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Wichtiger Hinweis: Die Leistungsbeschreibung dient zunächst lediglich als
Vorabinformation. Es ist in diesem 1. Schritt (Teilnahmewettbewerb) noch kein Angebot zu
erstellen. Sofern Sie zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten Sie die
erforderlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Erstellung eines Angebotes.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt „Pflegefreundliche Kommune“
Projektbeginn: nach Zuschlagerteilung
Projektende: 31. Dezember 2029
- Hintergrund
Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen neben Bund und Ländern auch die
Kommunen bei der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor der Herausforderung,
sich planerisch und organisatorisch auf die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen
sowie deren Unterstützungsbedarfe einzustellen. Diese Bedarfe umfassen auch kommunale
Angebote, wie die Altenhilfe, und organisierte gesellschaftliche Unterstützung in der
Nachbarschaft.
Ein wichtiger Faktor für das Gelingen der pflegerischen Versorgung sind Quartiere, die auf
die Bedarfe vor Ort ausgerichtet sind. Dazu zählen neben niedrigschwelligen Informations-
und Beratungsangeboten auch Versorgungsstrukturen und passgenaue Angebote, die es
Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen ermöglichen, schnell und zielgerichtet
die individuell benötigten Leistungen zu erhalten.
Die Ausgangslage hierzu zeigt jedoch ein sehr heterogenes Bild in den Kommunen, wie zum
Beispiel bei der Bevölkerungsstruktur, der Pflegeinfrastruktur, der finanziellen und
personellen Ausstattung oder auch in den sozialgeografischen Gegebenheiten.
Zur Unterstützung für Kommunen auf dem Weg zu einer sozialraumorientierten und
pflegefreundlichen Infrastruktur gibt es neben einzelnen Projekten und Portalen bereits
eine Vielzahl an Handlungsleitfäden, Best-Practice-Beispielen und gewerblichen
Beratungsangeboten, die auf die Entwicklung in Kommunen spezialisiert sind. Auch
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öffentlich nutzbare KI-Portale können bereits schnelle wenn auch zumeist unspezifische
Auskünfte dazu liefern. Schaut man sich die verfügbaren Informationen jedoch genauer an,
sind sie teils veraltet, zu speziell auf einzelne Kommunen ausgerichtet und oft nur durch
zeitaufwendige Recherchen auf ihre Relevanz und Anwendbarkeit hin nutzbar. Spätestens
bei der anschließenden Anpassung der Angebote auf die Gegebenheiten vor Ort fehlt
oftmals die passende Unterstützung.
Um Kommunen einen Überblick und schnellen Einstieg in die Entwicklung ihrer
pflegefreundlichen Infrastruktur zu ermöglichen, braucht es mehr Kenntnisse und
Transparenz über spezifische Parameter zur Messung der Pflegefreundlichkeit. Nur so kann
die jeweilige Kommune eigene Handlungsnotwendigkeiten erkennen und daraus Ziele und
Maßnahmen ableiten. Des Weiteren brauchen Kommunen konkret auf ihre Belange
zugeschnittene Hilfsinstrumente.
- Ziel und Gegenstand der Ausschreibung
Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen schnell und zielgerichtet
benötigte Leistungen und Unterstützung im Wohnumfeld finden und auch erhalten. Dafür
sollen Kommunen systematisch beim Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen
Infrastruktur durch das Projekt unterstützt werden.
Bei der Quartiersentwicklung spielen auch bundesgesetzliche Regelungen, wie die
Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII, insbesondere aber die soziale Pflegeversicherung eine
wesentliche Rolle. Gerade bei geteilten Zuständigkeiten ist die Verzahnung der einzelnen
Maßnahmen wichtig. Darum geht es auch um die Gewinnung von Erkenntnissen zur
zielgerichteten Weiterentwicklung des SGB XI.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und die Bereitstellung eines
praxisnahen, bundesweit einsetzbaren, KI-basierten Analyse- und
Unterstützungsinstruments („digitales Serviceportal“), das allen Kommunen, von der
Gemeinde bis zur Großstadt, einen niedrigschwelligen, strukturierten und bedarfsgerechten
Einstieg zur Erreichung des Ziels einer pflegefreundlichen Infrastruktur ermöglicht.
