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Ergänzung zur Angebotsaufforderung
Vergabenummer: VG-0437-2026-0256 Leistung: Durchführung der Unterhaltsreinigung, Mat- tenservice, Zellendesinfektion und Sonderreinigungen
HCC – Hessisches Competence Center / Delivery Center Beschaffungen Stand 27.07.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Informationen zur ausschreibenden Stelle ............................................................ 3
1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen ....................................... 3
1.2 Vertragspartner / Auftraggeber ............................................................................ 3
2 Angebot ..................................................................................................................... 4
2.1 Allgemeines ......................................................................................................... 4
2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung .......................... 4
2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=Angebot) ......... 6
2.3.1 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen ......................................... 6
2.3.1.1 Angebotsschreiben ............................................................................... 6
2.3.1.2 Leistungsverzeichnis ............................................................................. 6
2.3.1.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn ................................... 6
2.3.1.4 Eigenerklärung ...................................................................................... 6
2.3.1.5 Preisverzeichnis .................................................................................... 8
2.3.1.6 vollständig ausgefüllte SVS-Kalkulationstabelle .................................... 8
2.3.2 Erklärungen und Nachweise, die auf gesonderte Anforderung
einzureichen sind ..................................................................................................... 8
2.3.2.1 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen .......................... 8
2.3.2.2 Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(Russland-Sanktionen) ........................................................................................... 8
2.3.2.3 Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw.
Bestätigung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG ................................ 9
2.3.2.4 Referenzen ........................................................................................... 9
2.3.2.5 Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 36 VgV) ................................... 10
2.3.2.6 Eignungsleihe (§ 47 VgV) .................................................................. 10
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2.3.2.7 Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen
der VgV-Bewerbungsbedingungen EU (Formular 632EU, Ziffer 5)....................... 11
3 Kommunikation ...................................................................................................... 12
3.1 Bieterfragen ....................................................................................................... 12
3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2, 3 VgV, Aufklärungen gem. §
§ 15 Abs. 5, 60 Abs. 1 VgV ........................................................................................ 13
3.3 Bindefristverlängerung ...................................................................................... 13
3.4 Information nach § 134 GWB........................................................................... 13
3.5 Zuschlagserteilung ............................................................................................ 13
3.6 Informationen nach § 62 Abs. 1 VgV ............................................................... 13
3.7 Unterrichtung nach § 62 Abs. 2 VgV ................................................................ 13
4 Besichtigungstermin .............................................................................................. 14
5 Gebäudemanagement-Vertrag als Vertragsurkunde ........................................... 14
6 Wichtiger Hinweis zum Ablauf des Vergabeverfahrens ...................................... 14
7 Angebotsprüfung und -wertung ............................................................................ 15
7.1 Formale Prüfung ................................................................................................ 15
7.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 60 VgV ................................................... 16
7.3 Stundenverrechnungssatz ................................................................................. 16
7.4 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ....................... 18
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1 Informationen zur ausschreibenden Stelle
1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen
Postanschrift der Vergabestelle:
Hessisches Competence Center
- Delivery Center Beschaffungen -
Mainzer Straße 75
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner:
Hessisches Competence Center, - Delivery Center Beschaffungen -
Frau Schleiff
Tel.-Nr.: +49 (611) 7038 581
Fax: +49 (611) 3276 38 412
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de
Das HCC - Delivery Center Beschaffungen - ist zentrale Beschaffungsstelle des Lan-
des Hessen und führt dieses Vergabeverfahren als Vergabestelle für den Landesbe-
trieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) durch.
1.2 Vertragspartner / Auftraggeber
Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag und somit vertragshaltende Stelle
ist das Land Hessen, vertreten durch den:
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Niederlassung Rhein-Main
Gutleutstr. 138
60327 Frankfurt am Main
Die vorstehend benannte, vertragshaltende Stelle wird in den vorliegenden Aus-
schreibungsunterlagen auch als Auftraggeber (AG) und der Bieter auch als Auftrag-
nehmer (AN) bezeichnet.
