Fünf IZT-R5010-Empfänger für ein verlegefähiges Demonstratorsystem

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
28.08.2026
CPV-Codes
Funkempfänger (32344200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
595737-2026
Verfahrensnummer
d57190cc-99e4-4580-9164-3bf235974979

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 in München, beschafft fünf IZT-R5010-Empfänger für ein verlegefähiges Demonstratorsystem. Das System deckt die Frequenzbereiche Hochfrequenz (HF), sehr hohe Frequenzen (VHF), ultrahohe Frequenzen (UHF) und extrem hohe Frequenzen (SHF) ab. Die Leistung wird ausschließlich nach dem Preis bewertet; Angaben zu Auftragswert, Frist und Zeitrahmen sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Fünf IZT-R5010-Empfänger für ein verlegefähiges HF/VHF/UHF/SHF Demonstratorsystem

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Fünf IZT-R5010-Empfänger für ein verlegefähiges HF/VHF/UHF/SHF Demonstratorsystem - PR1241232-3500-W

    Beschaffung von fünf IZT-R5010-Empfängern für ein verlegefähiges HF/VHF/UHF/SHF Demonstratorsystem.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Fünf IZT-R5010-Empfänger für ein verlegefähiges HF/VHF/UHF/SHF Demonstratorsystem - PR1241232-3500-W

Preis 100%
100 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.