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Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Stadt Bocholt Vergabeart

  • Fachbereich Recht und Vergabe - Offenes Verfahren Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58 Verhandlungsverfahren 46395 Bocholt

Eröffnungs-/Einreichungstermin:

Datum: 14.10.2026 Uhrzeit: 09:00

Ort: Stadtverwaltung Bocholt Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt

Zuschlagsfrist endet am: 2 Monate nach dem

Submissionstermin

Voraussichtliche Ausführungsfrist

Beginn: 01.01.2027 Ende: 21.06.2030

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Maßnahme: Reinigung Objektgruppe 2 Verwaltungsgebäude

Angebot für: Unterhaltsreinigung

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben

  1. Bewerbungsbedingungen
  2. Besondere Vertragsbedingungen inkl. Besondere Vertragsbedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetz NW (TVgG)
  3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
  4. Information zur Datenschutz-Grundverordnung

B) die immer zurück zu geben sind

  1. Angebotsschreiben mit den Erklärungen

1.1 Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 1.2 Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 1.3 Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen

  1. Eigenerklärung Sanktionspaket

  2. Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren August 2023 bis August 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Unterhaltsreinigung) unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Mindestens eine durchgeführte Unterhaltsreinigung für ein Verwaltungs- bzw. Bürogebäude mit einem Nettoauftragswert von 80.000 Euro netto pro Jahr für die Dauer von 2 Jahren

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  1. Erklärung nach § 47 Vergabeverordnung (VgV), welche Teile des evtl. Auftrages als Unter- aufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemein- schaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf be- sonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.

  2. Erklärung zum Qualitätssicherungs- und Implementierungskonzept (vgl. Ziffer 4 Wertung der Angebote)

  3. Leistungsverzeichnis mit den geforderten Preisen

C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurückzugeben sind Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft (vgl. Bekanntmachung)

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1 und 2, die übrigen Erklärungen von Ziffer 3 bis 8 ist nur von einem Mitglied zu erbringen

  1. Die Stadt Bocholt beschafft, unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.

Die Antworten auf Fragen von wettbewerbsrelevanter Bedeutung werden allen Bietern schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung des Angebotes in gleicher Weise zu- grunde zu legen wie die Verdingungsunterlagen. Telefonische oder mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen nicht mehr zu beantworten, die bis in der EU-Bekanntmachung benannten Termin eingegangen sind.

  1. Tariftreue- und Vergabegesetz NW Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestentlohnung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen.

  2. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose

  3. Ihr Angebot (Haupt- und Nebenangebote, Bedarfs-, Grund- und Alternativpositionen) wird nach dem folgenden Kriterium gewertet:

4.1. Preis (50 %) Preis: 50 % (von 100 Wertungspunkten = 50 Punkte): Für den Angebotspreis werden maximal 50 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebots- preis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 50 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 100.000 Euro gleich günstigstes Angebot = 50 Punkte Bieter B = 120.000 Euro // Berechnung: 100.000 / 120.000 * 50 = 41,66 Punkte

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4.2 Leistungsstunden Reinigungskraft (30 %) Leistungsstunden: 30 % (von 100 Wertungspunkten = 30 Punkte): Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem höchsten Leistungsstunden der Reinigungskräfte 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 30 Punkte). Mit abnehmender Leistungsstundenzahl nehmen die Wertungspunkte linear ab.

Hinweis: Für Grundschulen gilt das Folgende: Die Reinigungsstunden für die Raumgruppe „G 3 Zwischenreinigung der Schülertoiletten“ werden bei der Berechnung nicht berücksich- tigt! Dazu wird die niedrigere Leistungsstundenzahl durch die Leistungsstundenzahl des Höchstbietenden dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 30 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 1000 Stunden gleich höchstes Angebot = 30 Punkte Bieter B = 900 Stunden Berechnung: 900 / 1000 * 30 = 27 Punkte

4.3 Qualitätssicherungskonzept (10 %) Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 20 Wertungspunkte).

Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leis- tungserbringung sichergestellt wird. Es ist das Qualitätssicherungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Bitte exemplarische Formulare des analogen Systems oder Screenshots des elektronischen Systems zur Erläuterung beilegen.

Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet:

4.3.1 Wie häufig finden dokumentierte Kontrollen statt? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Jede Woche oder häufiger = 1,00 Punkte o Alle 2 Wochen = 0,50 Punkte o Seltener als alle 2 Wochen = 0,00 Punkte

4.3.2 Welche Ausbildung hat die für die Kontrollen verantwortliche Person? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Ausgebildeter Gebäudereiniger = 1,00 Punkte o Objektleitung mit Fortbildung = 0,50 Punkte o Vorarbeiterin ohne Fort- oder Ausbildung im Reinigungsbereich = 0,00 Punkte

4.3.3 Wie groß ist der Anteil der zu kontrollierenden Räume in Bezug auf die gesamte Lie- genschaft? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Mehr als 80 % = 0,50 Punkte o Mehr als 60 % = 0,40 Punkte o Mehr als 40 % = 0,30 Punkte o Mehr als 20 % = 0,20 Punkte o Weniger als 20 % = 0,00 Punkte

4.3.4 Wie werden Mängel dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Digital = 0,50 Punkte o In Papierform = 0,25 Punkte

