Unterhaltsreinigung für Campus Nord und Campus Süd der Universität Regensburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 539.384 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 527230-2026
- Verfahrensnummer
- 2ca15601-fd6e-4245-b961-e3e6ca8635cd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Regensburg schreibt eine Interimsvergabe für die Unterhaltsreinigung ihrer Standorte Campus Nord und Campus Süd aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.10.2026 bis zum 31.01.2027, wobei eine Verlängerungsoption von sechs Monaten besteht. Die Vergabe erfolgt aufgrund von Dringlichkeit im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Interimsvergabe aufgrund Dringlichkeit 01.10.26 - 31.01.27 mit 6 Monaten Option
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Unterhaltsreinigung Campus Süd539.384 EUR
Unterhaltsreinigung Campus Süd Los 1 Interimsvergabe 01.10.26-31.01.27
LOT-0002 · Unterhaltsreinigung Campus Nord747.938 EUR
Unterhaltsreinigung Campus Süd Los 2 Interimsvergabe 01.10.26-31.01.27
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 100% Preiswertung
- 1 %
- 100% Preiswertung
- 1 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.