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2 Angebot
2.1 Allgemeines
Kosten, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und -abgabe
entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen; dennoch abgegebene Nebenangebote
werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig; werden dennoch mehrere
Hauptangebote abgegeben, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat bei verlangter Aufklärung über sein Angebot oder seine Eignung si-
cherzustellen, dass zur Beantwortung des Aufklärungsbegehrens entscheidungsbe-
fugte Personen zur Verfügung stehen.
Hinweis zu Ziffer 3/ Unterlagen des Formulars 631 EU (VgV - Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots):
Entgegen dem Wortlaut in Ziffer 3 des Formulars 631 EU fordert der Auftraggeber ab
einer Auftragssumme von mehr als 100.000 € (netto) für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird nicht mehr angefordert.
2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in
Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zugelassen (vgl.
§ 53 Abs. 1 VgV).
Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach § 53 Abs. 3 S. 2 VgV
versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe
von Angeboten ausschließlich auf einem Datenträger (z. Bsp. USB-Sticks, CD-ROM),
per E-Mail oder per Telefax unzulässig.
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Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabe-
plattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplatt-
form des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI Bietercockpit“
zu übermitteln.
Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Bekanntmachung, Vergabeun-
terlagen, Bieterkommunikation) sind auf der Vergabeplattform des Landes Hessen
(https://vergabe.hessen.de) verfügbar. Das elektronische Angebot muss dort bis zum
Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen entnehmen Sie bitte nachfolgendem
Link:
https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-
ware.jsp.
Bei Fragen bezüglich technischer Probleme mit der Vergabeplattform wenden Sie
sich bitte an die auf der Seite https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?func-
tion=Generic&Page=kontakt&thContext=home genannten Kontaktadressen.
Die Software „AI-Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elekt-
ronische Übersendung an die in der Software voreingestellte Adresse. Sämtliche zu
einem Angebot gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang an die Verga-
beplattform des Landes Hessen zu übertragen.
Nach dem Eingang des Angebots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel
versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Ab-
sendung des Angebots erhalten Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung, die
neben dem Eingangszeitpunkt auch eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch
wird die technische Identifizierung des jeweiligen Angebots sichergestellt.
Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen Form eingehen, werden
zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
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2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=An-
gebot)
2.3.1 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind (soweit in der folgenden Auflistung
nichts anderes bestimmt ist) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
und ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. Mit
der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unterschrie-
ben.
2.3.1.1 Angebotsschreiben
Dem Angebot ist die Datei „VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ ausge-
füllt beizufügen. Darin sind das Datum und die Person des Erklärenden (letz-
teres siehe Feld „Unterschrift“) anzugeben.
2.3.1.2 Leistungsverzeichnis
Dem Angebot ist das aufgefüllte Leistungsverzeichnis beizufügen.
Bei zwei abgegebenen Leistungsverzeichnissen gilt bei widersprüchlichen
Angaben grundsätzlich das Leistungsverzeichnis, welches mittels der Soft-
ware „AI-Bietercockpit“ ausgefüllt und dessen Endpreis in das Angebots-
schreiben übernommen wurde.
2.3.1.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn
(siehe Datei „Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf“)
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-
schaft einzureichen.
2.3.1.4 Eigenerklärung
(siehe Datei „Eigenerklärungen_und_Nachweise_gem._Rein-R.pdf“) bezüg-
lich:
• wettbewerbsbeschränkender Absprachen
• Sozialabgaben
• Berufsgenossenschaft
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• Haftpflichtversicherung
• Nachweis der Sozialversicherung
• Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzge-
setz)
Hinweis:
Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter, gemäß den Richtlinien zur Regelung
des Reinigungsdienstes in den Dienstgebäuden und Diensträumen der hes-
sischen Landesverwaltung – ReinR- Nummer 3.3
- durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle
für den Einzug der Sozialversicherungs- und Umlagebeiträge nachzuweisen,
dass die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungs- und Umlagebeiträge
regelmäßig erfüllt wird,
- durch Vorlag eines Gewerbescheins nachzuweisen, dass die gewerberecht-
lichen Voraussetzungen für die Übernahme der vorgeschriebenen Reini-
gungsarbeiten erfüllt sind,
- die Mitgliedschaft in einer zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen
und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossen-
schaft über die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften vor-
zulegen sowie
- den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Perso-
nen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe zu erbringen.