Zur Bewertung der Pflegefreundlichkeit von Kommunen sind relevante Indikatoren und
Parameter im Rahmen des Projekts zu entwickeln.
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Um eine bundesweite Vergleichbarkeit der Kommunen zu gewährleisten (Benchmark),
sollen diese Parameter allgemeingültig sein und kontinuierlich, vorzugsweise automatisiert,
aus vorhandenen Datenquellen abgeleitet werden. Voraussetzung hierfür sind eine hohe
Datenqualität sowie eine flächendeckende Datendichte.
Das digitale Serviceportal soll dann in der Anwendung
• Transparenz über messbare Parameter der „Pflegefreundlichkeit“ schaffen,
• kommunale Handlungsbedarfe sowie passgenaue Unterstützungsoptionen für die
einzelnen Kommunen aufzeigen können und
• Best-Practice-Erfahrungen standardisiert zugänglich machen (Wissensspeicher).
Auf Basis des Benchmarks müssen auch besonders innovative und engagierte Kommunen
identifiziert werden können.
Ergänzend ist ein Konzept für die Verleihung eines (nicht-monetären) bundesweiten
Preises zu entwickeln, mit dem herausragende Leistungen – in unterschiedlichen
Kategorien, wie etwa die pflegefreundlichste Kommune, die größte Weiterentwicklung
oder bei besonders kreativen Ansätzen – gewürdigt und zusätzliche Anreize für Innovation
geschaffen werden. Die Durchführung der Preisverleihung ist ebenfalls Gegenstand der
Ausschreibung.
- Beschreibung der Leistungen, Arbeitspakete
Die Leistung umfasst vier Arbeitspakete (AP):
• AP 1 - Identifikation von Kriterien zur Bewertung der Pflegefreundlichkeit einer
Kommune und Entwicklung einer Maßnahmen- und Methodensammlung
• AP 2 - Technische Entwicklung und Umsetzung zur KI-gestützten Bewertung von
Kommunen (Benchmark) sowie die Konzeption und Bereitstellung eines
Serviceportals mit Handlungshilfen zur Gestaltung pflegefreundlicher Kommunen
einschließlich deren Erprobung in mindestens 10 Kommunen (Coaching)
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• AP 3 - Öffentliche Darstellung pflegefreundlicher Kommunen, sowie der damit
verbundenen Best-Practice-Beispiele
• AP 4 - Vergabe eines jährlichen Pflegepreises durch die Bevollmächtigte der
Bundesregierung für Pflege
Zur fachlichen Qualitätssicherung der Ergebnisse muss durch die Auftragnehmerin/den
Auftragnehmer ein Begleitbeirat eingerichtet werden. Der Beirat hat eine beratende
Funktion über das gesamte Projekt hinweg in allen vier Arbeitspaketen. Insbesondere beim
AP 1 muss dessen Expertise umfassend einbezogen werden, um die Akzeptanz des digitalen
Serviceportals zu gewährleisten und die fachliche Qualität sicherzustellen. Auch die
Betreuung des Beirates (insbesondere Terminfindung, Einladung, Dokumentation der
Ergebnisse) obliegt der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer. Die Einbindung des
Begleitbeirats kann unentgeltlich oder im Wege der Unterbeauftragung gegen eine
Vergütung erfolgen. Sofern eine Vergütung vorgesehen ist, ist diese unter Punkt 5 im
Preisblatt anzugeben.
Mit der Auftraggeberin abzustimmen sind:
• die Besetzung des Beirates (maximal 8 Personen/Institutionen). Dabei sind neben
kommunalen Spitzenverbänden auch Betroffenenvertretungen zu berücksichtigen.
• eventuelle Präsenztermine des Beirates. Diese können auch in den Räumlichkeiten
der Auftraggeberin stattfinden. Sie sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die hierauf entfallenden Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz
erstattet und sind im Angebot entsprechend zu kalkulieren.
Damit Kommunen das digitale Serviceportal nutzen, ist stets die fachliche Akzeptanz, die
Öffentlichkeitsarbeit und die Akquise mitzudenken. Aktualisierungen und kurzfristige
Anpassungen müssen möglich sein.
AP 1 - Identifikation von Kriterien zur Bewertung der Pflegefreundlichkeit einer
Kommune und Entwicklung einer Maßnahmen- und Methodensammlung
AP 1 umfasst die Recherche zur Identifikation von relevanten Indikatoren für
Pflegefreundlichkeit. Anschließend soll die Pflegefreundlichkeit aller Kommunen in
Deutschland anhand der als relevant identifizierten Indikatoren bewerten werden
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(Scoringmodell). Das Scoringmodell muss die strukturell unterschiedlichen Gegebenheiten
der Kommunen berücksichtigen. Dies ist methodisch darzustellen.
Die Daten sind zuvorderst aus öffentlich zugänglichen Datenquellen von der
Auftragnehmerin/Auftragnehmer selbst zu recherchieren.
Um verbesserungswilligen Kommunen über das digitale Serviceportal auch praxistaugliche
Handlungshilfen (Leitfäden o.ä.) anzubieten, muss eine entsprechende Maßnahmen- und
Methodensammlung entwickelt und verfügbar gemacht werden. Dazu sind insbesondere
die Erfahrungen bereits erprobter oder evaluierter (Best-Practice-)Projekte einzubeziehen,
die auf die Weiterentwicklung von Kommunen im Hinblick auf deren Pflegefreundlichkeit
zielen. Ebenso sollen die Erkenntnisse aus dem AP 2.4 sowie AP 4 auf
Anpassungserfordernisse der Maßnahmen- und Methodensammlung reflektiert und
erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.
Das AP 1 ist fachliche Basis für die weiteren Arbeitspakete und muss durch die
Auftraggeberin abgenommen werden. Dies gilt auch für im Projektverlauf identifizierte,
erforderliche Aktualisierungen.
AP 2 - Technische Entwicklung und Umsetzung zur KI-gestützten Bewertung von
Kommunen (Benchmark) sowie die Entwicklung und Bereitstellung von
Handlungshilfen einschließlich einer Erprobung in mindestens 10 Kommunen
(Coaching).
AP 2.1 Benchmark, Migrationsfähigkeit und Verstetigung des Portals
Zur Darstellung der Pflegefreundlichkeit und Nutzung der Handlungshilfen ist ein digitales
Serviceportal für Kommunen aufzubauen, in dem anhand der in AP1 identifizierten
Benchmarks die individuellen Ansprüche und Bedarfe einzelner Kommunen abgebildet
werden können.
Anhand der im AP 1 identifizierten Indikatoren und daraus resultierenden weiteren
sinnvollen und nutzbaren Datenquellen muss eine KI-basierte Anwendung kontinuierlich,
mindestens jährlich, bspw. im Vorfeld des Pflegepreises die Bewertung aller Kommunen
vornehmen (Benchmark). Hierzu ist auch das Auswahlschema (ggf. mit
„Promptsammlung“) zu erarbeiten und darzulegen. Das benannte „Benchmark“ soll in
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einem nicht öffentlichen, digitalen Serviceportal für die anfragende Kommune verfügbar
sein und anonymisiert zeigen, wie sie im Vergleich zu allen anderen Kommunen in dem
jeweiligen Parameter steht (z.B. als Spinnendiagramm, Ampelsystematik, Score),
einschließlich einer Begründung.
Die dazu erforderliche Erstellung einer Website (digitales Portal), die Bereitstellung von
Serverressourcen zur Veröffentlichung (Hosting) sowie die technische Unterstützung
(Support) sind durch die Auftragnehmerin/Auftragnehmer zu organisieren. Dabei muss von
Anfang an die Möglichkeit der vollumfänglichen Migration des digitalen Serviceportals
zum Projektende auf eine durch die Auftraggeberin zu bestimmende, andere Plattform
angelegt sein.
Zudem ist ein Konzept zu erstellen, wie das digitale Serviceportal nach Projektende, unter
Einbezug einer Daten- und Ergebnissicherung in einem frei kompatiblen Datenformat über
den Projektzeitraum hinaus verstetigt werden kann (siehe Punkt 5.). Auch dafür hat die
Auftragnehmerin/Auftragnehmer alle für eine Weiterführung des Portals erforderlichen
Daten und Quellcodes an die Auftraggeberin zu übergeben.
AP 2.2 Hilfe zur Selbsthilfe
Kommunen, die aufgrund der Benchmark-Ergebnisse für sich Handlungsbedarfe ableiten,
sollen eigenständig und ohne externe Coaches in diesem digitalen Serviceportal konkrete
Anleitung und Unterstützung finden können. Dazu sollen weitere Eingaben möglich sein
(spezifische Parameter zur Ausgangssituation wie Zeitraum, Finanzrahmen, etc.).
Anschließend sollen durch das digitale Serviceportal aus der Maßnahmen- und
Methodensammlung (AP 1) passende Vorschläge zusammengestellt werden, die auf die
Verbesserung der einzelnen Indikatoren zielen (Matching der erkannten Bedarfe und
passenden Handlungshilfen).
Der anfragenden Kommune muss dazu auch ein interaktiver Projektplan zur Verfügung
gestellt werden, der die Maßnahmen nach Aufwand und Wirkung priorisiert (z.B. über ein
Ampelprinzip) und die Option bietet, bei deren Umsetzung zu unterstützen (z.B. durch eine
Wiedervorlagefunktion, Fortschrittsdokumentation, Budgetüberwachung).
Die Erkenntnisse aus dem AP 2.4 sind zu reflektieren und nachweisbar umzusetzen, so dass
eine bestmögliche Nutzerfreundlichkeit erreicht wird und ein für alle Kommunen
hilfreiches Arbeitsmittel entsteht.
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AP 2.3 Transparenz zwischen den Kommunen
Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer muss mit dem Begleitbeirat abstimmen, ab welchem
Benchmark-Score die pflegefreundlichsten Kommunen für andere Kommunen sichtbar
dargestellt werden, (z.B. in Form einer Deutschlandkarte) und wie detailliert die
Ergebnisanzeige ausfallen soll. Anschließend soll das digitale Serviceportal die so
identifizierten Kommunen für andere Kommunen sichtbar machen mit dem Ziel, der
bilateralen Vernetzung und des Erfahrungsaustausches. Für die Darstellung muss das
Einverständnis der identifizierten Kommunen vorliegen
AP 2.4 Erprobung (Pretest) und Coaching
Aus dem durch das Benchmark identifizierten untersten Drittel der pflegefreundlichen
Kommunen sollen von der Auftragnehmerin/Auftragnehmer mindestens zehn Kommunen
für die Erprobung des digitalen Serviceportals und der dort verfügbaren Arbeitshilfen
gewonnen werden. Solange noch keine zehn Kommunen gewonnen sind, hat die
Auftragnehmerin / der Auftragnehmer eine direkte Ansprache weiterer Kommunen
vorzunehmen, um sie von der Teilnahme zu überzeugen.
In diesen Kommunen muss die Anwendbarkeit des digitalen Serviceportals einschließlich
der Maßnahmen- und Methodensammlung (AP 2.2) erprobt werden (Pretest). Dazu müssen
während einer Erprobungsphase qualifizierte Coaches vor Ort sein, um bei Bedarf direkt
nachzusteuern (reaktiv). Die dabei gemachten Erfahrungen werden genutzt, um das digitale
Serviceportal anwenderfreundlicher bzw. zielgruppengerecht weiterzuentwickeln.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass dafür höchstens 3 Coaches erforderlich wären
(genauer Bedarf in Absprache). Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer hat darzulegen,
welche Qualifikationen die Coaches dafür mitbringen müssen.
AP 3 – Öffentliche Darstellung pflegefreundlicher Kommunen sowie der damit
verbundenen Best-Practice-Beispiele
Durch das Benchmark (AP 2.1) können pflegefreundliche Kommunen identifiziert werden,
die der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Hierfür sind zunächst die Kriterien zur
Auswahl infrage kommender Kommunen und die Granularität der Darstellung mit dem
Begleitbeirat abzustimmen. Es muss sichergestellt werden, dass die infrage kommenden
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Kommunen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, zum Beispiel durch eine
datenschutzkonforme Widerspruchslösung.
Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer prüft vorab in Abstimmung mit der Auftraggeberin,
welches digitale Format dafür zielführend und umzusetzen ist. Hierbei sind auch
bestehende Angebote beispielsweise der Pflegekassen für Pflegebedürftige und deren
Angehörigen einzubeziehen, um die Ergebnisse nach Projektende weiterhin verfügbar zu
haben. Die Darstellung der pflegefreundlichen Kommunen erfolgt über ein für die
Öffentlichkeit zugängliches Portal und soll mit der Vergabe des erstes Pflegepreises (AP 4)
beginnen.
Wichtig ist eine offene Schnittstelle, da die Darstellung, durch die Auftragnehmerin / den
Auftragnehmer möglichst KI-gestützt automatisiert, regelmäßig, mindestens jährlich im
Nachgang des Pflegepreises aktualisiert und erweitert werden soll, bspw. auch um die
Aufnahme der ausgezeichneten Projekte der Preisträger (AP 4).
AP 4 - Vergabe eines jährlichen Pflegepreises durch die Bevollmächtigte der
Bundesregierung für Pflege, ab 2027
Die Auszeichnung von pflegefreundlichen Kommunen ist als rein immaterieller Preis zu
konzipieren; die Auslobung von Geld oder Sachpreisen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Hier geht es um die ideelle Anerkennung. Die Preisverleihung soll einen würdigen Rahmen
für die Auszeichnung bieten und Raum für Austausch und Vernetzung ermöglichen.
Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer muss ein Gesamtkonzept zur Einführung eines ab
2027 jährlich zu vergebenen Pflegepreises der Auftraggeberin erstellen. Die Beurteilung der
eingereichten Projekte erfolgt durch die Auftraggeberin und den Begleitbeirat. Das Konzept
muss folgende Punkte beinhalten:
• Preiskategorien (bspw. Gold, Silber, Bronze) unter Berücksichtigung des rein
immateriellen Charakters der Auszeichnung (keine materiellen
Zuwendungen/Preisgelder)
• Entwicklung einer Sonderkategorie für eine Kommune mit Coaching (z.B. Newcomer des Jahres (Bezug zu AP 2.4)
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• Ausarbeitung von Teilnahme- und Bewertungskriterien
• Identifikation und Ansprache von mindestens zehn geeigneten Kommunen, die die festgelegten Teilnahme- und Auswahlkriterien für die Preisverleihung erfüllen.
• Entwicklung eines transparenten Bewertungsverfahrens
• Beschreibung der Rolle von Begleitbeirat und Auftraggeberin im Entscheidungsprozess
• Implementierung der konkreten Maßnahmen der preisgekrönten Kommunen als Best-Practice-Beispiele in das Serviceportal (Bezug zu AP 1, AP 2.1, 2.2 und AP 3)
• Zeitplan
Für die Veranstaltung gelten folgende Annahmen:
• ca. 100-200 Teilnehmende
• Veranstaltungsdauer 2-3 Stunden
• Zentrale barrierefreie Location in Berlin
Die Veranstaltung umfasst insbesondere:
• Konzeption eines angemessenen Veranstaltungsformats (inklusive Ablaufplan)
• Organisation und Durchführung der Preisverleihung (inkl. Einladungsmanagement und Registrierung)
• Bereitstellung der erforderlichen Veranstaltungstechnik (insbesondere Ton, Präsentation, grundlegende Beleuchtung)
• Einladungsmanagement (inklusive Versand und Rückmeldemanagement)
• Sicherstellen einer professionellen Moderation
• Bereitstellen eines angemessenen Caterings (Getränke sowie leichte Speisen /Fingerfood)
Das Konzept ist mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Auf Grundlage des abgestimmten Konzepts ist ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren
und in 2027, 2028 und 2029 eine jährliche, repräsentative Veranstaltung in Berlin
durchzuführen.
