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Konzeptwertung
Bewertungsmatrix und Erwartungshorizont
Tabelle 1: Bewertungsmatrix für das Umsetzungskonzept
Gewichtungs- Nr. Bewertungskriterium Erläuterung faktor 1 Problem- und Bewertet wird, wie klar der Bieter die 3 Projektverständnis Problemstellung ALDFG, die Zielsetzung von UNSEA und die zu erbringenden Leistungen im Gesamtprojekt erfasst und in seinem Ansatz berücksichtigt. 2 Qualität und Bewertet wird die fachliche und 3 Nachvollziehbarkeit des methodische Qualität der konzeptionellen Ansatzes vorgeschlagenen Herangehensweise sowie ihre Eignung zur Leistungserbringung. 3 Wahrscheinlichkeit der Bewertet wird, wie plausibel die 3 Zielerreichung vorgeschlagene Vorgehensweise geeignet ist, die Ziele der zu erbringenden Leistung und des UNSEA Projekts zu erreichen. 4 Zielgruppen- und Bewertet wird, wie differenziert und 2 Stakeholderorientierung zweckmäßig der Bieter die unterschiedlichen Zielgruppen, Akteure und Interessenlagen berücksichtigt. 5 Maßnahmenentwicklung, - Bewertet wird die Qualität des 2 abstimmung und - vorgeschlagenen Ansatzes zur umsetzung Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung eines praxistauglichen Melde- und Bergungskonzepts für ALDFG. 6 Datenzusammenstellung Bewertet wird der Ansatz zur 2 und -erfassung unaufwändigen, einfach bedienbaren, transparenten, reproduzierbaren und qualitätsgesicherten Zusammenstellung und Erfassung von Daten und ihre Dokumentation 7 Arbeitsplanung und Bewertet wird, ob Arbeits- und 2 Umsetzbarkeit Zeitplanung, Ressourceneinsatz und Qualitätssicherung schlüssig und realistisch dargestellt sind. 8 Verstetigung Bewertet wird, wie geeignet der 1 vorgeschlagene Ansatz zur Überführung in den langfristigen, projektunabhängigen Betrieb ist. 9 Freiwillige Bewertet werden zusätzliche, 1 Selbstverpflichtung zur nachvollziehbar beschriebene 1
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Vermeidung und Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Reduktion von Emissionen über die o.g. Klimawirkungen Mindestanforderungen hinaus.
Bewertungsmaßstab für die Kriterien 1 bis 8
Die Bewertung der Kriterien 1 bis 8 richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und projektspezifisch der Bieter die Anforderungen aufgreift und in welchem Maße die dargestellte Herangehensweise eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung erwarten lässt. Ein Angebot wird umso besser bewertet, je klarer es die Besonderheiten des Vorhabens erkennt, je schlüssiger es die methodische Umsetzung beschreibt und je stärker es erkennen lässt, dass keine schematische Standardlösung, sondern ein belastbarer projektbezogener Ansatz angeboten wird.
Punkte Beschreibung
5 Die Herangehensweise ist außerordentlich schlüssig, fundiert und in allen wesentlichen Punkten überzeugend. Sie ist sehr gut nachvollziehbar und in herausragender Weise geeignet, die jeweilige Anforderung qualitativ hochwertig zu erfüllen. 4 Die Herangehensweise ist schlüssig, fundiert und gut erläutert. Sie ist gut nachvollziehbar und in besonderer Weise geeignet, die jeweilige Anforderung qualitativ hochwertig zu erfüllen. 3 Die Herangehensweise ist im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Sie ist grundsätzlich geeignet, die jeweilige Anforderung angemessen zu erfüllen. 2 Die Herangehensweise weist erkennbare Lücken auf oder bleibt in Teilen unklar. Sie ist nur teilweise nachvollziehbar und daher auch nur teilweise geeignet. 1 Die Herangehensweise bleibt rudimentär, lückenhaft oder wenig belastbar. Die Eignung zur Erfüllung der jeweiligen Anforderung ist nur sehr eingeschränkt erkennbar. 0 Die Ausführungen überzeugen fachlich nicht, befassen sich nicht hinreichend mit der Anforderung oder bleiben rein formelhaft bzw. stichwortartig.
Bewertungsmaßstab für Kriterium 9
Die freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkungen ist formlos im Angebot darzustellen. Bewertet werden nur solche Maßnahmen, die über die in den Vergabeunterlagen bereits vorgesehenen Mindestanforderungen an eine umweltverträgliche Leistungsausführung hinausgehen. Maßgeblich ist dabei nicht die bloße Behauptung von Nachhaltigkeit, sondern die Nachvollziehbarkeit, Konkretheit und Überprüfbarkeit der vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen.
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Punkte Beschreibung
5 Es werden sehr konkrete, umfassende und überprüfbare zusätzliche Maßnahmen beschrieben, die deutlich über die Mindestanforderungen hinausgehen und in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Klimawirkungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Verbleibende Klimawirkungen werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Clean Development Mechanism kompensiert. 4 Wie 5, es erfolgt jedoch keine Kompensation 3 Es werden substanzielle und weitgehend konkrete zusätzliche Maßnahmen beschrieben, die eine erkennbare und nachvollziehbare Klimawirkung erwarten lassen. 2 Es werden zusätzliche Maßnahmen benannt, deren Wirkung grundsätzlich erkennbar ist, die jedoch nur teilweise konkretisiert oder begrenzt belastbar beschrieben sind. 1 Die Maßnahmen bleiben wenig konkret, nur eingeschränkt überprüfbar oder gehen nur in geringem Umfang über die Mindestanforderungen hinaus. 0 Es liegt keine bewertbare zusätzliche Selbstverpflichtung vor.
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