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Bewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der
[…] "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A).
[?] "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)".
[…] "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)" (bei Oberschwellenvergaben)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe, schriftlich, per Email oder per Telefax darauf hinzuweisen.
2 Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruptionsklausel 2.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 2.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 2.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 2.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 2.1 b oder 2.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 2.4 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgesehen zu signieren. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
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3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. 3.5 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertiger Art" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot weder die Produktangabe noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig. 3.6 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.8 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 3 VOL/A bzw. § 38 Abs. 10 UVgO bzw. § 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A bzw. § 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO bzw. § 57 Abs.1 Nr. 5 VgV). 3.9 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn der Auftraggeber die Zahlungsfrist nach seiner Einschätzung einhalten kann. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.10 Digitale Angebote dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen bzw. gefordert ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. 3.11 Ist eine elektronische Angebotsabgabe nicht vorgesehen, ist das Angebot in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel sowie mit dem Namen und der Anschrift des Bieters bzw. der Bieterin zu versehen. 3.12 Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. 3.13 Die Bieterin oder der Bieter hat auf Verlangen im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von der Bieterin oder dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beabsichtigt die Bieterin bzw. der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 3.14 Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Entschädigung gewählt. ( ) Für die Bearbeitung des Angebots wird abweichend vom Vorstehenden eine Entschädigung i.H.v. ........ € gewährt.
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3.15 Bei nicht europaweiten Ausschreibungen gilt das Angebot als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Hierzu ergeht keine besondere Mitteilung. Will die Bieterin oder der Bieter jedoch ausdrücklich über die Ablehnung ihres bzw. seines Angebotes unterrichtet werden, so muss dieses schriftlich beantragt und ein adressierter Freiumschlag für die Rückantwort beigefügt werden. 3.16 Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A bzw. § 46 UVgO. Bei EU-Vergabeverfahren gilt § 134 GWB.
4 Nebenangebote 4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 4.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.2 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Nebenangebote, die der Nummer 4.1 1. Halbsatz nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.
5 Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
6 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung mit dem Teilnahmeantrag (bei Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei offenem Verfahren) nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
7 Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
- eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
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rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
8 Bevorzugte Bewerber (bei nationalen Vergaben) Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, mit der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9 Datenschutz Die Bieterin bzw. der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihr bzw. ihm übermittelten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können.