Informationen Datenerhebung_Information Datenschutz.pdf

Unterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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ZVS

Information gemäß Art. 13 der

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Speyer Zentrale Vergabestelle (ZVS) Maximilianstraße 100 67346 Speyer 06232 / 14 - 0 vergabe@stadt-speyer.de

  1. Der bzw. die Behördliche Beauftragte für den Datenschutz

Stadtverwaltung Speyer Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r der Stadtverwaltung Speyer Maximilianstraße 100 67346 Speyer 06232 / 14 - 0 datenschutz@stadt-speyer.de

  1. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere

• zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen • zur Beantwortung von Bieterfragen • zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen • zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit • zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen • zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung) • zu Dokumentationszwecken • zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung • zu Kommunikationszwecken

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ZVS

Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an

• das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) • Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen • die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags • an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

  1. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung Speyer so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre.

  1. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

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c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO).

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

  1. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde -

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40 55020 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 208 - 2449 Telefax: +49 (0) 6131 208 - 2497 Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

  • wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

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