Personalanforderungen
IT-Unterstützungsleistungen für den IT-Betrieb der bpb
ZIB21.27 – 0402/26/VV:1
Version 1.0
Die vertraglich vereinbarten Leistungen müssen mit qualifiziertem Personal erbracht werden. In diesem Dokument werden die (Mindest-)Anforderungen für die eingeplanten Rollen und Tätigkeiten definiert. Für jede Person, die für eine der Rollen vorgesehen ist, sind die nachfolgend aufgeführten Kenntnisse nachzuweisen. Es ist mindestens eine Person für die Rollen 1 bis 3 zu benennen, die jeweils als Verantwortliche für ihren Bereich gegenüber dem Auftraggeber betraut wird. Insgesamt sind mindestens fünf Personalprofile einzureichen.
Rolle 1: IT-Betrieb (mindestens 3 Profile)
-
- abgeschlossenes naturwissenschaftliches, technisches oder informationstechnisches Studium oder entsprechende Berufsausbildung oder alternativ mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- fließende bis verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Level C1 des Europäischen Referenzrahmens) sowie gute englische Sprachkenntnisse
- jedes Profil weist die für die Rolle erforderlichen Fachkompetenzen auf (siehe hierzu Tabelle „Kenntnisse Rolle 1“)
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz)
Rolle 2: IT-Consulting (mindestens 1 Profil)
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- abgeschlossenes naturwissenschaftliches, technisches oder informationstechnisches Studium oder entsprechende Berufsausbildung oder alternativ mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- fließende bis verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Level C1 des Europäischen Referenzrahmens) sowie grundlegende englische Sprachkenntnisse
- jedes Profil weist die für die Rolle erforderlichen Fachkompetenzen auf (siehe hierzu Tabelle „Kenntnisse Rolle 2“
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz)
Rolle 3: IT-Projektmanagement (mindestens 1 Profil)
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- abgeschlossenes naturwissenschaftliches, technisches oder informationstechnisches Studium oder entsprechende Berufsausbildung oder alternativ mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- fließende bis verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Level C1 des Europäischen Referenzrahmens) sowie grundlegende englische Sprachkenntnisse
- jedes Profil weist die für die Rolle erforderlichen Fachkompetenzen auf (siehe hierzu Tabelle „Kenntnisse Rolle 3“
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sabotageschutz)
Die o. g. Mindestanforderungen in Bezug auf den Ausbildungshintergrund und die Sprachkenntnisse müssen bei allen für die Rollen 1, 2 und 3 vorgesehenen Personen gegeben sein. Es ist zulässig, eine Person mit entsprechenden Qualifikationen auch für mehrere Rollenprofile zu benennen.
Bitte entnehmen Sie den nachfolgenden Tabellen die Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse für die o. g. Rollen und beachten Sie dabei die folgende Einstufung:
Grundkenntnisse bedeutet, dass die Person das Thema betreffende Problemstellungen erkennen bzw. einordnen kann und über eine mit Referenzprojekten belegbare Berufserfahrung im Umfang von mindestens 100 Personentagen in diesem Einsatzgebiet verfügt.
Vertiefte Kenntnisse bedeutet, dass die Person die meisten das Thema betreffenden Probleme gut lösen kann und über eine mit Referenzprojekten belegbare Berufserfahrung im Umfang von mindestens 200 Personentagen in diesem Einsatzgebiet verfügt.
Expertenkenntnisse bedeutet, dass die Peron das Thema betreffende, komplexe Problemstellungen zügig und vollumfänglich lösen kann und über eine mit Referenzprojekten belegbare Berufserfahrung im Umfang von mindestens 500 Personentagen in diesem Einsatzgebiet verfügt.
Bitte beachten Sie, dass die Berufserfahrung durch Referenzprojekte nachzuweisen ist, welche die geforderten Kenntnisse inhaltlich und bezogen auf den Umfang vollständig abdecken. Die in den jeweiligen Kompetenzstufen genannten Mindestzeiten an nachzuweisender Berufserfahrung müssen außerhalb der Ausbildung (bzw. des Studiums) erbracht worden sein.
Die Fachkompetenz ist in den nachfolgenden Tabellen in Mindest- und Soll-Anforderungen aufgeteilt. Alle Mindestanforderungen sind für die Aufgabenerledigung in der Rolle unverzichtbar. Im Gegensatz zu den Mindestanforderungen, müssen Kenntnisse aus dem Bereich „Soll-Anforderungen“ nicht zwingend bei jeder Person vorliegen. Alle Soll-Anforderungen müssen einmal im Team vorhanden sein. Werden zusätzliche Soll-Anforderungen in den Personalprofilen nachgewiesen, finden diese entsprechend der Metrik des Kriterienkatalogs bei der Leistungsbewertung Berücksichtigung.
