Hinweis: Diese Anlage ist auszufüllen, wenn bei Vertragsschluss bereits feststeht, dass
- der Auftragsverarbeiter selbst die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung in einem Drittland erbringt und die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind und/oder
- der Auftragsverarbeiter ein oder mehrere Unterauftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer in der Leistungskette weitere Unterauftragnehmer einsetzt und der Verantwortliche dem zustimmt.
Anhang 1
(zu § 2 Abs. 4 und § 5 Abs. 1)
ZENDAS Version 4.2, 30.08.2023
Auftragsverarbeitung in einem Drittland
Der Auftragsverarbeiter selbst erbringt die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung (teilweise) in folgendem Drittland/in folgenden Drittländern (ggf. Tabelle kopieren und pro Drittland eine Tabelle ausfüllen):
| Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit |
| Drittland | Drittland |
| Das dortige Datenschutzniveau … | [ ] ist festgestellt durch Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art 46 Abs. 2 lit. b i.V.m 47 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch einen Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen: (Art. 46 Abs. 2 lit a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO). |
Übersicht über Unterauftragnehmer
(Bitte Tabelle bei mehreren Firmen/Tätigkeiten/Drittländern kopieren)
| Ebene der Beauftragung | 2 (Auftragsverarbeiter ist unmittelbar Vertragspartei des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Verantwortlichen und zieht einen Unterauftragnehmer hinzu) |
| Firma (mit Anschrift) | Genaue Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit ladungsfähiger Anschrift |
| Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit |
| Drittland | [ ] ja: Drittland [ ] nein |
| Das Datenschutzniveau im Drittland … | [ ] ist festgestellt durch Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m 47 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch einen Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen: (Art. 46 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO). |
Übersicht über weitere Unterauftragnehmer in der Leistungskette (bis zum Ende der Leistungskette)
(Bitte Tabelle bei mehreren Firmen/Tätigkeiten/Drittländern/weiteren Ebenen der Unterbeauftragung kopieren)
| Ebene der Beauftragung | 3 (wenn Unterauftragnehmer einen weiteren Unterauftragnehmer hinzuzieht (Unter-Unterauftragnehmer); 4 (wenn Unter-Unterauftragnehmer einen weiteren Unterauftragnehmer hinzuzieht (Unter-Unter-Unterauftragnehmer); usw. |
| Firma (mit Anschrift) | Genaue Bezeichnung des (Unter-...)Unter-Unterauftragnehmers mit ladungsfähiger Anschrift |
| Auftraggeber | Genaue Bezeichnung des Auftraggebers; Auftraggeber ist ein Unterauftragnehmer in der Ebene darüber und muss in einer Tabelle für die Ebene darüber aufgelistet sein |
| Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit |
| Drittland | [ ] ja: Drittland [ ] nein |
| Das Datenschutzniveau im Drittland … | [ ] ist festgestellt durch Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m 47 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch einen Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO), [ ] wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen: (Art. 46 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO). |