Die Nachweise bzw. Bescheinigungen zu den Sozialabgaben dürfen zum
Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als 3 Monate sein. Die Beschei-
nigungen der Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung müssen
zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültig sein.
Bezüglich des Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung
an die geforderte Deckungssumme laut § 14 „Versicherung“ des Gebäude-
management-Vertrages spätestens nach Zuschlagserteilung durch den Auf-
tragnehmer für das jeweilige Objekt erfolgen. Bei der Kalkulation des Ange-
botes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen.
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2.3.1.5 Preisverzeichnis
2.3.1.6 vollständig ausgefüllte SVS-Kalkulationstabelle
in Excel Format (siehe Datei „SVS-Kalkulationstabelle“)
2.3.2 Erklärungen und Nachweise, die auf gesonderte Anforderung ein-
zureichen sind
Gemäß § 42 Abs. 4 VgV wird die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung
durchgeführt. Dementsprechend werden folgende Erklärungen und Nachweise nur
von demjenigen Bieter gefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu er-
folgt nach Angebotsprüfung- und wertung eine separate Aufforderung durch die
Vergabestelle. Die dann vorzulegenden Unterlagen sind innerhalb einer Frist von
6 Kalendertagen einzureichen. Sollte keine fristgerechte Vorlage seitens des Bie-
ters erfolgen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Diese Unterlagen können auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
2.3.2.1 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen
(u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, Insol-
venzverfahren (siehe Datei „Eigenerklaerung_Eignung.pdf“))
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-
schaft einzureichen.
2.3.2.2 Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russ-
land-Sanktionen)
(siehe Datei „Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf“)
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-
schaft einzureichen.
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Bei Tarifbindung des Bieters:
2.3.2.3 Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw.
Bestätigung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG
Tarifgebundene Unternehmen haben gem. § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG zur Be-
wertung der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG
eine Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine
bestehende Vollmitgliedschaft vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung muss
hervorgehen, an welchen Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im
Falle der Bindung an einen Firmentarifvertrag ist eine Bestätigung der Ge-
werkschaft über die bestehende Tarifbindung unter Benennung des Firmen-
tarifvertrages vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-
schaft einzureichen.
2.3.2.4 Referenzen
(siehe Datei „Referenzliste.pdf“): Auflistung mindestens einer geeigneten Re-
ferenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
• Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche (Unterhaltsreinigung))
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie in ihrer Art dem hier zu vergeben-
den Auftrag entspricht und vom Umfang her eine Mindestjahresreinigungs-
fläche von 1.000.000 m² aufweist.
Die vorstehenden Angaben können auch ohne Verwendung des den Verga-
beunterlagen beiliegenden Formulars auf einer eigenen Anlage des Bieters
gemacht werden, wenn dieser die vorstehenden Angaben enthält.
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2.3.2.5 Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 36 VgV)
Hinweis: Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihun-
ternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand gem. § 5 Abs. 1 HVTG ab
dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden
(Nachunternehmerkette).
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern sind folgende Formulare
einzureichen:
- das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unter-
nehmen“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)
- das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei
„236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)
Für die geplanten Unterauftragnehmer sind:
-
die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn
-
die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
-
bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitge-
berverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft
einzureichen
2.3.2.6 Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leis-
tung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer über-
tragen wird (§ 36 VgV), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unter-
scheiden.
Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/ Bieter auf die Eignung Dritter
(eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich
als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt
werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe hinsichtlich der erforder-
lichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) besteht nur,
wenn der Bewerber/ Bieter nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tat-
sächlich zur Verfügung stehen werden. Ein Bewerber oder Bieter kann je-
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doch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfä-
higkeit wie Ausbildungs- und Bescheinigung über Erlaubnis zur Berufsaus-
übung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Im Falle der geplanten Eignungsleihe hat der Bieter
- das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unter-
nehmen“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)
- das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei
„236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)
vollständig ausgefüllt einzureichen.
Des Weiteren sind für die eignungsleihenden Unterauftragnehmer
-
die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn
-
die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
-
bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitge-
berverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft
einzureichen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
2.3.2.7 Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen
der VgV-Bewerbungsbedingungen EU (Formular 632EU, Ziffer 5).
Darüber hinaus sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft die Ziffern
-
2.3.1.3 (Datei „Verpflichtungserklaerung_Tariftreue“)
-
2.3.2.1 (Datei „Eigenerklaerung_Eignung“)
-
2.3.2.2 (Datei „Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf“)
-
2.3.2.3 (bei Tarifbindung des Mitgliedes: Bescheinigung eines Arbeitgeberverban-
des oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft)
zu beachten.
Hinweis zu Ziffer 7/ Eignung des Formulars 632EU (VgV-Bewerbungsbedingungen
EU)
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-
Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
-
Eintragungen in einem Präqualifikationsregister (PQR)
Verwendet der Bewerber/Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der
Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom
- Januar 2016 oder verweist er auf eine Eintragung in einem Präqualifikationsregister so-
wie seine dort abrufbaren Dokumente, so genügt er nur dann seiner Erklärungspflicht,
wenn er hierin bzw. durch ergänzende Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
Nachweise zu jeder in diesem Vergabeverfahren festgelegten und bekannt gemachten
Eignungsanforderungen die hierzu erforderlichen Erklärungen, Angaben, Bescheinigun-
gen und Nachweise abgibt.
3 Kommunikation
3.1 Bieterfragen
Jegliche Fragen, die mit diesem Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang ste-
hen, sind über das AI-Bietercockpit an die Vergabestelle zu richten. Eine (fern-)münd-
liche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit
sie die Vergabeunterlagen oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Nach
diesem Zeitpunkt eingegangene, unerhebliche Bieterfragen werden nicht mehr be-
antwortet.
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren, und die darauf erteilten Antworten so-
wie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden in anonymisierter Form auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung ge-
stellt. Die Antworten der Vergabestelle auf Fragen sowie etwaige Änderungen an den
Vergabeunterlagen sind von den Unternehmen eigenverantwortlich zu verfolgen und
bei der Angebotserstellung und Angebotsabgabe zu berücksichtigen und werden
nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Registrierte Bieter werden über die
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Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte und beantwortete
Bieterfragen per E-Mail informiert.
3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2, 3 VgV, Aufklärungen
gem. §§ 15 Abs. 5, 60 Abs. 1 VgV
Sofern die Nachforderung, Vervollständigung, Berichtigung von Unterlagen oder eine
Aufklärung in diesem Ausschreibungsverfahren vergaberechtlich zulässig und gebo-
ten ist, wird der Bieter über die Vergabeplattform entsprechend aufgefordert. Die Her-
gabe der verlangten Unterlagen/ Informationen hat zu der jeweils gesetzten Frist über
die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu erfolgen.
3.3 Bindefristverlängerung
Sofern eine Bindefristverlängerung erforderlich ist, werden die Bieter über die Verga-
beplattform um Zustimmung gebeten.
3.4 Information nach § 134 GWB
Die Information nach § 134 GWB erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
3.5 Zuschlagserteilung
Die Zuschlagserteilung wird ausschließlich über die Vergabeplattform übermittelt.
3.6 Informationen nach § 62 Abs. 1 VgV
Die Informationen nach § 62 Abs. 1 VgV werden ausschließlich über die Vergabe-
plattform übermittelt.