| Kenntnisse Rolle 1: IT-Betrieb | Grund-kenntnisse | Vertiefte Kenntnisse | Experten-kenntnisse | |
|---|---|---|---|---|
| Mindestanforderungen | ||||
| 1 | Betriebssysteme: Windows Server und Client (Active Directory, Gruppenrichtlinien), Linux (Debian, Ubuntu, RHEL), MacOS | [ ] | [ ] | [x] |
| 2 | Netzwerktechnik: TCP/IP, NAC, DNS, DHCP, VLANs und VPNs | [ ] | [ ] | [x] |
| 3 | Automatisierung & Skripting: Fähigkeit, wiederkehrende Aufgaben zu automatisieren, z. B. mit PowerShell, Bash oder Python | [ ] | [x] | [ ] |
| 4 | IT-Sicherheit: Implementierung von Sicherheitskonzepten (Firewalls, Endpoint-Security, Verschlüsselung) | [ ] | [x] | [ ] |
| 5 | Backup & Monitoring: Gewährleistung der Datensicherung und Überwachung der Systeme (Monitoring-Tools). | [ ] | [x] | [ ] |
| Ergänzende Kenntnisse (Soll-Anforderungen) | ||||
| 6 | Kenntnisse über die besonderen Anforderungen im Behördenumfeld sowie relevanten Verordnungen und Richtlinien | [ ] | [x] | [ ] |
| 7 | Virtualisierungslösungen (z. B. VMware, Proxmox). | [ ] | [x] | [ ] |
| 8 | Zertifizierung in dem Bereich der IT-Administration |
| Kenntnisse Rolle 2: IT-Consulting | Grund-kenntnisse | Vertiefte Kenntnisse | Experten-kenntnisse | |
|---|---|---|---|---|
| Mindestanforderungen | ||||
| 1 | Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Projekten vergleichbarer Größe sowie die Fähigkeit, komplexe fachliche Zusammenhänge auch außerhalb des eigenen Fachgebiets verständlich zu erörtern | [ ] | [x] | [ ] |
| 2 | Beratung hinsichtlich der Einführung bzw. Migration von Fachverfahren | [ ] | [ ] | [x] |
| 3 | Beratung zur Umsetzung von Anforderungen aus dem IT-Grundschutz des BSI | [ ] | [x] | [ ] |
| 4 | Beratung zur Entwicklung und Etablierung von Sicherheitskonzepten für Fachanwendungen und der zugrunde liegenden IT-Infrastruktur | [ ] | [x] | [ ] |
| 5 | Analyse von Störungen und Beratung zu betriebsrelevanten Fragestellungen | [ ] | [x] | [ ] |
| 6 | Beratung zur Entwicklung von IT-architekturen für komplexe, behördenkritische Anwendungen | [ ] | [ ] | [x] |
| Ergänzende Kenntnisse (Soll-Anforderungen) | ||||
| 7 | Strategieberatung im Zusammenhang mit IT-Projekten der öffentlichen Verwaltung | [ ] | [x] | [ ] |
| 8 | Einschlägige BSI Richtlinien und Grundsatzdokumente | [x] | [ ] | [ ] |
| Kenntnisse Rolle 3: IT-Projektmanagement | Grund-kenntnisse | Vertiefte Kenntnisse | Experten-kenntnisse | |
|---|---|---|---|---|
| Mindestanforderungen | ||||
| 1 | Software-/IT-Projektmanagement | [ ] | [ ] | [x] |
| 2 | Patch- und Releasemanagement | [ ] | [x] | [ ] |
| 3 | Erstellung und Management von Projektdokumentationen inklusive der Konzepterstellung (z. B. Architekturkonzept, Sicherheitskonzept) und deren Qualitätssicherung | [ ] | [x] | [ ] |
| 4 | Projektbegleitende Dokumentation (Mitarbeit bei z. B. Betriebsleistungsschein, Notfallhandbuch, Grundschutzbetrachtung, „Software Bill Of Materials“, Datenschutzerklärung, usw.) | [ ] | [x] | [ ] |
| 5 | Anforderungsmanagement, Anforderungsanalyse | [ ] | [x] | [ ] |
| 6 | Umsetzung von Anforderungen aus dem IT-Grundschutz des BSI | [ ] | [x] | [ ] |
| 7 | Aufbau und Koordinierung einer standardisierten (z. B. ITIL) DSGVO-konformen Support-Infrastruktur | [ ] | [x] | [ ] |
| 8 | Standardisierte Bewertung von IT-Sicherheitslücken (z. B. Common Vulnerability Scoring System (CVSS)) | [ ] | [x] | [ ] |
| Ergänzende Kenntnisse (Soll-Anforderungen) | ||||
| 9 | Testmanagement | [x] | [ ] | [ ] |
| 10 | IT-Projektmanagement in der öffentlichen Verwaltung | [x] | [ ] | [ ] |
| 11 | Zertifizierung im IT-Projektmanagement (z. B. PMP, PRINCE2, CSPO) | Vorhanden: ja/nein |