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Vorbemerkungen zur Ausschreibung1
Inhaltsverzeichnis
1 Ausschreibende Stelle ............................................................................................... 2
2 Ausgeschriebene Leistungen .................................................................................... 2
3 Vertragsbeginn- und ende ......................................................................................... 2
4 Hauptleistungspflichten ............................................................................................. 2
5 Objektbesichtigung .................................................................................................... 2
6 Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen ........................................ 3
7 Obergrenzen der Reinigungsleistung ........................................................................ 3
8 Hinweise für Bietergemeinschaften ........................................................................... 4
9 Hinweise zur Angabe von Referenzen ...................................................................... 4
10 Ausschlusskriterien ................................................................................................... 4
11 Auswertungsmethode ................................................................................................ 4
12 Gültigkeit ................................................................................................................... 5
1 Für die gesamten Unterlagen gilt, dass stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Ge- schlechts gleichermaßen gemeint sind, selbst wenn aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten dann gleichwohl für allerlei Geschlecht.
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1 Ausschreibende Stelle Die nachfolgend beschriebenen Gebäudereinigungsdienstleistungen werden ausgeschrieben durch:
Landkreis Ostprignitz-Ruppin Virchowstraße 14-16 16816 Neuruppin
2 Ausgeschriebene Leistungen Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: • Unterhaltsreinigung Bei dem zu reinigenden Objekt handelt es sich um ein Schulgebäude in Wittstock. Die Details zum Objekt sind der Anlage „Objektinformationen“ zu entnehmen. Die Leistungen fallen in einem Los an. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbrin- genden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Anlage „Losinformation“ versteht sich als aktuelle Aufstellung der momentan zu reinigendem Gebäude. Der Auftraggeber behält sich vor die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und / oder zu reduzieren. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen. Es sind alle Gewerke mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Abgabe der Preisblätter „Abrufleistungen“ ist nicht vergaberelevant und daher freiwillig. Die dort eingegebenen Preise sind nicht bindend, sondern sollen im Falle der späteren Beauftragung von Sonderleistungen eine Verhandlungsbasis darstellen.
3 Vertragsbeginn- und ende
| Vertragsbeginn | Vertragsende |
|---|---|
| 01.03.2027 | 29.02.2029 |
4 Hauptleistungspflichten Zu den Hauptleistungspflichten gehört die Herstellung des Reinigungserfolges. Zwischen den Ver- tragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass der angestrebte Reinigungszustand nur durch die Einhaltung der vom Auftragnehmer in seinem Angebot angegebenen Leistungsstunden erzielt wer- den kann. Die Einhaltung der in den Preisblättern ausgewiesenen Leistungsstunden gehört daher zusätzlich zum Reinigungserfolg zu den Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers. Eine Verrin- gerung der Leistungsstunden bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine Verringerung der vereinbarten Leistungsstunden ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers berechtigt den Auftraggeber zu einer entsprechenden Rechnungskürzung.
5 Objektbesichtigung Allen Bietern wird auf Wunsch vor Angebotsabgabe die Gelegenheit gegeben sich an Ort und Stelle über den Umfang der Arbeiten zu unterrichten. Dazu wird den Bietern eine Besichtigung der Ob- jekte angeboten.
Objektbesichtigungen können in folgendem Zeitraum durchgeführt werden: 16.02.2027 bis 18.02.2027
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Bieter, welche die Objekte besichtigen wollen, müssen rechtzeitig vor der Objektbesichtigung einen Terminvorschlag über folgende E-Mail einreichen: liegenschaften-service@opr.de
Der Terminvorschlag wird von der Ansprechpartnerin des Auftraggebers bestätigt oder es wird ein alternativer Termin im oben genannten Zeitraum angeboten. Jeder Bieter erhält nur einmalig die Möglichkeit an einem Besichtigungstermin teilzunehmen. Eine Teilnahmebescheinigung zur Objektbesichtigung wird nicht ausgestellt.
6 Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Unterlagen zu prüfen. Eventuelle Unstimmig- keiten in den Unterlagen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen. Die Preisblätter für die ausgeschriebenen Leistungen liegen den Ausschreibungsunterlagen als Datei im Excel-Format bei. Die Bearbeitung der Daten erfolgt ausschließlich in den grau hinterleg- ten Zellen. Sollten sich Schwierigkeiten in der Bearbeitung der Dateiformate ergeben, so wenden Sie sich bitte an die ausschreibende Stelle. Bitte beachten Sie, dass in die Preisblätter der Leistungswert (m²/h) einzutragen ist. In den Preisblättern ist der zugrunde gelegte kalkulatorische Stundenverrechnungssatz einzutra- gen. Zu den verwendeten Stundenverrechnungssätzen ist jeweils das Formblatt „Aufschlüsselung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze“ auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizu- legen. Bei Verwendung unterschiedlicher kalkulatorischer Stundenverrechnungssätze in den Gewerken können die Formulare bzw. Blätter bei Bedarf kopiert werden. Ein Formular kann auch für mehrere Gewerke verwendet werden. Die entsprechenden Gewerke sind dann in den Kopf der Formulare einzutragen. Die Berechnung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze hat auf Basis der zum Leistungs- beginn geltenden Stundenlöhne zuzüglich zu zahlender Zuschläge für Nachtreinigungen in Turn- hallen zu erfolgen. Eine Anpassung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze während der Vertragslaufzeit erfolgt gemäß den Bestimmungen des beiliegenden Vertrags. Die Preisblätter sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Zu den Preisblättern ist eine Zusam- menfassung erstellt worden, die den Ausschreibungsunterlagen im Excel-Format beiliegt. Die Zu- sammenfassungen sind den Gesamtangebotsunterlagen ebenfalls beizufügen.
7 Obergrenzen der Reinigungsleistung Um die geforderte Qualität sicher zu stellen, werden je Objekt Obergrenzen für die Reinigungsleis- tung (Höchste Reinigungsleistung einer produktiven Reinigungskraft je Stunde in Quadratmetern) festgelegt. Eine Überschreitung der Obergrenzen im Mittel für ein gesamtes Objekt ist nicht zulässig und ist ein Ausschlusskriterium. Die Obergrenzen je Gewerk sind in der Anlage „Losinformationen“ und zusätzlich im Kopf des Preisblatts des jeweiligen Gewerks aufgeführt. Die vom Bieter für ein Objekt angesetzte Reinigungsleistung ist den Preisblättern jeweils in der Zeile „GS-Gesamtsumme“ in der Spalte „Leistung (m2/h)“ bzw. in dem farblich markierten Feld „Durchschnittsleistung“ oben rechts im Preisblatt zu entnehmen. Zuvor ist das Preisblatt vollständig auszufüllen. Im Kopf der Preisblätter erscheint ein entsprechender Hinweis, wenn die Obergrenze bei einem vollständig ausgefüllten Preisblatt überschritten wird.
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Die Obergrenzen der Reinigungsleistung dürfen während der gesamten Vertragslaufzeit nicht überschritten werden, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.
8 Hinweise für Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als be- vollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eigenerklärungen und Angaben zu Referenzen und Unternehmensinformationen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
9 Hinweise zur Angabe von Referenzen Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Liste zur Angabe von vergleichbaren Referenzen bei. Bitte tragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen und Objekten konkret vergleichbar sind. Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zu können, geben Sie bitte auch die geforderten Informationen zu den Reinigungsflächen an. Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bereits seit mindestens einem Jahr für die angegebene Referenz und im angegebenen Umfang tätig sein.
10 Ausschlusskriterien Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklä- rungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 41 UVgO bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann die Nachforderung auf diejenigen Bieter beschränken, de- ren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern. Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder fehlerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Insbesondere folgende Bedingungen sind Ausschlusskriterien: • Fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblätter je angebotenem Los oder Gewerk • Überschreitung der vorgegebenen Obergrenze der Reinigungsleistung in einzelnen oder mehreren Gewerken
11 Auswertungsmethode Für die Bewertung werden die Angebotswerte und die Produktivstunden des Bieters herangezo- gen. Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot, das die meisten Gesamtpunkte er- halten hat. Dabei werden die Gesamtpunkte kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle ge- rundet. Die maximal mögliche Punktzahl beträgt 100. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt berücksichtigt: Angebotspreis – Gewichtung 55% Höhe der angegebenen Produktivstunden – Gewichtung 45% Die Gewichtung der Punktzahlen erfolgt gemäß den oben genannten Vergabekriterien. Die Sum- men der daraus resultierenden Punktzahlen stellen das Ergebnis der Bewertung dar. Gesamtpunkte = 55 % x P + 45 % x P . Preis Stunden Die Parameter berechnen sich wie folgt:
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P - Preispunkte Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weite- ren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht ver- geben.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Angebotspreis - niedrigster Angebotspreis P = 100 - x 100 Preis niedrigster Angebotspreis
P – Stundenpunkte Stunden Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der pro- zentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produk- tivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
höchste Produktivstunden – Produktivstunden P = 100 - x 100 Stunden höchste Produktivstunden
12 Gültigkeit Diese Vorbemerkungen werden Anlage zum Vertragswerk. Zudem werden alle relevanten Unter- lagen der Ausschreibung Anlage zum Vertragswerk.
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