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Vorbemerkungen zur Vergabe der Unterhalts- und Grundreini-
gung;
Objekt: Pestalozzischule Römerberg
Sporthalle Geisselstraße Geisselstr. 1,
Sporthalle Gymnasium am Kaiserdom, Große Pfaffengasse 6,
Sporthalle Doppelgymnasium Otto-Mayer-Str. 2, 67346 Speyer
A. Allgemeines
- Die Reinigungsflächen und die Zeitabstände der Reinigung ergeben sich aus dem Raumverzeichnis bzw. dem Kalkulations- und Angebotsvordruck. Alle zu reinigenden Flächen wurden gemessen. Es wurden keine Überstellungen oder Mauervorsprünge herausgerechnet, die Treppenflächen wurden abgewickelt ausgemessen. Ein eventueller Messfehler von +/- 3% der Gesamtreinigungsfläche eines Objekts wird als gegeben vereinbart und berechtigt nicht zu Nachforderungen. Die angegebenen Maße erkennt der Auftragnehmer als Grundlage der Entgeltberechnung an.
Die Reinigungsarbeiten sind nach der Leistungsbeschreibung auszuführen.
Werden Gebäude, auch vorübergehend, nicht genutzt, entfällt die Reinigung. Wird es nur zu einem Teil genutzt, kann der Auftraggeber das Entgelt berechnen, das dem Auftragnehmer zusteht nach der tatsächlich gereinigten Fläche.
- Die zu reinigenden Flächen und die Häufigkeit kann der Auftraggeber entsprechend den jeweiligen Erfordernissen ändern. Die Änderungen sind dem Auftragnehmer spätestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen und von diesem zu bestätigen. Fernmündliche Vorabmitteilungen sind möglich. Bei einer Änderung hat der Auftraggeber das dann nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende Entgelt zu zahlen.
Innerhalb des fixierten Zeitrahmens kann der Auftraggeber die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an die Schlechtwetterlage).
- Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich: a) nur fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, welches für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet ist und die erforderliche Erfahrungen hat. b) sein Personal nach dem jeweiligen Lohntarif und den Bedingungen des Rahmen- Tarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zu entlohnen und zu behandeln sowie alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften einzuhalten; c) nur ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Urlaub/Krankheit/Ausscheiden durch geeignete Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen ist; d) nur Reinigungskräfte zu beschäftigen, die frei von ansteckenden Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes sind; hierzu werden vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Zeugnisse des Gesundheitsamtes vorgelegt; e) die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten; f) eine Haftpflicht- einschließlich Schlüsselversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt und wird nicht auf die Versicherungshöhe begrenzt; g) keine Subunternehmen einzusetzen; h) nur sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen; i) das Reinigungspersonal durch fach- und sachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und zu kontrollieren; j) ausländische Arbeitnehmer nur mit gültigen Arbeitspapieren zu beschäftigen; Eine Verständigung in der deutschen Sprache muss gewährleistet sein.
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k) Schulhausverwalter und im Haushalt des Hausverwalters lebende Verwandte nicht als Beschäftigte in den Reinigungsobjekten einzusetzen, die durch den Schulhausverwalter betreut werden. Dies gilt ebenso für den Schulhausverwaltergehilfen. l) Schulhausverwalter und im Haushalt des Hausverwalters lebende Verwandte nicht als Beschäftigte in den Reinigungsobjekten einzusetzen, die durch den Schulhausverwalter betreut werden. Dies gilt ebenso für den Schulhausverwaltergehilfen.
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Der Auftragnehmer hat für die Ausführung der Unterhaltsreinigung mindestens die im Angebot angegebenen bzw. nach Neuberechnung vereinbarten Arbeitsstunden einzusetzen. Lohnlisten und tägliche Rapportlisten sind dem Auftraggeber am Monatsende vorzulegen.
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Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Reinigung durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle des Personals nicht beeinträchtigt wird.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretendem Ausfall der Reinigung erfolgt eine Kürzung der Monatsrechnung für die Dauer des Reinigungsausfalls um den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tagessatz.
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Der Auftragnehmer legt vor Vertragsabschluss den Nachweis über die Eintragung seines Betriebes in die Handwerksrolle vor.
