6.1_Anlage_1_Reinigungsleistung_Beschreibung.pdf

Unterhaltsreinigung in zwei Kindertagesstätten in Jessen (Elster)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 14:25 (Europe/Berlin)

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Beschreibung der Reinigungsleistung

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung allgemein: 3

  1. Vorbemerkungen, Kalkulationshinweise 3

  2. Definition der Reinigungsarten 6

  3. Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung 7

  4. Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtungen 13

  5. Inventar 15

  6. Reinigungsstandards für die Raumreinigung, Leistungsverzeichnis 16

  7. Glas- und Rahmenreinigung 17

  8. Grundreinigung 18

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Einleitung

Die Stadt Jessen ist für die Gebäudereinigung der eigenen Einrichtungen zuständig. Alle zu reinigenden Flächen sind je Reinigungsgruppe erfasst und in einer Datei mit den Parametern X Raumbuch (Aufmaß) X Leistungswerte je Raumgruppe in m²/STD. X Stundenverrechnungssatz (SVS)

gegliedert. Nach Eintragung der Kalkulationsdaten in die übersandten Excel-Datenblätter durch den Bieter werden automatisch die Preise für die Reinigung der jeweiligen Flächen ausgewiesen.

Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung allgemein:

  1. Vorbemerkungen, Kalkulationshinweise

Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe, Turnus und Verfahren) zu erbringen. Für die eingesetzten Produkte sind dem AG die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitung gemäß der Verordnung EG 1272/2008 vorzulegen. Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten ist insbesondere zu berücksichtigen:

  • Ausführung im zeitlich vorgegebenen Rahmen, bezogen sowohl auf die Tageszeit als auch auf die entsprechenden Wochentage.

Die Reinigung ist nach aktuellstem Verfahrensstand und schonend unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse auszuführen, sodass nach erfolgter Reinigung einwandfrei sauberer und hygienischer Reinigungszustand gegeben ist.

Die Reinigung ist so zu organisieren und auszuführen, dass eine Grundreinigung / Beschichtung von Böden – u.a. durch geeignete Wischpflege der Hartböden in Abstimmung auf die jeweils vorliegenden Bodenbeläge und deren Beschichtung / Versiegelung – möglichst lange hinausgeschoben wird sowie ergänzende Reinigungen auf sonstigen Oberflächen nicht erforderlich werden (z.B. durch Verwendung von Kalklösern auf den Sanitärflächen im Rahmen der Unterhaltsreinigung).

Sofern beim Auftraggeber ein Hygieneplan vorliegt, ist dieser bei der Leistungserbringung unbedingt einzuhalten.

Die Reinigungsmittelräume sind stets geordnet, trocken und sauber zu halten. Die Wischbezüge und Wischlappen sind regelmäßig hygienisch zu reinigen (waschen).

Ablaufendes Schmutzwasser bei der Treppenhausreinigung ist zu vermeiden oder sofort aufzunehmen.

Das Schmutzwasser ist, getrennt von allen festen Bestandteilen, in die dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entleeren und darf nicht in Waschbecken, WC oder Rinnen geschüttet werden.

Leicht verrückbare Möbel, wie kleine Sideboards mit Rollen, Rollcontainer, Aktenvernichter oder Kopierer mit Rollen sind bei der Unterhaltsreinigung der Bodenbeläge so zu bewegen, dass keine Rückstände am Boden oder in den Ecken bleiben oder sich gar aufbauen können.

Liegen entsprechende Pflegeanleitungen von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen vor, so müssen diese beachtet werden.

Liegen keine Pflegeanleitungen vor, sind die Werkstoffoberflächen so zu reinigen und zu pflegen, dass keine Schäden an diesen durch die Reinigungsarbeiten entstehen; Grundlage bildet der jeweils neueste Stand der Technik.

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Maßnahmen des Arbeits- und Umweltschutzes müssen eingehalten werden; dazu gehört auch, dass dem Auftraggeber stets eine aktuelle Liste der Behandlungsmittel überreicht wird, die im Objekt zum Einsatz kommen; für alle im Objekt eingesetzten Behandlungsmittel (Reinigungs- Pflege- und Desinfektionsmittel) müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter nachgewiesen werden; der Beachtung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz soll durch geeignete Mittel, vorzugsweise durch Verwendung eines Umweltzeichens, Rechnung getragen werden.

