a-Unterlagen die im Verfahren zu beachten sind und beim Bieter verbleiben_Kanaluntersuchung OT V.PDF

Untersuchung des Kanalnetzes im Ortsteil Oberntudorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 01:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Information an die Bieter im Verfahren

Die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Salzkotten empfiehlt Ihnen ab sofort eine elektronische Angebotsabgabe über das OWL-Vergabeportal.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir in absehbarer Zeit nur noch elektronische Angebote zulassen werden, bitte ich schon jetzt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

GAEB-Datenaustausch: Mit den Ausschreibungsunterlagen wird standardmäßig das Leistungsverzeichnis ins GAEB- Format konvertiert und Ihnen zur Verfügung gestellt. Der Datenaustausch ist eine Ergänzung zur elektronischen Belegübergabe wie z. B. der Urschrift des Leistungsverzeichnisses oder eines rechtsverbindlichen Angebots.

Falls Sie über keine entsprechenden Programmsysteme zur Bearbeitung dieser Dateien verfügen sollten, bietet das OWL-Vergabeportal die Möglichkeit, sich beim Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen eines kostenlosen GAEB-Viewers zu bedienen. Ein externer Link steht Ihnen im Projektsafe des Portals zur Verfügung (siehe Screenshot).

Alle anderen Ausschreibungsunterlagen (Angebotsdeckblatt, Nachweise und Erklärungen) stehen Ihnen selbstverständlich auch zur elektronischen Bearbeitung zur Verfügung!

Mitteilung der Submissionsergebnisse: Als weiteren Service werden wir ab sofort allen Bietern im Ausschreibungsverfahren(VOB) nach Durchführung des Eröffnungstermins die Submissionsergebnisse über das Nachrichtenmodul des OWL-Vergabeportals bereitstellen. Insofern ist eine Anforderung dieser Ergebnisse nicht mehr erforderlich.

Ihr Team der Stadtwerke Salzkotten und Zentralen Submissionsstelle

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Stadt Salzkotten - Stadtwerke

Ort, Datum Salzkotten,

Zuständige/r Mitarbeiter/-in:

An Firma Telefon Telefax

05258/507- Vergabe-Nr.

Vergabeart

Einreichungstermin/Eröffnungstermin

Datum Uhrzeit

Ende der Bindefrist

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurücksenden!)

Bezeichnung der Bauleistung:

Vergabenummer Leistung

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

Teilnahmebedingungen (Stand Oktober 2016)

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen

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C) die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm

Eigenerklärung zur Eignung

Angaben zur Preisermittlung

Angebot Lohngleitklausel

Nachunternehmerleistungen

Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer

Aufgliederung der Einheitspreise

  1. Es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben.

  1. Auskünfte

Auskünfte werden erteilt durch/über

Stadt Salzkotten -Zentrale Submissionsstelle- Marktstraße 8, 33154 Salzkotten https://www.deutsche-evergabe.de/

  1. Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 8) einen Auszug aus dem Gewebezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

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3.1) Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung

3.2) Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung

  1. Losweise Vergabe

nein

ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

. 5) Nebenangebote

werden nicht zugelassen

werden zugelassen

für die gesamt Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

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  1. Angebote können abgegeben werden:

schriftlich

elektronisch in Textform

elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

elektronisch mit qualifizierter Signatur

mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei)

  1. Angebotsabgabe

Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, wird gebeten, beiliegenden Angebotsvordruck nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die umseitig bezeichnete Stelle zu übersenden; das vollständige Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe Healy Hudson zu übermitteln. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der vorseitig genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch zurückgezogen werden. Danach sind Sie bis zum Ablauf der vorseitig genannten Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.

  1. Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A

Der Landrat des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn

  1. Datenschutzklausel:

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung ihres Angebotes nach der VOB.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2 Angebot 2.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 2.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

2.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 2.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

2.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 2.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

2.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen – Stand April 2017 Seite 1 von 3

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Teilnahmebedingungen

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifischeEinzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nach- unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Beschränkte Ausschreibungen / FreihändigeVergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

8 Grundsätze der Informationsübermittlung Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über das OWL-Portal der Deutschen eVergabe (http://owl.deutsche-evergabe.de/portal/default.aspx?Portal=OWL) statt. Die Registrierung auf dem OWL-Portal der Deutschen eVergabe (http://owl.deutsche- evergabe.de/portal/default.aspx?Portal=OWL) ist für eine rechtskonforme Angebotsabgabe und die Kommunikation zwingend erforderlich!!!

Teilnahmebedingungen – Stand April 2017 Seite 2 von 3

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Teilnahmebedingungen

Verstöße gegen diese Kommunikationsvereinbarung (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Verfahrensausschluss führen.

Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich über das o.g. OWL-Vergabeportal der Deutschen eVergabe zum Download bereitgestellt. Es sind auch ausschließlich diese Ausschreibungsunterlagen für die Angebotserstellung zu verwenden.

Der Bieter hat eine Vollständigkeitsprüfung der ihm auf diese Weise zugesandten Vergabeunterlagen durchzuführen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.

Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zum über das OWL-Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen.

Teilnahmebedingungen – Stand April 2017 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung