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UNIVERSITÄT STUTTGART
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Ausschreibungsunterlagen – Bewerbungsbedingungen Stand 02/2026 Seite 1 von 9
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Inhalt
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Vorbemerkungen ........................................................................................................................3
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Bieterfragen .................................................................................................................................3
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Auftraggeber; Vergabestelle; Terminologie ............................................................................4
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Angaben zum Vergabeverfahren ..............................................................................................4
4.1 Form des Angebots ............................................................................................................4
4.2 Zusendung über das Vergabeportal an die Vergabestelle .............................................4
4.3 Berichtigungen oder Änderungen des Angebots ...........................................................5
4.4 Bietergemeinschaften ........................................................................................................5
4.5 Nachunternehmer/Eignungsleihe .....................................................................................5
4.6 Mindestlohn und Tarifbindung ..........................................................................................6
4.7 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen .................................................................6
4.8 Nachforderung von Unterlagen .........................................................................................6
4.9 Ausschluss vom Verfahren ...............................................................................................7
4.10 Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten ohne Marktzugangsabkommen ..................7
4.11 Kosten der Angebotserstellung ........................................................................................7
- Angaben zur ausgeschriebenen Leistung ...............................................................................7
5.1 Leistungsgegenstand und -umfang ..................................................................................7
5.2 Haupt- und Nebenangebote ...............................................................................................8
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Ablauf des Vergabeverfahrens ..................................................................................................8
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Eignungsnachweise ...................................................................................................................8
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Zuschlagskriterien ......................................................................................................................8
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Fristen und Termine ...................................................................................................................8
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Unterlagen ...................................................................................................................................9
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- Vorbemerkungen
Das Angebot ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen, sollte dies nicht mög- lich sein, kann das Angebot auch in englischer Sprache eingereicht werden. Die Kom- munikation mit der Universität Stuttgart als Auftraggeber findet in deutscher Sprache statt.
Bitte lesen Sie die Bewerbungsbedingungen zur Erstellung des Angebots sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unter- lagen zu überprüfen.
Der Umfang der zu vergebenden Leistungen ergibt sich aus der Gesamtheit aller Vergabeunterlagen
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieses Angebots verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung ‒ gleich welcher Art ‒ ist an die schriftliche Zu- stimmung des Auftraggebers gebunden.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Informati- onen und Daten, insbesondere auch personenbezogene, zum Zweck der Durchfüh- rung des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber elektronisch gespeichert und verarbei- tet werden.
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart bei der Vergabe von öf- fentlichen Aufträgen erhalten Sie in den weiteren Vergabeunterlagen.
- Bieterfragen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf das jeweilige Dokument sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Erteilung von Auskünften erfolgt gegenüber allen Bietern und bis spätestens 6 Ka- lendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
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Die den Bietern übermittelten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung zu beachten.
- Auftraggeber; Vergabestelle; Terminologie
Auftraggeber und Vergabestelle ist die Universität Stuttgart, Keplerstr. 7, 70174 Stutt- gart. Die Universität Stuttgart wird in den Vergabeunterlagen gleichbedeutend auch als „Auftraggeber“ oder „Vergabestelle“ bezeichnet.
- Angaben zum Vergabeverfahren
4.1 Form des Angebots
Zur Abgabe eines Angebots hat der Bieter das vollständig ausgefüllte Angebotsformu- lar sowie die darin geforderten weiteren Erklärungen und Nachweise über das Verga- beportal einzureichen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er alle Vergabeunterlagen erhalten und zur Kenntnis genommen und eingehend geprüft hat. Im Rahmen der Angebotserstel- lung hat der Bieter alle Vorgaben der Vergabeunterlagen zu beachten.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderun- gen der Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Das Angebot ist einschließlich aller weiteren in der Ausschreibung geforderten Unter- lagen in deutscher Sprache und in Textform abzufassen (Ziffer 1 Absatz 1 bleibt davon unberührt). Auf dem Anschreiben sind E-Mail und, soweit vorhanden, Telefax-Nr. des Bieters mitzuteilen.
4.2 Zusendung über das Vergabeportal an die Vergabestelle
Das Angebotsformular ist einschließlich aller weiteren in der Ausschreibung geforder- ten Unterlagen des Bieters in deutscher Sprache ausgefüllt über das Vergabeportal fristgerecht einzureichen (Ziffer 1 Absatz 1 bleibt davon unberührt).
Weitere Informationen finden Sie hier!
Anderweitig an die Vergabestelle übermittelte Angebote, wie z. B. per Fax oder E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform, sind nicht zugelassen.
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4.3 Berichtigungen oder Änderungen des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der von der Vergabestelle im Vergabeverfahren jeweils gesetz- ten Fristen möglich. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuordenbar sein. Berichtigungen oder Änderungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Die Wertung des Angebots erfolgt dann ohne die Berichtigungen oder Änderungen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote elektronisch über das Vergabepor- tal zurückgezogen werden.
4.4 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen, eine bestimmte Rechtsform ist insoweit nicht vorgeschrieben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung ab- zugeben, in der alle Mitglieder aufzuführen sind und in der zu Zwecken des Vergabe- verfahrens und im Rahmen der Durchführung des Vertrags gegenüber dem Auftragge- ber der bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich zu benennen ist. Darüber hinaus ist die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft anzugeben, sowie zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Abgabe dieser Erklärungen erfolgt im Angebotsformular.
4.5 Nachunternehmer/Eignungsleihe
Der Einsatz von Nachunternehmen ist zulässig. Soweit diese die ausgeschriebenen Leistungen überwiegend oder insgesamt oder wesentliche Teilleistungen vollständig für den Bieter erbringen sollen („verantwortliche Nachunternehmer") sind sie bereits im Angebotsformular zu benennen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle so- wie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Kapazitäten anderer Unterneh- men bedienen („Eignungsleihe"). Dabei kommt es nicht auf den rechtlichen Charakter der Verbindung an (z. B. konzernverbundene Unternehmen). Das Unternehmen, des- sen Kapazitäten sich der Bieter bedient, ist im Angebotsformular anzugeben. Von ei- nem in der engeren Wahl befindlichen Bieter ist auf Aufforderung des Auftraggebers durch entsprechende Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderli- chen Mittel im Fall der Auftragserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
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4.6 Mindestlohn und Tarifbindung
Am 01.07.2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft ge- treten. Danach dürfen öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Der Bieter hat aus diesem Grunde die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeltge- meinsam mit seinem Angebot ausgefüllt abzugeben. Erklärende Hinweise können die Bieter dem „Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung“ entnehmen, wel- ches ebenfalls Teil der Vergabeunterlagen ist.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz ‒ MiLoG) des Bundes ab dem 01.01.2015 zu beachten sind.
Der Auftraggeber wird gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG für den Bieter, der den Zuschlag er- halten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes anfordern.
4.7 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Ge- schäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
4.8 Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den An- forderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, de- ren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung be- steht nicht.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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4.9 Ausschluss vom Verfahren
Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin- gewiesen wird insbesondere auf Folgendes:
- Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegan- gen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
- Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe füh- ren grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
- Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen/Muss-Kriterien Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss des Angebots.
Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
4.10 Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten ohne Marktzugangsabkom- men
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, mit dem die Europäische Union kein internationales Abkommen über den gegenseitigen Marktzugang im Bereich des öffentlichen Be- schaffungswesens (insbesondere das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Be- schaffungswesen – GPA) geschlossen hat.
4.11 Kosten der Angebotserstellung
Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet.
- Angaben zur ausgeschriebenen Leistung
5.1 Leistungsgegenstand und -umfang
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen (Ausschlusskritierien) ist dem diesen Bewerbungsbedingungen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anhang 2) zu entnehmen. Dieses ist unmittelbar Teil und Gegenstand der Vergabeunterlagen und somit des abzugebenden Angebots.
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5.2 Haupt- und Nebenangebote
Es ist ein verbindliches Angebot einzureichen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote und die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.
- Ablauf des Vergabeverfahrens
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen dargestellten Zuschlagskriterien.
Einreichung eines Angebots:
Der Bieter hat unter Verwendung des Angebotsformulars ein Angebot abzugeben. Die- sem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren, insbesondere die Leis- tungsbeschreibung, die AGB der Universität Stuttgart, die Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen über die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Die Anhänge gelten in der unter Punkt „10. Unterlagen“ angegebenen Reihenfolge.
- Eignungsnachweise
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter die in den Vergabeunterlagen genannten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot abzugeben. Werden diese nicht einge- reicht, kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.
- Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich sind die in der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anhang 2) genannten Zuschlagskriterien. Für den Fall, dass es bei der Wertung zu einer Wertungsgleichheit von zwei oder meh- reren Angeboten kommt, wird das preislich günstigste Angebot bezuschlagt. Sollte eine Wertungsgleichheit sowohl in preislicher als auch in qualitativer Hinsicht vorliegen, wird ein Losentscheid durchgeführt.
- Fristen und Termine
Die Angebotsfrist sowie die Zuschlags- und Bindefrist sind den weiteren Vergabeun- terlagen zu entnehmen.
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist Das Angebot kann während der Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen werden.
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- Unterlagen
Anhang 1: Angebotsformular Anhang 2: Leistungsbeschreibung Anhang 2.1: EVB-IT Anhang 3: AGB der Universität Stuttgart Anhang 4: Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart Anhang 5: Leitbild_verantwortungsvolles_Handeln_Lieferanten Anhang 6: csx 59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter (nur bei EU-weiten Ausschreibungen notwendig) Anhang 7: AVV
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