Es dürfen durch Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren, z.B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc. für die Gebäudebenutzer entstehen.

Es dürfen keine Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zur Anwendung kommen, die

  • Alkylphenolethoxylate (APEO)
  • Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
  • chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen - Thioharnstoff
  • Salpetersäure
  • Benzol, Toluol, Xylol
  • nach der Gefahrstoff-VO und MAK-Liste als sehr giftig, kanzerogen oder mutagen eingestufte Einzelkomponenten enthalten.

Flusssäure darf nur zur Reinigung, insbesondere von Außenglasflächen, in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Formaldehyd und formaldehyd-abspaltende Chemikalien dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies aus hygienischen Gründen behördlich vorgeschrieben wird.

Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt werden; dazu gehört, dass die Oberflächenreinigung mit farblich getrennten Reinigungsutensilien (Eimern, kratzfreien Schwämmen, Reinigungstüchern etc.) ausgeführt wird, und zwar wie folgt: Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale, Fäkalienbecken Kategorie B (gelb): Waschbecken, Dusch- und Badewannen sowie Wandfliesen Kategorie C (blau): sonstige Einrichtungsgegenstände Kategorie D (grün): (Tee-)Küchen Zur hygienischen Reinigung der Sanitärräume werden – wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde – saure, kalklösende Sanitärreiniger und alkalische Reiniger verwendet.

1.1. Standards für den Einsatz von Reinigungsmaschinen in der Unterhaltsreinigung:

1.1.1.Reinigung und Pflege textiler Bodenbeläge:

  • es dürfen nur neuwertige Maschinen und Geräte eingesetzt werden
  • Verwendung von Staubsaugern mit Luftfiltern entsprechend der Hepa Klasse E10
  • Verwendung von geeigneten Maschinen zur Reinigung, Pflege, zwischen -zeitlichen und restaurativen (wiederherstellenden) Reinigung von textilen Bodenbelägen -Zur Werterhaltung sind Textilböden, ungeachtet des geschuldeten Reinigungsergebnisses gemäß tabellarischer Aufstellung am Ende dieses Dokuments, einmal wöchentlich ganzflächig zu saugen

1.1.2. Mikroporöse Oberflächenreinigung:

  • es dürfen nur neuwertige Maschinen und Geräte eingesetzt werden
  • grundsätzlich Einsatz von Mikrofasertechnologie
  • Verwendung eines tensidfreien Feinsteinzeugreinigers

1.1.3. Reinigung und Pflege

  • es dürfen nur neuwertige Maschinen und Geräte eingesetzt werden

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  • sofern haftende Verschmutzungen (insbesondere in den Sanitärräumen, Personalaufenthaltsräumen, Verkehrsflächen) nicht mit manuellen Reinigungsverfahren entfernt werden können, sollen Scheuersaugautomaten mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads verwendet werden.

1.2. Verschmutzungen

1.2.1. Zu den haftenden Verschmutzungen gehören z.B.: -Griffspuren -Flecken von Getränken und Speisen -Wassergebundener Straßenschmutz

  • Kaugummi -Strichverschmutzungen durch Schuhwerk
  • Gummiabrieb durch Gegenstände -Permanentmarker- und Graffitiverschmutzungen (soweit sie sich mit den handelsüblichen Reinigungsmitteln entfernen lassen)

1.2.2. Zu den losen aufliegenden Verschmutzungen gehören z.B.: -Staub, Blütenstaub -Sand/kleine Steinchen

  • Spinnweben -Laub -Papierknäuel -Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln -Getränkedosen, Flaschen

Dem Reinigungswasser sind ggf. Reinigungsmittel beizumischen, wobei die vorgeschriebenen Konzentrationen einzuhalten sind. Das Wasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem AG sind möglich.

Der AN beschafft Reinigungsmittel und –geräte und verteilt die Verbrauchsmaterialien (ab Lagerstätte) nach den Vorgaben des AG.

Reinigungskräfte, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an ansteckenden Krankheiten, wie z. B. ansteckender Borkenflechte (impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis, HIV, Aids erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Gleiches gilt bei COVID 19- Verdacht bzw. möglicher Ansteckungsgefahr als Kontaktperson.

Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung sowie Durchfallerkrankungen. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Einrichtung betreten.

Treten Renovierungsarbeiten, interne Umzüge oder kleine Instandsetzungen auf, sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Rahmen der Raumreinigung zu leisten. Diese werden nicht gesondert vergütet. Reinigungen im Rahmen von Baumaßnahmen (Bau-, oder Bauschlussreinigungen oder Bauschlussreinigung) werden separat vergütet. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten u.a.:

Anlage Beschreibung der Leistung Anlage Kalkulationsunterlagen

Der Stundensatz muss die lohn- und rahmentarifvertraglichen Verpflichtungen beinhalten. Dort sind die eventuellen tariflichen Zuschläge wie Nachtarbeit zu berücksichtigen.

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  1. Definition der Reinigungsarten Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben:

2.1. Bauschlussreinigung

2.1.1. Definition: Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr geläufigen Begriffen „Baufeinreinigung“ sowie „Erstreinigung bzw. -pflege“. Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Die Böden sind mit einem auf die Oberflächen abgestimmten Pflegemittel zu behandeln.

2.1.2. Ziel / Ergebnis:

Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips- Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollen die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei sein.

2.2. Grundreinigung (Intensivreinigung)

2.2.1. Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und / oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt.

2.2.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen. Weiterhin sollen Oberflächenschlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

2.2.3. Bemerkungen / Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.

2.3. Einpflege / Grundpflege

2.3.1. Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen aufgebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus.

2.3.2. Ziel / Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.

2.3.3. Bemerkungen / Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein. Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.

2.4. Unterhaltsreinigung Die Unterhaltsreinigung dient der Hygiene, Sauberkeit und Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist in den vorgegebenen Intervallen durchzuführen.

2.5. Sonderreinigung

2.5.1. Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigungen hinausgehen.

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2.5.2. Ziel / Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeiten unterschiedlich.

2.5.3. Bemerkungen / Hinweise: Werden im Regelfall als Einzelauftrag vergeben.

  1. Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben:

3.1. Kehren

3.1.1. Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.

3.1.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz; mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.

3.2. Kehrsaugen

3.2.1. Definition: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borsten-erzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes.

3.2.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).

3.3. Polieren

3.3.1. Definition: Geläufig ist auch der Begriff „bohnern“. Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen.

3.3.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Flecken. Die Optik des Pflegefilms ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung.

3.3.3. Bemerkungen / Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.4. Poliersaugen

3.4.1. Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet.

3.4.2. Ziel / Ergebnis: Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.

3.4.3. Bemerkungen / Hinweise:

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Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.5. Cleanern (Spraymethode)

3.5.1. Definition: Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind. Anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.

3.5.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.

3.5.3. Bemerkungen / Hinweis: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.6. Pflegefilmsanierung

3.6.1. Definition: Die Pflegefilmsanierung kann im Rahmen der Vollreinigung nötig sein. Die Ausführung erfolgt z. B. nach der Cleanermethode oder durch Anschleifen im trockenen Zustand unter gleichzeitiger Staubabsaugung, anschließender Pflegefilmergänzung (Cleanern) und Egalisierung. Ausführung als Teil- oder Vollflächensanierung; Teilflächensanierung wird bei stark frequentierten Flächen ausgeführt, wo Pflegefilme einen verschlissenen Zustand aufweisen.

3.6.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien (egalen) Zustand.

3.6.3. Bemerkungen / Hinweise: Zum Einsatz kommen geeignete leistungsfähige Ein- und Mehrscheibenmaschinen mit unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

3.7. Feuchtwischen

3.7.1. Definition: Staubbindendes wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Fein- schmutz und in geringem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenkippen, Staubflusen etc.) und anschließender Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.

3.7.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.

3.7.3. Bemerkungen / Hinweise:

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Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge, z. B. Linoleum, PVC, Beläge mit geeignetem Pflegefilm, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.

3.8. Nasswischen

3.8.1. Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von sämtlichen Verschmutzungen. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mittel zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.

3.8.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sonstigen Rückständen (Absatzstriche); außerdem schlieren- und wischspuren- frei. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.

Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und Streifenfrei sein.

3.9. Nasswischen einstufig

3.9.1.Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- oder Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmittel auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel zugegeben werden.

3.9.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit dem Nasswischen (siehe 3.8)

3.9.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc.)

3.10. Nasswischen zweistufig

3.10.1. Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einem Reinigungstextil (Tuch, Mopp, Wischbezug vom Breitwischgerät etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen.