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Die Reinigung muss gemäß dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der z.Zt. geltenden Umweltschutzvorschriften durchgeführt werden. Hierbei sind, soweit möglich, Produkte mit geringer Umwelt- bzw. Gesundheitsbelastung einzusetzen. Es dürfen nur Mittel verwendet werden, für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorliegen. Für alle verwendeten Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer die Sicherheitsdatenblätter gemäß EG- Richtlinie 91/155 EWG vor Ort vorzuhalten und gegebenenfalls vorzulegen.
Sofern mit Desinfektionsmitteln gearbeitet werden muss, sind nur solche Mittel zu verwenden, die in der DGHM-Liste aufgeführt sind, der Einsatz ist zu dokumentieren.
Die Reinigungsarbeiten sind so vorzunehmen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften vorweisen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Es dürfen keine Hartbeschichtungen vorgenommen werden.
Für die Fußböden sind grundsätzlich nur rutschhemmende Pflegemittel, die den Vorschriften nach DIN 18032 (Lino/PVC), DIN 18356 (Holz, Parkett) bzw. DIN 51130 (Steinzeug) entsprechen, zu verwenden.
Alle zu den Reinigungsarbeiten und zur Bodenpflege benötigten Maschinen, Geräte und Materialien (einschl. Desinfektionsmittel) stellt der Auftragnehmer. Er ist verpflichtet, unter Einhaltung moderner Reinigungsverfahren nur dem Stand der Technik entsprechende Geräte und Maschinen zu verwenden. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu säubern und zu desinfizieren. Die Lagerung aller Reinigungsutensilien und -maschinen muss so erfolgen, dass keine Geruchsbelästigungen und unhygienischen Zustände auftreten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Proben der verwendeten Reinigungsmaterialien zu verlangen, um festzustellen, ob diese eine pflegliche Behandlung der Fußböden und Einrichtungsgegenstände gewährleisten.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich je nach Möglichkeit in den einzelnen Objekten Putzmittelräume für seine Mitarbeiter sowie benötigtes Wasser und Energie unentgeltlich zur Verfügung. Auf sparsamen Verbrauch ist zu achten.
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Der Anschluss von Waschmaschinen des Auftragnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Hierbei sind Auflagen und die Regeln der Technik zum Anschluss und der Entwässerung von Waschmaschinen zu beachten.
Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Umweltschäden durch den Betrieb seiner Waschmaschine gegenüber dem Auftraggeber und gegenüber Dritten unbegrenzt.
In den zur Verfügung gestellten Putzräumen ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Bestimmungen seines Berufsstandes sowie die allgemeinen Vorschriften des Gesundheits- und Brandschutzes eingehalten werden.
O.g. Putzmittelräume sind in einen Reinigungszyklus nach eigenem Ermessen mit einzubeziehen und ohne Berechnung zu reinigen.
- Der Auftraggeber hat das Recht, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Reinigungsgeräte zu untersagen oder zu verlangen.
| 10. | Zur Vermeidung von Umweltschäden hat die Entsorgung der restlichen Reinigungsflotte und | |
|---|---|---|
| des Schmutzwassers im Innenbereich des Gebäudes (Ausgüsse, etc. mit Kanalanschluss) zu | ||
| erfolgen. |
erfolgen.
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Das Objekt ist nur in dem festgelegten Zeitfenster zu reinigen bzw. zu betreten. Die Reinigung muss bis spätestens 7:30 Uhr beendet sein. Änderungen sind in Absprache mit der verantwortlichen Hausverwaltung möglich.
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Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für jedes Objekt einen Arbeitseinsatzplan (Revierreinigungsplan mit Angaben von Umfang und Zeitpunkt) der im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte zu übergeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragnehmer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt.
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Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Fernsprechapparaten, Telefax- und Fotokopiergeräten in dem Gebäude untersagt ist.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Überwachung der Arbeitsausführung einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Stadt Speyer zu benennen. Beauftragte der Stadt Speyer haben das Recht, mit der bestimmten Person Überprüfungen der Reinigung vorzunehmen und darüber hinaus sind diese berechtigt, der/den Aufsichtsperson(en) Weisungen im Rahmen dieses Vertrages zu erteilen.
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Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Reinigung der Gebäude beauftragt hat, ist der Zutritt zu den Gebäuden nicht gestattet. Das gilt auch für Kinder.
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Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort dem Hausverwalter zu übergeben. Finderlohn wird hierfür nicht gezahlt.
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Der Auftragnehmer hat Mängel und Schäden in den Gebäuden und an den Einrichtungs- gegenständen unverzüglich dem Hausverwalter mitzuteilen.
