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Ergänzende Leistungsbeschreibung
Neben den Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen sind diverse Besonderheiten bei der Durchführung der Reinigung zu beachten. Diese Spezifikationen müssen entsprechend bei der Festlegung der Leistungswerte Berücksichtigung finden. Nachbesserungen seitens des AN wegen Unkenntnis werden vom AG nicht akzeptiert.
Die Unterhaltsreinigung hat in allen Objekten außerhalb der Betreuungszeiten zu erfolgen. Der AN hat dementsprechend sein Personal zu organisieren.
In diesem Zusammenhang weist der AG ausdrücklich auf das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und die verbindlichen Regelungen des Tarifvertrages des Gebäudereiniger–Handwerks hin.
Der AN stellt sicher, dass eine weisungsbefugte und fachlich ausgebildete Führungskraft (Objektleitung) dem AG bei auftretenden Fragen und Problemen kurzfristig zur Verfügung steht.
Diese Person dient den Reinigungskräften wie auch Mitarbeitern des AG als Ansprechpartner.
Bei der Reinigung wird das 4 – Farbensystem empfohlen.
Alle wiederverwertbaren Reinigungsmaterialien (Wischbezüge, Wischlappen etc.) sind nach dem Gebrauch aufzubereiten und bis zur erneuten Verwendung trocken zu lagern. Routinemäßig soll mit 60 Grad gewaschen werden. Bei Häufungen von Magen/Darmerkrankungen ist ein desinfizierendes Waschverfahren anzuwenden (bevorzugt thermisch bei 85 Grad oder alternativ durch Einlegen in eine Desinfektionslösung). Geräte und Mittel zur Desinfektion sind vor dem Zugriff Unbefugter gesichert in einem gesonderten Raum aufzubewahren.
Bei Verunreinigungen mit Blut, Stuhl oder Erbrochenem sind Einmalhandschuhe zu tragen, ist mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmalwischtuch zu wischen und danach erneut zu reinigen.
Reinigungstücher und Handschuhe sowie kontaminiertes Material sind in einem verschlossenen Plastiksack gesondert zu entsorgen.
Grundsätzlich ist die Oberflächenreinigung so durchzuführen, dass nach der Reinigung keine Verklebungen (z.B. Kaugummis) mehr auf den Flächen vorzufinden sind.
Die Fußbodenreinigung ist mittels 2 -stufigem Nasswischverfahren durchzuführen. Je nach Verschmutzungsgrad ist es erforderlich die Böden ggf. vorher zu kehren. Eine Rutschgefahr ist generell (Betriebsstätten Verordnung) zu vermeiden. Es sind entsprechende Warnschilder aufzustellen.
Bodenflächen sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände einschl. Fußabstreifer, Auflagen, Teppiche, etc. (ausgenommen schwer zu bewegende Gegenstände wie Schreibtische, Schränke, Regale) zu reinigen. Textile Auflagen sind dabei abzusaugen. Die Unterhaltsreinigung der Nassbereiche hat fachgerecht so zu erfolgen, dass keine Kalkrückstände sichtbar sind.
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Schaukästen, Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Schalter und sonstige Einrichtungsgegenstände und Steckdosen sind mit zu reinigen.
Alle senkrechten und waagerechten Einrichtungsgegenstände in den Gebäuden sind gemäß Leistungsverzeichnis zu reinigen. Die gilt auch ab Höhen über 1,80 m. Zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sind geeignete Tritthilfen (Leitern, Tritte etc.) einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweisen wir explizit auf die Vorschriften der Bau-BG (Arbeitssicherheit, Einweisungen, Dokumentation). Spinnweben sind täglich in jeder Höhe zu entfernen.
1 Strom und Wasser
Der AG stellt für die Arbeiten kostenlos Strom und Wasser zur Verfügung. Der AN achtet dabei auf einen möglichst niedrigen Verbrauch.
2 Müllentsorgung bzw. Mülltrennung
Die Entsorgung von Müll, Papier, Abfall allgemein etc. hat soweit in den Einrichtungen vorgesehen, getrennt und nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen.
Die Kosten für die Müllbeutel unterschiedlichster Größe (Abfallbeutel, Müllsäcke etc.) sind mit einzukalkulieren.
Grundsätzlich ist der eingesammelte Müll täglich in die dafür vorgesehenen Container zu bringen. Eine Zwischenlagerung in den Putzmittelräumen ist verboten.