3.10.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit dem Nasswischen (siehe 3.8)

3.10.3. Bemerkungen / Hinweise: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen, außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird.

3.11. Punktuelles Nasswischen

3.11.1. Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der gesamten Fläche nass gewischt.

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3.11.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit dem Nasswischen (siehe 3.8). Da nur punktuell gewischt wird, ist das Reinigungsergebnis bezogen auf die Gesamtfläche eingeschränkt.

3.11.3. Bemerkungen / Hinweise: Häufig ist diese Methode in Schulen vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen-eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nass gewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten oder verstärkte Verschmutzungen in Eingangsbereichen beseitigt werden.

3.12. Nassscheuern

3.12.1. Definition: Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.

3.12.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.

3.13. Kalkablagerungen beseitigen

3.13.1. Definition: Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel beseitigen.

3.13.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen.

3.13.3. Bemerkungen / Hinweis: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen vor-wässern, Säurebehandlung erneut wässern.

3.14. Saugen

3.14.1. Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.

3.14.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz und Staub etc. Haftende Verschmutzungen nicht nichttextilen Belägen und im Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

3.14.3. Bemerkungen / Hinweis: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.

3.15. Bürstsaugen

3.15.1. Definition: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.

3.15.2. Ziel / Ergebnis:

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Die Oberfläche soll frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz und Staub. In den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein.

3.16. Shampoonierung

3.16.1. Definition: Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend absaugen der Schmutzflotte (Schaum).

3.16.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub.

3.16.3. Bemerkungen / Hinweise: Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederverschmutzung verhindern.

3.17. Trockenshampoonierung

3.17.1. Definition: Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vergleichbar Shampoonierung.

3.17.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit Shampoonierung (siehe 3.16).

3.17.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn aufgrund der Beschaffenheit der textile Belag feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshamponierung.

3.18. Sprühextraktion

3.18.1. Definition: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung von Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.

3.18.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen sowie von Staub.

3.18.3. Bemerkungen / Hinweise: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.

3.19. Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion

3.19.1. Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. Gegebenenfalls Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten.

3.19.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit Shampoonierung (siehe 3.16) oder Sprühextraktion (siehe 3.18)

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3.19.3. Bemerkungen / Hinweise: Gegebenenfalls sind Kalkinaktivierungsmittel zusetzen.

3.20. Teppichreinigungspulver

3.20.1. Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt.

3.20.2. Ziel / Ergebnis: Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub sein.

3.20.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode ist besondere für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.

3.21. Garnpadreinigung

3.21.1. Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Fußbodenbelägen. Nach dem ufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads unter Verwendung einer Einscheibenmaschine.

3.21.2. Ziel / Ergebnis: Vergleichbar mit Teppichreinigungspulver (siehe 3.20)

3.21.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode ist besondere für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.

3.22. Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung

3.22.1. Definition: Für glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen. Für textile Beläge: Beseitigung von maximal drei Flecken von einer Größe 1dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages.

3.22.2. Ziel / Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.

3.22.3. Bemerkungen / Hinweise: Es ist damit zu rechnen, dass auf textilen Belägen noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederverschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten.

3.23. Fleckentfernung

3.23.1. Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen).

3.23.2. Ziel / Ergebnis:

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Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.

3.23.3. Bemerkungen / Hinweise: Je nach Ausmaß erfolgt die Fleckentfernung zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet.

  1. Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtungen Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben.

4.1. Lampenreinigung an Decken und Wänden

4.1.1. Definition: Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (DIN 57 105) abnehmen, nass bzw. feucht von innen und außen reinigen und wieder anbringen. Glasanteile oder Reflektoren werden trocken nachgewischt.

4.1.2. Ziel / Ergebnis: Die Lampen bzw. die Beleuchtungskörper sind frei von Staub, Spinnweben und sonstigen Verunreinigungen. Glaslampen sind schlierenfrei.

4.2. Inhalt entleeren und entsorgen

4.2.1. Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt

4.2.2. Ziel / Ergebnis: Der Behälter soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummi, haftende Papierschnipsel).

4.3. Inhalt Wiederverwertung zuführen

Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z. B. Alu, Glas, Papier etc.).

4.3.2. Ziel / Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt.

4.4. Bestückung mit Hygieneartikeln

4.4.1. Definition: Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Hygieneartikel (e. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.

