05 Leistungsbeschreibung GR - Pestalozzischule.pdf

Unterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung für die Grundreinigung

Objekt: Pestalozzischule, Gutenbergstraße 15, 67354 Römerberg

(Stand: 02/2022)

1 Schulbereich mit Sanitär

1.0 Gründliche Reinigung des gesamten Fußbodens unter Wegrücken aller beweglichen Gegenstände. Nach Bedarf sind die Schutz- und Verschleißschichten zu entfernen und die Beschichtungen (keine Hartbeschichtungen) zu erneuern; darüber hinaus:

1.1 Reinigen, Pflegen und Oberflächenbehandlung von Bodenbelägen aus Kunststoff, Oberfläche eben, Fugen verschweißt, einschl. etwaiger Dehnungsfugenprofile, Sockelleisten etc. sauber fegen und mit Reinigungsmittel reinigen, feucht durchwischen unter Verwendung geeigneter Pflegemittel (der jeweiligen Nutzung angepasst).

1.2 Reinigen, Pflegen und Oberflächenbehandlung von Bodenbelägen aus keramischen Bodenplatten, unglasiert, Oberfläche eben, einschl. eingebauter Dehnungsfugen- profile, Bodeneinläufe, Sockelleisten etc. sauber fegen und mit Reinigungsmittel reinigen, feucht durchwischen und abtrocknen.

1.3 Reinigen von Wandbelägen aus keramischen Steingutfliesen, glasiert bis 2,20 m Höhe, sonst wie vor beschrieben.

1.4 Reinigen von Treppenstufen mit Belag aus keramischen Bodenfliesen, PVC, PUR, o.ä. incl. Geländer und Brüstungen.

1.5 Reinigen von Türen und Rahmen beidseitig; im Griffbereich ist eine Flächen- desinfektion durchzuführen.

1.6 Reinigen und Flächendesinfektion der sanitären Anlagen, Spiegel und Ablage-flächen, der Waschbecken und Urinale, entfernen von evtl. Verklebungen.

1.7 Reinigen der Heizkörper incl. entfernen von Verklebungen.

1.8 Reinigen aller Glasflächen innen und außen (Fenster ausgenommen), Beseitigung aller Verklebungen, Verunreinigungen usw.

1.9 Reinigen der Fensterbänke innen und außen.

1.10 Reinigen der Einbauschränke innen und außen, Beseitigung von Ab- und Verkle- bungen.

1.11 Reinigen der Beleuchtungskörper (soweit ohne Steiger erreichbar).

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2 Allgemeines

3.1 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmer von der Gegebenheit des Hauses zu vergewissern. Notwendige Hilfsmittel, Arbeitsbühnen, Hubwagen, Leitern usw. sind vom Auftragnehmer in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.

3.2 Die Grundreinigung sowie die sonstigen nicht zur Unterhaltsreinigung gehörenden Reinigungsarbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen. Im Interesse einer zügigen Reinigung hat der Auftragnehmer in den Objekten die hierzu erforderliche Anzahl an Arbeitskräften einzusetzen.

3.3 Die Grundreinigung ist ausschließlich nach gesonderter Auftragserteilung zu dem im Vertrag genannten Preis durchzuführen; dabei ist der genaue Reinigungstermin mit dem Hausverwalter abzusprechen.

3.4 Die ordnungsgemäße Ausführung der Grundreinigung ist auf dem Arbeitsnachweis vom Schulhausverwalter oder dem mit der Wahrnehmung der Hausordnung Beauftragten mit Unterschrift und Stempel der Dienststelle bestätigen zu lassen.

3.5 Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder wegzuräumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und die Beleuchtungskörper auszuschalten.

Die Leistungsbeschreibung gilt nur in Verbindung mit dem Aufmaßverzeichnis, soweit nichts anderes schriftlich bestimmt ist.

FUSSBODENREINIGUNG: Bei der Reinigung von PUR, PVC, Linoleum, Stein und Bodenfliesen wird die zweistufige Nasswischmethode zu Grunde gelegt. Bei der Reinigung von versiegeltem und unversiegeltem Parkett, sowie von Korklinoleumböden wird die Feuchtwischmethode zugrunde gelegt.

Die vom Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft geforderten Sicherheitsvorkehrungen sind bei der Ausführung unbedingt zu beachten; sie sind Bestandteil der Vergabe.

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Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

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