634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Unterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer SSPE-2026-0037

Maßnahme Unterhaltsreinigung und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule

Leistung Unterhaltsreinigung und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule in vier Losen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort SPH Gymnasium am Kaiserdom, Große Pfaffengasse 6, 67436 Speyer, SPH HPG & FMSG, Vincentiusstraße 5, 67436 Speyer, SPH Geisselstrasse, Geisselstr. 1, 67436 Speyer, Pestalozzischule, Gutenbergstr. 15, 67354 Römerberg Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen Anlieferung 01.11.2026 Ende der Ausführung 31.10.2030 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen Die tägliche Unterhaltsreinigung (montags bis freitags) beginnt am 01.11.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag tritt zum 01.11.2026 in Kraft und endet zum 31.10.2030. Der Auftragnehmer führt die Reinigungsarbeiten für die Dauer von 6 Monaten (Probezeit) aus. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wird das Vertragsverhältnis nicht innerhalb der Probezeit gekündigt, so läuft es für 4 Jahre weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 4

[Seite 2]

gekündigt werden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ............ Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ............ Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.

6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B und die Zahlungsbedingungen der Stadtverwaltung Speyer sowie die Inhalte der Vergabeunterlagen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 4

[Seite 3]

Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung/-übermittlung unter:https://www.speyer.de/de/ impressum/

u. a. Anforderungen der Vergabeunterlagen

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich: a) nur fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, welches für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet ist und die erforderliche Erfahrungen hat. b) sein Personal nach dem jeweiligen Lohntarif und den Bedingungen des Rahmen- Tarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zu entlohnen und zu behandeln sowie alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften einzuhalten; c) nur ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Urlaub/Krankheit/Ausscheiden durch geeignete Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen ist; d) nur Reinigungskräfte zu beschäftigen, die frei von ansteckenden Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes sind; hierzu werden vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Zeugnisse des Gesundheitsamtes vorgelegt; e) die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten; f) eine Haftpflicht- einschließlich Schlüsselversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt und wird nicht auf die Versicherungshöhe begrenzt; g) keine Subunternehmen einzusetzen; h) nur sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen; i) das Reinigungspersonal durch fach- und sachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und zu kontrollieren; j) ausländische Arbeitnehmer nur mit gültigen Arbeitspapieren zu beschäftigen; Eine Verständigung in der deutschen Sprache muss gewährleistet sein. k) Schulhausverwalter und im Haushalt des Hausverwalters lebende Verwandte nicht als Beschäftigte in den Reinigungsobjekten einzusetzen, die durch den Schulhausverwalter betreut werden. Dies gilt ebenso für den Schulhausverwaltergehilfen. l) Schulhausverwalter und im Haushalt des Hausverwalters lebende Verwandte nicht als Beschäftigte in den Reinigungsobjekten einzusetzen, die durch den Schulhausverwalter betreut werden. Dies gilt ebenso für den Schulhausverwaltergehilfen.

Ein Angebot wird nur dann als gültig gewertet, wenn

  • das Angebot fristgemäß eingegangen und vollständig ist,
  • die abgegebenen Kalkulationsdateien müssen zwingend Format XLSX eingereicht werden,
  • alle abgefragten Positionen auf dem Kalkulations- und Angebotsvordruck enthalten sind,
  • die Verdingungsunterlagen (Vorbemerkungen mit den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, Kalkulationswerten und Aufmaßen) durch den Bieter nicht eigenmächtig verändert wurden, (sofern Unstimmigkeiten im Aufmaß festgestellt wurden, die Auswirkungen auf die Kalkulation der täglichen Reinigungsstunden hätten, dürfen die Flächenangaben im Aufmaß und in den Angebotsunterlagen nicht korrigiert werden! Die Kalkulationen sind aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote ausschließlich auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchzuführen; ggf. kann zusätzlich ein abweichendes, vermeintlich korrigiertes Angebot beigefügt werden)
  • mit Abgabe seines Angebotes erkennt der Anbieter alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungsverzeichnisse/Beschreibungen an. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, führt dies gem. allgemein gültigen Vergaberichtlinien zum Ausschluss!

Den anbietenden Firmen wird dringend empfohlen, v o r Abgabe eines Angebotes das zu reinigende Objekt zu besichtigen.

Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung eines maximalen, auf das gesamte Objekt bezogenen Richtwertes von 320 qm/h für die Sporthallen und 240 qm/h für die Schule. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 4

[Seite 4]

----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung