AVV - Mustervertrag _Anhang_1 _AZ 26-143.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:58 (Europe/Berlin)

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Hinweis: Diese Anlage ist auszufüllen, wenn bei Vertragsschluss bereits feststeht, dass

  1. der Auftragsverarbeiter selbst die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung in einem Drittland erbringt und die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind und/oder
  2. der Auftragsverarbeiter ein oder mehrere Unterauftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer in der Leistungskette weitere Unterauftragnehmer einsetzt und der Verantwortliche dem zustimmt.

Anhang 1

(zu § 2 Abs. 4 und § 5 Abs. 1)

ZENDAS Version 4.2, 30.08.2023

Auftragsverarbeitung in einem Drittland

Der Auftragsverarbeiter selbst erbringt die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung (teilweise) in folgendem Drittland/in folgenden Drittländern (ggf. Tabelle kopieren und pro Drittland eine Tabelle ausfüllen):

TätigkeitBeschreibung der Tätigkeit
DrittlandDrittland
Das dortige Datenschutzniveau …[ ] ist festgestellt durch Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art 46 Abs. 2 lit. b i.V.m 47 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch einen Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen:       (Art. 46 Abs. 2 lit a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO).

Übersicht über Unterauftragnehmer

(Bitte Tabelle bei mehreren Firmen/Tätigkeiten/Drittländern kopieren)

Ebene der Beauftragung2 (Auftragsverarbeiter ist unmittelbar Vertragspartei des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Verantwortlichen und zieht einen Unterauftragnehmer hinzu)
Firma (mit Anschrift)Genaue Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit ladungsfähiger Anschrift
TätigkeitBeschreibung der Tätigkeit
Drittland[ ] ja: Drittland [ ] nein
Das Datenschutzniveau im Drittland …[ ] ist festgestellt durch Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m 47 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch einen Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen:       (Art. 46 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO).

Übersicht über weitere Unterauftragnehmer in der Leistungskette (bis zum Ende der Leistungskette)

(Bitte Tabelle bei mehreren Firmen/Tätigkeiten/Drittländern/weiteren Ebenen der Unterbeauftragung kopieren)

Ebene der Beauftragung3 (wenn Unterauftragnehmer einen weiteren Unterauftragnehmer hinzuzieht (Unter-Unterauftragnehmer); 4 (wenn Unter-Unterauftragnehmer einen weiteren Unterauftragnehmer hinzuzieht (Unter-Unter-Unterauftragnehmer); usw.
Firma (mit Anschrift)Genaue Bezeichnung des (Unter-...)Unter-Unterauftragnehmers mit ladungsfähiger Anschrift
AuftraggeberGenaue Bezeichnung des Auftraggebers; Auftraggeber ist ein Unterauftragnehmer in der Ebene darüber und muss in einer Tabelle für die Ebene darüber aufgelistet sein
TätigkeitBeschreibung der Tätigkeit
Drittland[ ] ja: Drittland [ ] nein
Das Datenschutzniveau im Drittland …[ ] ist festgestellt durch Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m 47 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch einen Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen:       (Art. 46 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO).
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