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4.3.5 Zu welchem regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkt werden die Mängel des voran- gegangenen Zeitraumes dem Auftraggeber unaufgefordert mitgeteilt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Mehr als 1 x wöchentlich = 0,50 Punkte o Wöchentlich = 0,50 Punkte o Alle 2 Wochen = 0,40 Punkte o Alle 4 Wochen = 0,25 Punkte o Weniger als alle 4 Wochen = 0,00 Punkte

4.3.6 Wie häufig finden unaufgefordert persönliche Termine mit dem Beauftragten des Auftraggebers statt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede zweite Woche = 0,50 Punkte o Jede vierte Woche = 0,00 Punkte

4.3.7 Zu welchen Zeiten ist die Objektleitung erreichbar? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Von 6 bis 22 Uhr = 1,00 Punkte o Von 7 bis 18 Uhr = 0,50 Punkte o Nur halbtags (vormittags oder nachmittags) = 0,00 Punkte

4.3.8 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Rei- nigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Jede zweite Woche oder häufiger = 1,00 Punkte o Seltener als jede zweite Woche häufiger als jede vierte Woche = 0,50 Punkte o Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung nicht mehr = 0,00 Punkte

4.3.9 Wie werden Mängel kurzfristig behoben und langfristig ausgeschlossen? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Gesonderte Schulung der Mitarbeiter = 1,00 Punkte o Sondertrupp oder objektfremde Mitarbeiter = 0,50 Punkte

4.3.10 Wie wird die Überdosierung bzw. der übermäßige Einsatz von Reinigungschemie vermieden? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Nutzung von Dosierhilfen/ vorgetränkte Wischbezüge = 0,50 Punkte o Dosierungshinweise werden manuell umgesetzt = 0,00 Punkte

4.3.11 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Innerhalb von 12 Stunden ab Meldung = 1,00 Punkte o Innerhalb von 12- 24 Std. = 0,50 Punkte o Nach mehr als 24 Stunden = 0,00 Punkte

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4.3.12 Wie wird sichergestellt, dass die kalkulierten Reinigungsstunden tatsächlich im Ob- jekt gearbeitet werden? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Auswertung der Reinigungsstunden pro Objekt monatlich mit der Rechnungsstellung = 0,50 Punkte o Stundennachweise werden digital ohne weitere Prüfung zur Verfügung gestellt = 0,00 Punkte

4.3.13 Wie werden die Krankheitsfälle und Urlaubszeiten des vorhandenen Reinigungs- personals kompensiert? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Kurzfristige Mehrarbeit bei dem bestehenden Personal, bei längerfristiger Er- krankung dauerhafte Ersatzkraft = 1,00 Punkte o Einsatz und Vorhaltung eines Springers für mehrere Liegenschaften = 0,50 Punkte

Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Angaben nicht gemacht, wird diese Frage mit 0 bewertet.

4.3.14 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkon- zept, auch im Hinblick auf das Implementierungskonzept, sowie die Ausschrei- bungsunterlagen? Max. Punktzahl 10,00 Punkte

Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben un- ter Zugrundelegung des Qualitätssicherungskonzeptes.

4.4 Implementierungskonzept (10 %) Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte).

Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im Vorfeld einer ge- nauen Planung der Implementierungs- und Startphase für jede einzelne Liegenschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erfolgreicher Objektstart sichergestellt werden kann.

Es ist das Implementierungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht ein- gesetzt werden, ist nicht gewünscht). Vor allem der Einsatz von Maschinen wird seitens des Auftraggebers sehr begrüßt.

Für den Auftraggeber ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern.

Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die einzelnen Phasen, Zeiträume, Daten und die einzelnen Arbeitsschritte pro Liegenschaft benannt werden.

Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet:

4.4.1 Wie viele Personen sind für den Objektstart verantwortlich? Max. Punktzahl 2,00 Punkte: o 2 oder mehr Personen = 2,00 Punkte o 1 Person = 1,00 Punkte o Keine Person = 0,00 Punkte

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4.4.2 Wann erfolgt die vorläufige Revierplanung? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Mehr als 14 Tage vor Objektstart = 1,00 Punkte o In den letzten 14 Tagen vor Objektstart = 0,00 Punkte

4.4.3 Wie wird die Objektübergabe protokolliert? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Digitaler Vordruck = 1,00 Punkte o Analog (z. B. auf Papier) = 0,50 Punkte o Gar nicht = 0,00 Punkte

4.4.4 Durch wen erfolgt die Einweisung der Reinigungskräfte? Max. Punktzahl 2,00 Punkte: o Durch Objektleitung = 2,00 Punkte o Durch andere Reinigungskräfte = 1,00 Punkte o Gar nicht = 0,00 Punkte

Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Erklärungen nicht vorgenom- men, wird diese Frage mit 0 Punkten bewertet.

4.4.5 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkon- zept, auch im Hinblick auf das Qualitätssicherungskonzept. Max. Punktzahl: 4,00 Punkte:

Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben un- ter Zugrundelegung des Implementierungskonzeptes.

  1. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  2. Elektronische Angebotsabgabe ist verpflichtend.

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarkt- platz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Re- gistrierung erforderlich.

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elekt- ronischen Siegel
  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb ste- hen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarkt- platz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

  1. Sonstiges Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückge- zogen werden. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.

  2. Nachprüfungsstelle: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich Be- werber an die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1- 3, 48143 Münster wenden. Seite 6 von 6

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