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B25.24 - 0402/26/VV:1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
| Nr. | Quelle (Dokument, Kap., Seite,…) | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) | Antwort vom BeschA |
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| 1 | Kriterienkatalog und Besondere Bewerbungsbedingungen | In den Vergabeunterlagen wird im Dokument Hinweise und Bewerbungsbedingungen eine Liste der mit Angebot einzureichenden Dokumente aufgeführt. An dieser Stelle ist zu entnehmen, dass der Bieter einen Antworten- Katalog zu den Eignungs- und Leistungskriterien selbst zu erstellen habe. Weiterhin enthalten die Vergabeunterlagen bereits einen Kriterienkatalog, der Leistungs- und Eignungsinhalte sowie entsprechende Ausfüllangaben aufführt. Wir bitten um Aufklärung, ob dieser Kriterienkatalog „0402_26_10_Kriterienkatalog_Version1.pdf“ vom Bieter auszufüllen ist und damit die Anforderung „(vom Bieter selbst zu erstellen)“ erfüllt. In diesem Fall bitten wir um Bereitstellung des Kriterienkatalogs als Excel-Datei für die entsprechende Bearbeitung. | Der Kriterienkatalog muss nicht von den Bietern ausgefüllt und eingereicht werden. Soweit der Kriterienkatalog Fragen oder Aufgaben enthält, bei denen von den Bietern Antworten erwartet werden (z. B. AE.1, AE.2 oder AL.2), sind diese mit einer von den Bietern selbst zu erstellenden Anlage einzureichen. Dabei ist auf die im Kriterienkatalog angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen (siehe Seite 5 der Besonderen Bewerbungsbedingungen). |
| 2 | Angebotsformular | Im Angebotsformular wird auf Seite 3 im Bereich „Unterzeichnung“ darauf hingewiesen, dass zum Unterschreiben die Signaturkomponenten der e-Vergabe zu nutzen sind. Gleichzeitig ist in der Fußnote „Unterzeichnung“ ausdrücklich geregelt, dass für Vergabeverfahren gemäß VgV die Textform ausreichend ist, d. h. eine lesbare Erklärung unter Nennung der handelnden Person des Bieters. Da es sich vorliegend um ein offenes Verfahren nach der VgV handelt, bitten wir um Bestätigung, dass für die formwirksame Angebotsabgabe keine fortgeschrittene bzw. qualifizierte elektronische Signatur und damit auch keine | Beim vorliegenden Verfahren ist eine Signatur in Textform ausreichend, d. h. im entsprechenden Feld des Angebotsformulars muss in lesbarer Form die handelnde (und zeichnungsberechtigte) Person des Bieters genannt werden (siehe auch Angebotsformular auf Seite 3). |
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B25.24 - 0402/26/VV:1
| Nr. | Quelle (Dokument, Kap., Seite,…) | Frage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) | Antwort vom BeschA |
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| Signaturkarte erforderlich ist, sondern die Angabe der handelnden Person in Textform ausreicht. |
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