4.4.2. Ziel / Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem Ge- und Verbrauch mit Hygieneartikeln befüllt sein.

4.4.3. Bemerkungen / Hinweise: Der AG liefert / stellt die Hygieneartikel. Der AN übernimmt die Verteilung der Hygieneartikel von einer Verteilerliste innerhalb des jeweiligen Objektes zu den einzelnen Verbrauchsstellen.

4.5. Entstauben / Spinnweben

4.5.1. Definition:

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Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.

4.5.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei von Staub und Spinnenweben sein.

4.6. Feucht reinigen

4.6.1. Definition: Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.

4.6.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

4.7. Nass scheuern

4.7.1. Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermitteln vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen.

4.7.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.

4.7.3. Bemerkungen / Hinweise: Jeder der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein.

4.8. Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen

4.8.1. Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung – gegebenenfalls anschließend nachtrocknen bzw. polieren – vom Gegenstand entfernt.

4.8.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Gegebenenfalls darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.

4.9. Hochdruckreinigung

4.9.1. Definition: Entfernung von Haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät.

4.9.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann je nach Raumnutzung oder Material verschieden sein.

4.9.3. Bemerkungen / Hinweise: Diese Methode kann im „Nassbereich“ wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen etc. zum Einsatz kommen.

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4.10. Polieren

4.10.1. Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.

4.10.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.

4.11. Pflegend behandeln

4.11.1. Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt.

4.11.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.

4.12. Desinfizierend reinigen

4.12.1. Definition: Der Gegenstand / die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahren desinfiziert und gereinigt.

4.12.2. Ziel / Ergebnis: Der Gegenstand / die Fläche muss desinfiziert und entsprechend dem geltenden Hygieneplan (sofern vorhanden) gereinigt sein.

  1. Inventar

5.1. Einrichtungsgegenstand Die Einrichtungsgegenstände sind entsprechend der Standards fachgerecht zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu gehören z. B.: -Tische, Schreibtischstühle, Beistelltische, Sideboards, Schränke -Stühle, Polstermöbel, Türen (auch Glastüren) -Spender von Hygieneartikeln (z. B. Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier etc.) -Heizkörper (auch Staubentfernung zwischen den Lamellen), Fensterbänke, Lichtschalter, Steckdosen, Handläufe, Sockelleisten

5.2. sonstige horizontale Oberflächen Aschenbecher, Abfallbehälter, Feuermelder, Garderobe, Schirmständer, Bilder, -Rahmen (für die Reinigung von Gemälden und Kunstwerken gelten besondere, mit dem Auftraggeber abzustimmende Anforderungen), Blumenbänke, Pflanzkästen

5.3. Sanitärobjekte -Urinale, WC-Schüsseln, Waschbecken, Wannen und Duschen, Spiegel, Ablagen -Wandfliesen im Spritzbereich, Wandfliesen, WC-Trennwände -Hygieneobjekte, z. B. Seifen-, Handtuchspender, Wasserspülkasten -Hinsichtlich der Wahl der Reinigungsmittel ist auf Silikonfugen zu achten.

5.4. Fußböden einschließlich Beläge z.B. PVC (genoppt und glatt)

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Linoleum Kautschuk Naturstein Kunststein Fliesen Textilien Holzbeläge Laminat Teppich Nadelfilzboden Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge werden gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforderungen, welche an sie gestellt werden, sowie dem in den Kalkulationslisten genannten Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob manuell oder maschinell, hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist. Es gelten in jedem Fall die Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller.

Anforderungen / Ziel / Ergebnis: Die Reinigung erfolgt mit einem geeigneten Reinigungsmittel. Die Einrichtungsgegenstände, Objekte bzw. Beläge sind streifen- und rückstandsfrei.

5.5. Fußmatten Anforderung: maschinenwaschbar, graumeliert mit Gummirand. Das Layout und die Positionierung der Matten in der Liegenschaft / von den Objekten werden durch den AG / Mieter / Nutzer bestimmt. Der Austausch erfolgt durch den Dienstleister in Absprache mit dem AG / Mieter / Nutzer, sofern der Mattentausch in den konkreten Leistungsanforderungen beauftragt ist.