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Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haben die gereinigten Räume nach dem Reinigen zu verschließen, soweit dies der Schulhausverwalter verlangt. Die Schlüssel sind soweit nichts anderes bestimmt, unverzüglich diesem abzugeben.
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Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die er und seine Erfüllungsgehilfen in den zur Reinigung übernommenen Gebäuden verursachen. Der Auftraggeber ist berechtigt, hieraus entstehende Forderungen dem Auftragnehmer aufzurechnen.
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Sofern dem Auftragnehmer Räume zur Verfügung gestellt werden, entfällt für den Auftraggeber jegliche Haftung für Diebstahl und alle sonstigen Schäden durch die Nutzung. Bei Vertragsbeendigung hat der Auftragnehmer nach der letzten Reinigung unverzüglich sämtliche ihm gehörenden Maschinen, Geräte, Materialien und sonstige Utensilien, welche im Eigentum des Unternehmens bzw. dessen Arbeitskräften stehen, aus dem Gebäude zu entfernen. Kommt der Auftragnehmer seiner Räumungspflicht nicht nach, erfolgt eine kostenpflichtige Entsorgung aller vom Auftragnehmer zurückgelassenen Sachen.
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Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungsarbeiten (z.B. Malerarbeiten) erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet. Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt. Als Ausgleich für Mehrarbeiten wird für die Dauer der Ausführung kleinerer baulicher Instandsetzungsarbeiten ein Abzug bei der Entgeltab- rechnung nicht vorgenommen.
Darüber hinaus geforderte Mehrarbeiten infolge größerer Instandsetzungs-, Bau- oder Renovierungsarbeiten können durch den Auftragnehmer nicht abgelehnt werden. Sie bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden zum jeweils gültigen Vertragspreis zuzüglich eines angemessenen Zuschlags aufgrund besonders spezifizierter Rechnung vergütet. Wird eine Vereinbarung nicht getroffen, entfällt die Bezahlung des Zuschlages. Partiell wegen einer Maßnahme für deren Dauer nicht zu reinigende Flächen, werden anteilig in Abzug gebracht.
Reinigungsarbeiten, die nicht Teil der Unterhaltsreinigung sind, dürfen nur nach vorheriger Auftragserteilung durch den Auftraggeber ausgeführt und abgerechnet werden (Sonderreinigungen). Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Auftragnehmer ausdrücklich bereit, diese zusätzlichen Arbeiten zu übernehmen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung dieser Reinigungen in dem an ihn vergebenen Objekt. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe an einen anderen Unternehmer vor.
- Werden Mängel bezüglich der Reinigungsleistung festgestellt, so kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Nachbesserung, Minderung oder erforderlichenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Gewichtige oder häufige Mängel in der Reinigungsleistung führen zwangsläufig zu Zahlungskürzungen, in Wiederholungsfällen zur Kündigung.
Bei Nicht- oder Schlechterfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, den Rechnungsbetrag entsprechend der festgestellten Differenz zwischen den angebotenen und den geleisteten Stunden für den beanstandeten Zeitraum zu kürzen. Die Kürzung kann auch aufgrund der qm- Fläche und des qm-Preises vorgenommen werden. Der Auftraggeber behält sich bei Nicht-/ oder Schlechterfüllung auch eine pauschale Kürzung in Schritten von 5 % der Monatsrechnung je festgestelltem Mangel für das entsprechende Objekt vor.
Werden die vertraglich zugesicherten Reinigungsstunden nicht voll erbracht, kann die Rechnung auch dann gekürzt werden, wenn keine Beanstandungen der Reinigungsqualität vorliegen.
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Jeder Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Örtlichkeiten und den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle (Gebäude / Objekte) zu unterrichten. Es wird daraufhin gewiesen, dass nach Vertragsschluss eine Begründung wegen Schlechtleistung aus Unkenntnis der vorhandenen Situation nicht akzeptiert wird.
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Ein Angebot wird nur dann als gültig gewertet, wenn das Angebot fristgemäß eingegangen und vollständig ist, die abgegebenen Kalkulationsdateien müssen zwingend Format XLSX eingereicht werden,
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alle abgefragten Positionen auf dem Kalkulations- und Angebotsvordruck enthalten sind, die Verdingungsunterlagen (Vorbemerkungen mit den entsprechenden Leistungs- beschreibungen, Kalkulationswerten und Aufmaßen) durch den Bieter nicht eigenmächtig verändert wurden, (sofern Unstimmigkeiten im Aufmaß festgestellt wurden, die Auswirkungen auf die Kalkulation der täglichen Reinigungsstunden hätten, dürfen die Flächenangaben im Aufmaß und in den Angebotsunterlagen nicht korrigiert werden! Die Kalkulationen sind aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote ausschließlich auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchzuführen; ggf. kann zusätzlich ein abweichendes, vermeintlich korrigiertes Angebot beigefügt werden) mit Abgabe seines Angebotes erkennt der Anbieter alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungsverzeichnisse/Beschreibungen an.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, führt dies gem. allgemein gültigen Vergaberichtlinien zum Ausschluss!