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Mit der Bewerbung um den Preis soll gleichzeitig auch die Sammlung an Best-Practice-
Beispielen wachsen (AP 3) und dem Serviceportal hinzugeführt werden (AP 2.2). Damit
wächst der Fundus an Methoden und Maßnahmen (AP 1) und damit die Bedeutung des
Serviceportals.
- Technische und rechtliche Anforderungen
Die KI-Komponente muss:
• die Anforderungen der DSGVO erfüllen,
• Versionierung und Dokumentation von Modellanpassungen ermöglichen,
• eine nachvollziehbare Entscheidungslogik gewährleisten,
• eine Nachvollziehbarkeit der generierten Ergebnisse gewährleisten,
• Anpassungen bei der Datengrundlage und Datenbereitstellung ermöglichen,
• sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich zu den vertraglich
festgelegten Zwecken verarbeitet werden.
Der Bieter muss ein (max. 4 DIN-A4-Seiten) nachvollziehbares Datenschutz- und
Sicherheitskonzept vorlegen, das insbesondere umfasst:
• Beschreibung der Datenverarbeitung (Art, Umfang, Herkunft, Verarbeitungsschritte
und Speicherorte der Daten),
• Zweckbindung,
• Lösch- und Speicherkonzept,
• Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
Das Serviceportal muss:
• DSGVO-konform sein,
• in der EU bzw. EWR gehostet werden,
• sicherstellen, dass keine unzulässigen Drittlandübermittlungen erfolgen,
• IT-Sicherheitsstandards gemäß BSI-Grundschutz erfüllen,
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• barrierefrei gemäß WCAG 2.1 AA sein,
• mindestens browserbasiert und ohne lokale Installation nutzbar sein,
• skalierbar und erweiterbar konzipiert sein,
• Wartung und Support des Serviceportals muss gewährleistet sein.
- Verstetigung: Regelungen zum Projektende
Für die mögliche Verstetigung des Serviceportals über den Projektzeitraum hinaus hat die
Auftragnehmerin/Auftraggeber ein Konzept zu erarbeiten. Sicherzustellen sind:
• Nutzungsrecht und Eigentum
Sämtliche im Rahmen des Projekts erstellten Daten (Insbesondere die Benchmark-
Ergebnisse) sowie die für den Betrieb der Webseite erstellten spezifischen
Konfigurationen gehen mit Ablauf der Vertragslaufzeit sämtliche Nutzungsrechte
bzw. das uneingeschränkte Eigentum auf die Auftraggeberin über.
• Hosting nach Projektende
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Anwendung
so konzipiert ist, dass sie nach Ablauf der Projektlaufzeit ohne unverhältnismäßigen
Aufwand auf eine Infrastruktur der Auftraggeberin oder einer von der
Auftraggeberin benannten Dritten migriert werden kann.
• Mitwirkungspflichten am Ende der Vertragslaufzeit
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Ende der
Vertragslaufzeit folgende Leistungen zu erbringen:
o Datenexport: Bereitstellung aller relevanten Datenbankinhalte
(Gesprächshistorie, Prompts in einem gängigen Format z.B.: JSON, SQL, CSV,
Wissensdatenbank (RAG), Konfiguration, Nutzer- und Berechtigungsstruktur,
etc.)
o Dokumentation: Übergabe einer aktuellen technischen Dokumentation., die
einen Dritten in die Lage versetzt, das Hosting und die Pflege der Webseite
fortzuführen
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o Migrationsunterstützung: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer
unterstützt die Auftraggeberin auf Anforderung bei der Migration der
Anwendung. Diese Unterstützung ist als optionale Leistung zu kalkulieren.