  1. Reinigungsstandards für die Raumreinigung, Leistungsverzeichnis

Die Leistungsbeschreibung der einzelnen Raumgruppen erfüllt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Werden besondere Einrichtungsgegenstände oder Reinigungsoberflächen in den zu reinigenden Räumen vorgefunden, so sind diese im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigen (um das Reinigungsergebnis des Raumes sicher zu stellen), auch wenn diese nicht gesondert in den Raumgruppendefinitionen aufgeführt sind. Alle im Reinigungsplan aufgeführten Fußböden sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände – ausgenommen schwer zu bewegenden Gegenständen (wie Schreibtische, Schränke, größere Regale) – zu reinigen.

Legende: ➢ arbeitstäglich: bedeutet, dass die spezielle Leistung an jedem Reinigungstag erbracht werden muss ➢ vierteljährlich: bedeutet, dass die spezielle Leistung viermal pro Jahr nach Absprache mit dem AG erbracht werden muss ➢ LRT: letzter Reinigungstag in der Woche ➢ 15. d. M.: bedeutet, dass die spezielle Leistung einmal im Monat zur Monatsmitte erbracht werden muss ➢ 15. u. 30. d. M.: bedeutet, dass die spezielle Leistung zweimal im Monat, einmal zur Monatsmitte und einmal zum Monatsende, erbracht werden muss ➢ 30. d. M.: bedeutet, dass die spezielle Leistung einmal im Monat zum Monatsende erbracht werden muss ➢ LRWM: letzte Reinigungswoche des Monats

Beispiele:

Wird ein Raum 2,5 Mal in der Woche gereinigt, sind die arbeitstäglichen Leistungen in diesem Raum an jedem dieser 2,5 Reinigungstage zu erbringen. Wird ein Raum 5 Mal in der Woche gereinigt, sind die arbeitstäglichen Leistungen in diesem Raum an jedem dieser 5 Reinigungstage zu erbringen. Fallen Reinigungstage für Räume, die seltener als 5-mal wöchentlich gereinigt werden, auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächstfolgenden Arbeitstag (Montag-Freitag) nachzuholen. Wenn z.B. ein Raum freitags gereinigt wird, der konkrete Freitag jedoch auf einen Feiertag fällt, wird die Reinigung am nächstfolgenden Montag nachgeholt.

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  1. Glas- und Rahmenreinigung

Die zu bearbeitenden Flächen der Fenster, Türen und Trennwände wurden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Rahmen, Pfosten und Kämpfer o. ä. wurden übermessen, das gilt auch für die Doppelfenster. Für die Bemessung der Reinigungsflächen der Fensterrahmen und Sprossen wird das Fensterflächenmaß zugrunde gelegt. Sie sind witterungsseitig und raumseitig inklusive der Rahmen und der Fensterbänke zu reinigen. Der Unternehmer hat dies bei seiner Preisgestaltung zu beachten. Nachträgliche Einwendungen können insoweit nicht berücksichtigt werden.

Nachträgliche Einwendungen wegen Erschwerung der Arbeit können nicht berücksichtigt werden. Maßgebend für den Umfang der Glas- und Rahmenreinigungsflächen sind die Angebotsblätter zum Reinigungsvertrag und die darin angegebenen Flächen und Häufigkeiten.

Der AN verpflichtet sich, die Glas- und Rahmenreinigung im Sinne einer qualitätsgesicherten Reinigung (z.B. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO oder gleichwertiger Qualitätssicherungssysteme) durchzuführen. Die Glas- und Rahmenflächen sind zügig, entsprechend der Größe mit angemessener Anzahl von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu reinigen.

Die Zeit der Reinigung wird von der Hausverwaltung nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgesetzt. Die Arbeiten sind innerhalb der festgesetzten Fristen vertragsgemäß und einwandfrei auszuführen.

7.1. Umfang der Leistungen Reinigung der Glasflächen, Glasbausteine und Fensterrahmen: Die Glasflächen sind mit zugelassener Reinigungsflotte (Einwascher oder Tuch) nass zu wischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen. Ecken und Kanten sind nachzuledern. Festhaftende Verschmutzungen (z.B. Klebebänder und Reste von Klebebändern) werden ggfs. mit Klingen oder Glasschabern entfernt. Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein. Die Rahmen sind mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Bei der Glasflächen- und Rahmenreinigung ist das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen und Fensterbänken zu entfernen. Fensterbänke, Heizkörper und dergl. sind in geeigneter Weise gegen Beschmutzung und Beschädigung des Anstrichs zu schützen. Ob die getroffenen Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, unterliegt der Beurteilung durch die Hausverwaltung.