Rückfragen sind über die Vergabeplattform www.Auftragsboerse.de zu stellen.
Pläne des Objektes können nach Bedarf beim Zentralen Gebäudemanagement, Maximilianstraße 2, 67346 Speyer, Zimmer 08 eingesehen werden (Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr).
Den anbietenden Firmen wird dringend empfohlen, v o r Abgabe eines Angebotes das zu reinigende Objekt zu besichtigen.
Den Termin zur Besichtigung des Objektes vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Schulhausverwalter, Gymnasium am Kaiserdom: Herr Kehl, mobil: 0175-5810308. Doppelgymnasium und Geisselstraße: Herr Shaloyan mobil: 0175-5810320 oder Herr Geißer mobil: 0175-5810321, Pestalozzischule Römerberg: Herr Wollenburg 0172/8197516.
Reichen Sie Ihre Verdingungsunterlagen nur ein, wenn Sie tatsächlich in der Lage sind, alle geforderten Leistungen mit den Mitarbeitern Ihrer Firma entsprechend bezogen auf die Forderungen und Hinweise dieser Leistungsbeschreibung jederzeit zu erbringen. Es wird ein Dienstleister erwartet, der alle Wünsche und Aufträge des Auftraggebers optimal erfüllt. Der Auftraggeber sichert nach Vertragsabschluss eine loyale und faire Partnerschaft zu.
- Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres - spätestens bis zum 31. Januar - und auf besondere Aufforderung hat die Auftragnehmerin den Vordruck 124 - Eigenerklärung zur Eignung sowie eine Erklärung des Reinigungspersonals über die Verschwiegenheitsverpflichtung nach dem Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung der Auftraggeberin vorzulegen.
Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
- Angebotswertung (Zuschlagskriterien und Gewichtung)
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung eines maximalen, auf das gesamte Objekt bezogenen Richtwertes von 320 qm/h für die Sporthallen und 240 qm/h für die Schule.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
- Der Bieter bestätigt, dass a) dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerbern getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden;
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b) die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 80/53 vom 21.11.1953 sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.07.1957 (beide in der jeweils geltenden Fassung) beachtet worden sind.
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Der Anbieter erklärt, die vorstehenden Bedingungen bei einer Auftragserteilung anzuer- kennen und das Angebot entsprechend den geforderten Leistungen (einschließlich Anlagen) und den allgemein gültigen Vergabe Bedingungen erstellt zu haben. Weiterhin versichert der Anbieter, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen.
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Basis für die Berechnung des Entgeltes der Unterhaltsreinigung ist der auf der Grundlage der kalkulierten jährlichen Reinigungsstunden, sowie des angebotenen Stunden- verrechnungssatzes sich ergebende Jahrespreis. Die monatliche Zahlung beträgt 1/12 des errechneten Jahrespreises für die Unterhaltsreinigung.
Bei Grund- und Sonderreinigung erfolgt eine gesonderte Zahlung für den Monat der jeweiligen Leistungserbringung nach gesonderter Beauftragung.
Die Anweisung der Rechnung kann vom Auftraggeber nur erfolgen, wenn der Auftragnehmer schriftliche Bestätigungen des Hausverwalters über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten beifügt.
B) Leistungsbeschreibung
a) Allgemeines
Die Reinigung der Schule erfolgt grundsätzlich nur außerhalb der Schulferien. Sie ist pünktlich, gründlich und schonend durchzuführen; sie umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Oberflächen und der zugehörigen Ausrüstungsgegenstände, ggf. bis zur Deckenhöhe. Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass es durch Reinigungsmittelrückstände oder Verschmutzungen weder zu „runden Ecken“ noch sonstigen Ablagerungen (Kalk, etc.) kommt. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass im Bereich der Eingangstüren, der Innenglasflächen, der Glastüren und Türen allgemein sowie an Lichtschaltern und Fenstergriffen Griffspuren und sonstige Verschmutzungen entfernt sind. Darüber hinaus wird neben der Sauberkeit vor allem eine einwandfreie Optik erwartet. Achtung: Alle Glastüren (auch innen) sind im Rahmen der Unterhaltsreinigung komplett mit zu reinigen.