3.7 Unterrichtung nach § 62 Abs. 2 VgV
Bewerber und Bieter, die eine Unterrichtung nach § 62 Abs. 2 VgV verlangen, haben
– sofern nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbeten – den Antrag über die Verga-
beplattform zu stellen. Die Unterrichtung erfolgt in Textform nach § 126b BGB aus-
schließlich über die Vergabeplattform.
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4 Besichtigungstermin
Im vorliegenden Vergabeverfahren finden KEINE Besichtigungen statt, noch kann
hierfür eine Möglichkeit eröffnet werden.
5 Gebäudemanagement-Vertrag als Vertragsurkunde
Der beigefügte Gebäudemanagement-Vertrag ist Bestandteil der Leistungsanforde-
rung. Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter ausdrücklich die Inhalte
dieses Vertrages an. Der beigefügte Vertrag ist erst nach Zuschlagserteilung auszu-
füllen und zu unterschreiben.
Eine Rücksendung des Gebäudemanagement-Vertrags mit dem Angebot ist nicht
notwendig. Eventuell vorgenommene Eintragungen in den Gebäudemanagement-
vertrag können wegen Änderung der Vertragsunterlagen zum Ausschluss des An-
gebotes gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 der Vergabeverordnung (VgV) führen.
6 Wichtiger Hinweis zum Ablauf des Vergabeverfahrens
Der AG behält sich vor, den Bieter, dessen Angebot nach der (vorläufigen) Rangfolge
für den Zuschlag in Betracht kommt, zu einem Aufklärungsgespräch zu laden. Ziel
dieses Gesprächs ist es, dass der Bieter seine beabsichtigten Vorbereitungen zur
auftragsbezogenen Auftragsdurchführung darstellt und die dabei avisierte konkrete
Umsetzung seiner Leistungspflichten erläutert. Hierzu wird auf folgende Vorgehens-
weise hingewiesen:
Der Bieter wird in diesem Falle schriftlich über den Termin für das Aufklärungsge-
spräch informiert und ihm werden auch die Themen genannt, auf die er sich zur Er-
läuterung in dem Gespräch vorbereiten soll. Darüber hinaus wird er in diesem Schrei-
ben informiert, dass es sich um das Aufklärungsgespräch handelt, welches der AG
nur nach der vorläufigen Rangfolge und hier mit dem erstplatzierten Bieter führt. Zu
diesem Gespräch hat der Bieter entscheidungsbefugte Personen zu entsenden.
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Nach dem erfolgreichen Aufklärungsgespräch wird der Auftraggeber die Informati-
onsschreiben nach § 134 Abs. 1, 2 GWB versenden und nach Ablauf der Wartefrist
den Zuschlag erteilen.
Ist im Aufklärungsgespräch jedoch festzustellen, dass die Inhalte und Anforderungen
der Vergabeunterlage durch das Angebot tatsächlich nicht abgedeckt werden sollen
(tatsächlicher Leistungswille des Bieters), behält sich der AG vor, dies als fehlenden
Leistungswillen des Bieters zu bewerten und das Angebot wegen fehlender Eignung
des Bieters auszuschließen. Hierüber wird im Aufklärungsgespräch ein Protokoll ge-
fertigt.
Sollte es zu einem derartigen Ausschluss kommen, rückt das bis dato auf Rang 2
positionierte Angebot auf. Mit dem Anbieter dieses Angebots kann ebenfalls ein Auf-
klärungsgespräch in entsprechender Vorgehensweise durchgeführt werden.
7 Angebotsprüfung und -wertung
Die Angebote werden gemäß §§ 56 ff. VgV geprüft und gewertet.
7.1 Formale Prüfung
Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit sowie fachliche und
rechnerische Richtigkeit, § 56 Abs. 1 VgV.