7.2. Glasflächenreinigung bedeutet: das Reinigen der Glasflächen (auch Kunstglas) auf beiden Seiten

7.3. Rahmenreinigung bedeutet: Das Nassreinigen der Rahmen einschließlich der Wetterschenkel sowie alle Falzseiten der Rahmen, die unmittelbar an die Außenseite der Rahmen angrenzen, von innen und außen. Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind als Fensterrahmen anzusehen und von innen und außen mit zu reinigen.

7.4. Glasflächen Einfache Fenster (einseitig) Bei der einseitigen Glasreinigung ist die Fensterscheibe nach Maßgabe der anliegenden Übersicht über Häufigkeit und Umfang der Arbeiten außen bzw. innen ordnungsgemäß zu reinigen.

Einfache Fenster (zweiseitig) Bei der zweiseitigen Glasreinigung ist die Fensterscheibe auf beiden Seiten ordnungsgemäß zu reinigen.

Doppelfenster (zweiseitig) Bei der zweiseitigen Glasreinigung sind die innen- und außenliegenden Glasseiten der Fensterscheiben zu reinigen

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Doppelfenster (vierseitig) Bei der vierseitigen Glasreinigung sind die vier Glasseiten der beiden Fensterscheiben zu reinigen

7.5. Rahmenflächen

7.5.1. Rahmenreinigung (einseitig außen) Bei der einseitigen Rahmenreinigung (außen) ist die gesamte außenliegende Rahmenfläche einschließlich der Wetterschenkel sowie alle Falzseiten der Rahmen, die unmittelbar an die Außenseite des Rahmens angrenzen, zu reinigen.

7.5.2. Rahmenreinigung (zweiseitig) Bei der zweiseitigen Rahmenreinigung sind die außen- und innenliegenden Rahmenseiten einschließlich der Wetterschenkel und der Falzseiten der Rahmen zu reinigen. Bei Doppelfenstern entfällt hierbei die Reinigung zwischen den Fenstern.

7.5.3. Rahmenreinigung (vierseitig) Bei der vierseitigen Rahmenreinigung sind alle Rahmenflächen sowohl innen als auch außen einschließlich aller Wetterschenkel und der Falzseiten der Rahmen zu reinigen.

7.5.4. Sonstiges Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt werden. Nach beendeter Reinigung sind alle bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen und Fenster und Türen zu verschließen. Alle Einrichtungs- und sonstigen Gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen, abgenommene Scheibengardinen wieder anzubringen. Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind wieder fortzuräumen. Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.

  1. Grundreinigung

Jährliche Grundreinigung sowie Einpflege / Beschichtung / Versiegelung der Hartböden (inklusive notwendigen Wegrückens und Zurückstellens des Mobiliars)

  • gründliche Reinigung aller Hartbodenbeläge, Ein- und Ausräumen aller beweglichen Gegenstände

-die Hartbodenbeläge sind, soweit möglich, durch Einpflege / Beschichtung / Versiegelung zu schützen. Sofern eine Oberflächenbehandlung Schäden am Belag erzeugen würde, sie technisch nicht umsetzbar ist oder die Einpflege / Beschichtung / Versiegelung sich noch in einem sehr guten Zustand befindet, ist diese zu unterlassen

  • Reinigung von Flecken auf Textilbelägen, die nicht im Rahmen der Unterhaltsreinigung gereinigt werden konnten

-sofern Behandlungsanweisungen des Herstellers vorliegen, sind diese zu beachten

-der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der Leistungen

  • gründliche Nassreinigung aller Heizkörper, Türen und Türrahmen und Türbekleidung

  • gründliche Nassreinigung aller Fensterbänke, Scheuer- und Fußleisten,

  • gründliche Nassreinigung aller Innenglasflächen

  • gründliche Reinigung aller Einrichtungsgegenstände (inklusive Lampen bis 3,50m)

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  • gründliche Reinigung der abwaschbaren Wände

Die Termine für die Grundreinigungen sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.

Sofern der Auftragnehmer zu Beginn des Reinigungsauftrages Grundreinigungen durchführt, gelten auch hierfür die in den Kalkulationsdateien eingetragenen Preise.

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