Im Speziellen gilt die allgemeine Reinigungs- und Pflegeempfehlung der Hersteller von Bodenbelägen sowie für Polyurethan-Bodenbeschichtungen (PUR) und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer der Reinigung der Außenverglasung, von Vorhängen, Gardinen, Handtüchern, Tischdecken (soweit nichts anderes bestimmt ist).
Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheits- datenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass es zu einem Mehraufwand durch das Auf- und Abschließen der Türen kommen kann.
Für die Reinigung des gesamten Objektes gilt:
täglich: - montags bis freitags jeder 2. Tag: - beginnend mit Montag 1 x wöchentlich: - jeweils am Dienstag der Woche 14 - täglich: - jeweils am 1. und 3. Freitag des Monats 6
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1 x monatlich: - jeweils am 1. Mittwoch des Monats. 4 x jährlich: - jeweils am 1. Freitag des Kalendervierteljahres. 1 x jährlich: - jeweils in den Sommerferien nach Absprache mit dem Hausverwalter. nach Bedarf: - jeweils nach Absprache mit dem Hausverwalter Sollten die jeweiligen Reinigungstage auf einen Feiertag fallen, gilt jeweils der nächstfolgende Arbeitstag.
Darüber hinaus kann in Absprache mit dem Hausverwalter vorübergehend eine andere Reinigungsfolge vereinbart werden.
b) Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Sie dienen der Sauberhaltung und Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Unterhaltsreinigungen sind anhand der beiliegenden Leistungsbeschreibung - wenn sich aus dem Kalkulationsschema nichts anderes ergibt - durchzuführen. Soweit während den Schulferien, an Sonn- und Feiertagen die Sporthalle bzw. die Räume der Musikschule genutzt werden, erfolgt ein zusätzlicher schriftlicher Auftrag.
Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann der Schulhausverwalter die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage).
Näheres wird in der beiliegenden zusätzlichen „Leistungsbeschreibung für die Unterhaltsreinigung“ geregelt.
c) Ergänzungsreinigung Die Ergänzungsreinigung einzelner Objekte soll auf der Basis der im Preisblatt angegebenen Anzahl an Leistungsstunden oder der in der gesonderten Technischen Spezifikation angegebenen Tage nach Absprache mit dem benannten Objektverantwortlichen und nach schriftlicher Auftragserteilung durchgeführt werden.
Durch den Auftraggeber ist eine Ergänzungsreinigung/Ferienreinigung mindestens einmal pro Jahr geplant, ein Rechtsanspruch seitens des Auftragnehmers besteht jedoch nicht. Zur Ergänzungsreinigung/Ferienreinigung sind Mitarbeiter einzusetzen, die die benannten Tätigkeiten fachlich (insbesondere Pflegefilmsanierung) und körperlich durchführen können. Der Auftragnehmer stellt diesen Mitarbeitern die technischen Voraussetzungen (Maschinen, Leitern usw.) und die nötigen Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung.
Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich in der Regel um:
- Reinigung der Abstell- und Geräteräume (auch TH) mit dem Aus- und Einräumen beweglicher Geräte, Möbeln etc.
- Reinigung diverser Decken- und Wandbereiche, Schrankoberseiten sowie diverser Ausrüstungsgegenstände auch unter Einsatz von Steighilfen
- Reinigung von Beleuchtungskörpern unter Beachtung und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen nach DIN 57 105
- Reinigung von Heizkörpern, Verkleidungen und Rohrleitungen
- Reinigung von schwer zugänglichen Stellen im gesamten Gebäudebereich
- Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Herstellung einer entsprechenden Optik und Sauberkeit
- Entfernung von alten Beschichtungen ohne Zerstörung der Bodenbeläge
- Pflegefilmsanierung der gesamten, beschichteten Böden
- Fußbodenflächen, ausgenommen der Textil- und Steinböden entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik
- sonstige Tätigkeiten nach Absprache und/oder nach Voranmeldung. 7
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Die Organisation der aufgeführten und/oder sich ergebender sonstiger Tätigkeiten übernimmt seitens des Auftraggebers der verantwortlicher Mitarbeiter.
d) Grundreinigung (Intensivreinigung) Die Grundreinigung umfasst die intensive Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der Heizkörper, der sanitären Anlagen, sowie der Gegenstände der Raumausstattung (auch Prallwände in Gebäudeteilen). Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Tische und Stühle sind aus den Büros und Sälen zu räumen und alle Beläge grundzureinigen und die Polyurethan-Bodenbeschichtungen (PUR), PVC- und Linoleumbeläge sowie versiegelte Parkettböden mit rutschhemmenden Pflegemitteln neu zu beschichten. Unversiegelte Parkettböden sind zu entwachsen und neu einzuwachsen. Teppiche und Teppichböden sind nach dem Sprühextraktionsverfahren zu reinigen.