3 Dokumentation
Der AN ist verpflichtet, in allen Objekten Objektordner vorzuhalten. Diese Ordner enthalten z.B. Datensicherheitsblätter, Produktblätter sowie alle vorgeschrieben gesetzlichen Form- und Unterweisungsblätter.
4 Personal
Der AN hat dem AG innerhalb eines Monats nach Reinigungsbeginn eine aktuelle Mitarbeiterliste aller Personen vorzulegen, die mit den Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages in den Gebäuden des AG betraut sind. Gerade bei Personalwechsel / Neueinstellungen sind diese Listen innerhalb von 3 Tagen zu aktualisieren und dem AG unaufgefordert einzureichen.
5 Objektspezifische Anforderungen und Hinweise
Für die Reinigung sind grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Der AN setzt ausschließlich Produkte ein, die ein EU- Umweltzeichen (z.B. Euro-Blume oder gleichwertige Art) vorweisen können. Ohne Einwilligung des AG darf während der Auftragsdurchführung kein Reinigungsmittel eingesetzt werden, dass diese Anforderungen nicht erfüllt. Der AN verpflichtet sich, nur Maschinen einzusetzen, die einen niedrigen Verbrauch an Reinigungsmitteln und Energie aufweisen. Es müssen Regulier- bzw. Dosiereinrichtungen bezüglich Energie und Reinigungsmittel vorhanden sein. Soweit möglich, sind Reinigungsmittel in Mehrzweckkanistern und Nachfüllpackungen vorzuhalten.
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Reinigungsmittel, die als Konzentrate erhältlich sind, sind zu bevorzugen. Grundsätzlich verpflichtet sich der AN so wenig Plastikmüll wie notwendig zu produzieren.
Für die Reinigung unterschiedlicher Materialien sind geeignete Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden (Edelstahl, Kunststoff etc.) Dies betrifft z.B. die Sanitärbereiche (Armaturen, Duschköpfe etc.)
Die Reinigungs- und Pflegeanleitung Bodenbelag in der Anlage ist zu beachten. Bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel ist grundsätzlich darauf zu achten, dass nur solche mit einem pH-Wert < 9 angewendet werden, da zu stark alkalisch- aggressive Mittel die natürlichen Grundstoffe des Linoleums angreifen und den Belag zerstören können.
Eine Liste mit allen eingesetzten Reinigungsprodukten und der Sicherheitsdatenblätter sind 14 Tage vor Auftragsbeginn dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Der AG hat das Leistungsverzeichnis sowie die Leistungsbeschreibungen so gewählt, dass in der täglichen Reinigung ein Reinigungsergebnis erwartet werden kann, dass unter Einhaltung aller Anforderungen dieser Ausschreibung keine Grundreinigungen erforderlich werden.
Die Reinigungszeiten finden in der Regel nach Kita-Schließung bzw. nach Dienstende statt und werden zwischen AG und AN vereinbart.
Nach dem Reinigen sind Türen und Fenster zu verschließen, das Licht zu löschen sowie die Sicherheit durch das Verschließen von Türen herzustellen. Bei Gebäuden mit Alarmschaltung werden die Mitarbeiter des AN rechtzeitig eingewiesen.
Bürstenmatten und andere Sauberlaufzonen an Eingangsbereichen sind lt. Häufigkeit und Bestandteil der Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung gründlich zu saugen und bei Bedarf auszubürsten.
Fliesenwände, Trennwände und Türen sind 1 x im Monat ganzflächig und im Sanitärbereich desinfizierend zu reinigen. Griff- und Gebrauchsspuren werden täglich entfernt.
Heizkörper und deren Zuleitungen sind vor und nach der Heizperiode gründlich an den zugänglichen Oberflächen zu reinigen, ansonsten erfolgt eine monatliche Reinigung aller Heizkörperoberflächen.
Erkennbare Verschmutzungen sind täglich zu beseitigen.
Haftende Verschmutzungen auf den unterschiedlichen Bodenbelagsarten (insbesondere Kaugummireste) sind umgehend und fachgerecht unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel vollständig zu entfernen.
Alle Kosten für o.a. Anforderungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
Aufsichtspersonal
Der AN garantiert, dass für nachfolgend aufgeführte Objekte ein Ansprechpartner/ Bereichsleitung/ Teamleiter/Objektleitung im Unternehmen zur Verfügung steht und
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während der Reinigungszeit den Mitarbeitern und dem AG für alle organisatorischen und qualitätssichernden Maßnahmen zur Verfügung steht.
Los 1
Kita Kleine Lindenblüten in Linda
Los 2
Kita Marienkäfer in Klöden