- Zeit- und Finanzierungsrahmen
• Laufzeit: Tag der Zuschlagerteilung bis 31.12.2029
• Gesamtvolumen: pro Kalenderjahr maximal 1,6 Mio. Euro brutto
Vergütung von Drittkosten:
Die für die Durchführung der Veranstaltungen anfallenden Drittkosten (z.B. Kosten für
Locationmiete, erforderliche Veranstaltungstechnik sowie das Catering) werden nicht im
Rahmen der Preisbewertung abgefragt. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer
ausschließlich als durchlaufende Posten in tatsächlicher Höhe erstattet.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Auftragnehmer vor der Beauftragung eine
Genehmigung des BMG in Textform unter Angabe der anfallenden Kosten einholt. Ohne
Freigabe des BMG kann keine Erstattung erfolgen.
Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung gegen
Vorlage der Originalbelege.
Im Rahmen der Projektumsetzung ist die Einbindung mindestens einer Pflegekasse als
Kooperationspartner zwingend erforderlich. Der Fokus dieser Kooperation liegt auf der
gemeinsamen Verantwortung § 8 Abs. 2 SGB XI und den jeweiligen Instrumenten
(Investitionskostenförderung der Länder, Zulassung der Pflegekassen). Gerade bei geteilten
Zuständigkeiten braucht es gut aufeinander abgestimmte und verzahnte Angebote, um
erwartbare Pflegebedarfe der nächsten Jahre auch bedienen zu können. Insoweit geht es
auch um die Gewinnung von Erkenntnissen zur zielgerichteten Weiterentwicklung des SGB
XI.
Im Rahmen des Auftrags ist ein Kick-off-Treffen in der Geschäftsstelle der
Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Unter den Linden 21, 10117 Berlin,
vorgesehen. Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer wird hier das Umsetzungskonzept
erläutern. Dieses Treffen soll zeitnah nach der Zuschlagserteilung stattfinden.
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Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer unterrichtet die Auftraggeberin über den
Verfahrensstand sowie über die erreichten Ergebnisse in Form von Zwischenberichten.
Der erste Zwischenbericht ist spätestens sechs Monate nach Projektbeginn der
Auftraggeberin vorzulegen. Die Zwischenberichte und der darin dargestellte Erfüllungsgrad
der Arbeitspakete sind Grundlage für die Vergütung. Die mit dem Abschlussbericht
vorgesehene Restzahlung ist erfolgsabhängig. Bei teilweiser Erfüllung reduziert sich die
Schlussrate anteilig entsprechend dem Zielerreichungsgrad aller Arbeitspakete. Der
maßgebliche Zielerreichungsgrad entspricht der Summe der mit ihren jeweiligen
Gewichten multiplizierten Zielerreichungsgrade der einzelnen Arbeitspakete (vgl. § 4 des
Werkvertrages). Weitere Berichtsfristen, Berichtsformate bzw. Meilensteine können von
den Bietenden in ihrem Konzept vorgeschlagen werden.
Der Endbericht ist bis zum 15. November 2029 der Aufraggeberin vorzulegen.
Die Bereitschaft zur engen Kooperation und Abstimmung mit der Auftraggeberin
ist eine wichtige Voraussetzung.
- Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist für die Identifikation und Akquise
der Beiratsmitglieder verantwortlich. Hierbei ist sicherzustellen, dass die
Kandidaten bereits bei der Kontaktaufnahme transparent darüber informiert
werden, dass ihre Mitwirkung die Veröffentlichung Ihres Namens/Funktion in der
Öffentlichkeit umfasst.
Die Einholung der erforderlichen datenschutzrechtlichen
Einverständniserklärungen obliegt der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer in
Abstimmung mit der Auftraggeberin.
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