Information zur Datenschutz-Grundverordnung.pdf

Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Informationen
nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Verantwortliche/rStadt Bocholt
Fachbereich Recht und Vergabe – Zentrale Vergabestelle
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de
Datenschutzbeauftragte/rBehördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadt Bocholt
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
Tel.: 02871/953-0
E-Mail: datenschutz@mail.bocholt.de
Zweck/e der DatenverarbeitungDurchführung eines Vergabeverfahrens:
Wesentliche Rechtsgrundlage/nA rt. 6 Abs. 1 Buchstabe c i.V.m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 25 Ge-
meindehaushaltsverordnung:
Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten An-
gaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann
ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vor-
schriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wer-
den.
Empfänger / Kategorien von Empfän-Innerhalb der Stadt Bocholt erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf
gern der Datendie personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmä-
ßigen Aufgabenerfüllung benötigen.
In diesem Sinne können interne Empfänger der Daten u.a. sein:
Beschäftigte des Rechtsamtes; der mit der Beschaffung betrauten
Fachbereiche und des Rechnungsprüfungsamtes.
Externe Empfänger der Daten können u. a. sein:
Nach §§ 66 ff. Korruptionsbekämpfung meldet die Vergabestelle
der/dem im Land Nordrhein-Westfalen beim Ministerium der Fi-
nanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Ver-
fehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befris-
tet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger
Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde.
Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hin-
sichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen
im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 € ohne Um-
satzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei
Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung
eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der
Gewerbeordnung an.
Abhängig von den Verfahrensarten werden einzelne Veröffentli-
chungsorgane und auch Bieter des Wettbewerbs über die Zu-
schlagserteilung informiert.
Dauer der Speicherung und Aufbewah-Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Da-
rungsfristenten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen

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Rechte der BetroffenenBetroffene Personen haben insbes. folgende Rechte, wenn die
rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
 Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen
Daten, Art. 15 DS-GVO i. V.m. spezialgesetzlichen Normen
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
verarbeiteten personenbezogenen Daten.
 Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Art. 16 DS-GVO
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewer-
ber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind.
Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
 Recht auf Löschung (Vergessenwerden), Art. 17 DS-GVO
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personen-
bezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab,
ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden
(s.a. Dauer der Speicherung).
 Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, Art. 18 DS-
GVO
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der
Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein
wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z.B. wirt-
schaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
 Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
 Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung, Art. 21
DS-GVO
Es besteht ein Recht, aus Gründen, die sich aus der besonde-
ren Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung
der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht
ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvor-
schrift dem entgegensteht (z.B. Durchführung des Vergabever-
fahrens).
 Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, Art. 77 DS-
GVO
Zuständige AufsichtsbehördeLandesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit
(LDI) NRW gemäß Art. 77 DSGVO
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (beispielsweise Eignungs- nachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Da- tenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interes- sen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff. Gesetz ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen, §§ 5, 8 Vergabeverordnung).

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