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Leistungsbeschreibung für die Grundreinigung
(Stand: 2026)
Objekt: Sporthallen des Hans-Purrmann und Friedrich- Magnus- SchwerdGymnasiums (Doppelgymnasium) mit der Außentoilettenanlage (ein Gebäudekomplex), Otto-Mayer-Straße 2/Vincentiusstraße 2, 67346 Speyer, Sporthalle des Gymnasium am Kaiserdom, Große Pfaffengasse 6, 67346 Speyer Sporthalle Geisselstrasse Geisselstr. 1, 67346 Speyer
1 Verkehrsflächen/Sanitär
1.1 Reinigen, Pflegen und Oberflächenbehandlung von Bodenbelägen aus Kunststoff, Oberfläche eben, Fugen verschweißt, einschl. etwaiger Dehnungsfugenprofile, Sockelleisten etc. sauber fegen und mit Reinigungsmittel reinigen, feucht durchwischen unter Verwendung geeigneter Pflegemittel; nach Empfehlungen des Herstellers der jeweiligen Nutzung angepasst.
1.2 Reinigen, Pflegen und Oberflächenbehandlung von Bodenbelägen aus keramischen Bodenplatten, unglasiert, Oberfläche eben, einschl. eingebauter Dehnungsfugen- profile, Bodeneinläufe, Sockelleisten etc. sauber fegen und mit Reinigungsmittel reinigen, feucht durchwischen und abtrocknen.
1.3 Reinigen von Wandbelägen aus keramischen Steingutfliesen, glasiert bis 2,20 m Höhe, sonst wie vor beschrieben.
1.4 Reinigen von Treppenstufen mit Belag aus keramischen Bodenfliesen, PVC, PUR, o.ä. incl. Geländer und Brüstungen.
1.5 Reinigen von Türen und Rahmen beidseitig; im Griffbereich ist eine Flächen- desinfektion durchzuführen.
1.6 Reinigen und Flächendesinfektion der sanitären Anlagen, Spiegel und Ablage-flächen, der Waschbecken und Urinale, entfernen von evtl. Verklebungen.
1.7 Reinigen der Heizkörper incl. entfernen von Verklebungen.
1.8 Reinigen aller Glasflächen innen und außen (Fenster ausgenommen), Beseitigung aller Verklebungen, Verunreinigungen usw.
1.9 Reinigen der Fensterbänke innen und außen.
1.10 Reinigen der Einbauschränke innen und außen, Beseitigung von Ab- und Verkle- bungen.
1.11 Reinigen der Beleuchtungskörper (soweit ohne Steiger erreichbar).
2 Hallenbereich
2.1 Reinigen, Pflegen und Oberflächenbehandlung des Schwingbodens in der Sporthalle incl. Brüstungen und Sockelleisten. Zielsetzung dabei soll eine einheitliche Optik des
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Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung sein.
Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel unter Einhaltung der DIN- Vorschriften z.B. Rutschhemmung, nach den Vorgaben des Herstellers auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern.
2.2 Reinigen der Schwingtore und Türen incl. Rahmen und Brüstungen beidseitig, Ver- klebungen etc. sind zu entfernen.
2.3 Reinigen der Kunststoffböden in den Nebenräumen und Fluren, kehren und feucht- wischen, incl. der Stoßkanten und Sockelleisten unter Verwendung von geeigneten Pflegemitteln.
2.4 Reinigen von keramischen Fliesenbelägen, eben, incl. Dehnfugen und Abfluss- öffnungen, kehren, feuchtwischen, trocknen.
2.5 Reinigen von keramischen Wandbelägen bis ca. 2,20 m Höhe, incl. Fugen, unter Verwendung von geeigneten Pflegemitteln.
2.6 Reinigen und Flächendesinfektion der sanitären Einrichtungen, der Urinale und Spiegel, Waschbecken, Duschwannen, Trennwände etc.; entfernen von Aufklebern und Verklebungen.
2.7 Reinigen von Innenglasflächen incl. Brüstungen und Fensterbänken, zweiseitig, Ver- klebungen sind zu entfernen, ebenso evtl. Farbspritzer usw.
2.8 Reinigen der freitragenden Balken und Binder in Höhe von ca. 9 m über Schwingboden. Die Kosten für ein Rollgerüst oder einen Hubsteiger sind mit einzukalkulieren.
2.9 Nebelfeuchtes Reinigen von Sportmatten mit anschließender Desinfektion. Zur Flächendesinfektion sind Präparate zu verwenden, die in der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) als wirksam befundenen Desinfektionsmittel oder in der Liste der vom Robert-Koch-Institut (RKI) geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren aufgeführt sind. Wegen der Gefahr, dass eiweißhaltige Ausscheidungen die Wirksamkeit des Mittels herabsetzen könnten, ist die Desinfektion der Matten in einem getrennten Arbeitsgang n a c h der Reinigung erforderlich.
3 Allgemeines
3.1 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmer von der Gegebenheit des Hauses zu vergewissern. Notwendige Hilfsmittel, Arbeitsbühnen, Hubwagen, Leitern usw. sind vom Auftragnehmer in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
3.2 Die Grundreinigung sowie die sonstigen nicht zur Unterhaltsreinigung gehörenden Reinigungsarbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen. Im Interesse einer zügigen Reinigung hat der Auftragnehmer in den Objekten die hierzu erforderliche Anzahl an Arbeitskräften einzusetzen.
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3.3 Die Grundreinigung ist ausschließlich nach gesonderter Auftragserteilung zu dem im Vertrag genannten Preis durchzuführen; dabei ist der genaue Reinigungstermin mit dem Hausverwalter abzusprechen.
3.4 Die ordnungsgemäße Ausführung der Grundreinigung ist auf dem Arbeitsnachweis vom Hausverwalter oder dem mit der Wahrnehmung der Hausordnung Beauftragten mit Unterschrift und Stempel der Dienststelle bestätigen zu lassen.
Die vom Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft geforderten Sicherheitsvorkehrungen sind bei der Ausführung unbedingt zu beachten; sie sind Bestandteil der Vergabe.
_________________________, den ______________
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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