Von der Wertung ausgeschlossen werden gem. § 57 VgV Angebote von Bietern, die
die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des
§ 53 VgV genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten,
-
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
-
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
vorgenommen worden sind,
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es
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handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamt-
preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen, oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
7.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 60 VgV
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu er-
bringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter
Aufklärung in Textform.
Kann anhand der bereits mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen die Angemessen-
heit der Preise nicht abschließend beurteilt werden, wird der Bieter um Aufklärung
über die Kalkulation der Preise gebeten. Daraufhin erfolgt eine erneute Prüfung.
Kann die Vergabestelle nach Prüfung gem. § 60 Abs. 1, 2 VgV die geringe Höhe des
angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklä-
ren, darf sie den Zuschlag gem. § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV auf dieses Angebot ablehnen.
Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichteinhaltung der
Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter geltenden
umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies ebenfalls zur Ableh-
nung des Angebotes gem. § 60 Abs. 3 Satz 2 VgV.
7.3 Stundenverrechnungssatz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtun-
gen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversiche-
rung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedin-
gungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach
• dem Mindestlohngesetz,
• einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitneh-
mer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag
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• oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung
für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Diese Vorgaben sind im Rahmen der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes
zu berücksichtigen und zwar mit den Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Aus-
führungsbeginns für den Auftragnehmer gelten.
Die Überprüfung des Stundenverrechnungssatzes erfolgt anhand der beigefügten
SVS-Kalkulationstabelle, die vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzu-
reichen ist.
Bitte beachten Sie hinsichtlich des Tariflohns, dass der Vertragsstart für dieses Vergabeverfahren im Jahr 2027 liegt ! Hinweis Tariflohn: Der aktuell für allgemeinverbindlich erklärte Gebäudereiniger-Tarifvertrag vom 23.01.2025 läuft am 31.12.2026 aus. Um die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten zu können, ist das Angebot auf Grundlage des bei Veröffentlichung des gegenständlichen Verfahrens gültigen und für allgemeinverbindlich erklärten Gebäudereiniger-Tarifvertrags zu kalkulieren! Sollten sich vor oder nach Ablauf der Bindefrist Änderungen hinsichtlich des zu zah- lenden tariflichen Mindestlohnes ergeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die jährliche Vergütung gem. § 12.4 des Gebäudemanagement-Vertrages entspre- chend anzupassen. Eine Unterschreitung des Tariflohnes und/oder des gesetzlichen Umlagesatzes führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen Änderung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss des Angebotes!
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7.4 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag erfolgt gem. § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV auf das wirtschaftlichste An-
gebot.
| Zuschlagskriterium: | Gewich- | ||
|---|---|---|---|
| tung: | |||
| Preis | 100% |
Hinsichtlich der Berücksichtigung von
a) eingeräumten Nachlässen ohne Bedingung im Rahmen der Wertung (Zu-
schlagskriterium „Preis“) gilt folgendes:
Abweichend zu Nummer 3.7 der VgV-Bewerbungsbedingungen EU (Formular
632EU) werden separat ausgewiesene Preisnachlässe ohne Bedingungen bei
der Wertung nicht berücksichtigt.
b) eingeräumten Skonto im Rahmen der Wertung (Zuschlagskriterium „Preis“)
gilt folgendes:
Ein gewährtes Skonto wird auch bei einem Zahlungsziel von mehr als 21 Tagen
bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Gemäß § 12.6 des Gebäudemanagement-Vertrags wird ein gewährtes Skonto
dennoch Vertragsbestandteil!
Hinweis zum Zuschlagskriterium „Preis“:
Grundlage der preislichen Wertung ist der angebotene Gesamtangebotspreis, wel-
cher sich aus den einzelnen Angebotsendpreisen gemäß dem Leistungsverzeichnis,
(inkl. Optionen), zuzüglich Mehrwertsteuer, zusammensetzt. Hierbei erhält das An-
gebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis 100 Prozent.
Bei wertungsgleichen Angeboten wird sich für die Zuschlagsentscheidung ein Los-
verfahren vorbehalten.
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