Näheres wird in der „Leistungsbeschreibung für die Grundreinigung“ geregelt.
Die Grundreinigung ist ausschließlich nach gesonderter Auftragserteilung zu dem im Vertrag genannten Preis durchzuführen; dabei ist der genaue Reinigungstermin mit dem Hausverwalter abzusprechen.
e) Besonderes Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder wegzuräumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und die Beleuchtungskörper auszuschalten.
Die Leistungsbeschreibung gilt nur in Verbindung mit dem Raum- und Aufmaßverzeichnis, soweit nichts anderes schriftlich bestimmt ist.
FUSSBODENREINIGUNG: Bei der Reinigung von PUR, PVC, Linoleum, Stein und Bodenfliesen wird die zweistufige Nasswischmethode zu Grunde gelegt. Bei der Reinigung von versiegeltem und unversiegeltem Parkett, sowie von Korklinoleumböden wird die Feuchtwischmethode zugrunde gelegt.
Für die Trockenreinigung der Bodenbeläge sind geeignete Mikrofaser-Trockenmopps einzusetzen, auf den Einsatz von Besen ist grundsätzlich zu verzichten.
Dem Gesundheitsschutz der Nutzer und des beauftragten Personals ist höchste Priorität einzuräumen.
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C) Vertragsdauer, vorzeitige Kündigung, Zahlungsregelung, Preisgleit-
klausel
- Die tägliche Unterhaltsreinigung (montags bis freitags) beginnt am 01.11.2026.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag tritt zum 01.11.2026 in Kraft und endet zum 31.10.2030.
- Der Auftragnehmer führt die Reinigungsarbeiten für die Dauer von 6 Monaten (Probezeit) aus. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Wird das Vertragsverhältnis nicht innerhalb der Probezeit gekündigt, so läuft es für 4 Jahre weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Geht das Kündigungsschreiben spätestens am 3. Werktag des Kündigungsmonats ein, so gilt die Frist als gewahrt.
Der Auftraggeber kann - abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der Auftragnehmer wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten in Verzug geraten ist oder die Reinigung nur mangelhaft durchgeführt hat, der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
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Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Speyer vereinbart.
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Basis für die Berechnung des Entgeltes der Unterhaltsreinigung sind grundsätzlich die unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumarten auf der Grundlage der berechneten Reinigungsfläche kalkulierten Reinigungsstunden, der jeweilige Stundenverrechnungssatz und der vereinbarte Jahrespreis (Grundreinigung).
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Über die geleisteten Arbeiten stellt der Auftragnehmer am Monatsende eine prüfungsfähige Rechnung aus und reicht sie bei der Stadtverwaltung Speyer, Zentrales Gebäudemanagement -Servicebetrieb Gebäudereinigung-, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer, ein.
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Der Auftragnehmer hat je Reinigungskraft einen Stundennachweis zu führen und diesen dem Auftraggeber nach Aufforderung monatlich in Kopie vorzulegen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, aus gegebener Veranlassung, eigene Forderungen durch einfache Erklärung nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
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Bei tariflicher Lohnsteigerung (durch Nachweise der Handwerkskammer zu belegen) wird das Reinigungsentgelt um 80 % des Prozentsatzes der jeweiligen Lohnerhöhung erhöht.
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Die Preisänderung ist dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
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Nach Inkrafttreten eines neuen Tarif- oder Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger- Handwerk am Ort der Leistungserbringung kann der Auftragnehmer eine Anpassung des Reinigungspreises beim Auftraggeber beantragen. Diese gilt jedoch frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn. In den Folgejahren ist eine Erhöhung des Reinigungsentgeltes höchstens jährlich möglich.
Der Inhalt dieser Vorbemerkungen, Abschnitte A, B und C, wird in allen Teilen anerkannt.
_________________________, den ______________
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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