Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten für Polizeidienstgebäude

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
765.246,4 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.02.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
vergabe.landbw.de
Bekanntmachungsnummer
140787-2026
Verfahrensnummer
8dc2fff2-5e52-4438-a44c-6198e91c477a

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Kurzbeschreibung

Das Amt Mannheim und Heidelberg von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt Unterhalts-, Grund- und Sondereinigungsarbeiten für insgesamt neun Polizeidienstgebäude aus. Der Auftrag umfasst eine tägliche Unterhaltsreinigung auf einer monatlichen Gesamtfläche von ca. 78.200 qm sowie regelmäßige Spezialreinigungen von Raumschießanlagen. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf rund 765.246 EUR.

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Leistungsbeschreibung

Unterhalts-sowie Grundreinigungsarbeiten bei diversen Polizeidienstgebäuden

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterhalts-sowie Grundreinigungsarbeiten bei diversen Polizeidienstgebäuden765.246,4 EUR

    Unterhalts-Grund- sowie Sondereinigungsarbeiten bei insgesamt 9 Polizeidienstgebäuden darunter 1 Raumschießanlage (RSA) mit Erweiterungsbau sowie eine Farbmarkierungsanlage. Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einer Bodenfläche von insgesamt ca. 5.818 qm bei einer monatlichen Reinigungsfläche von insgesamt ca. 78.200 qm. Grundreinigungsarbeiten mit einer Fläche von ca. 4.024 qm. vierteljährliche Generalreinigung der beiden Raumschießanlagen (RSA) sowie der Farbmarkierungshalle. Die Reinigung von Raumschießanlagen und die Entsorgung von Treibladungspulverresten (TLP) ist nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) erlaubnispflichtig. Der Auftragnehmer hat deshalb vor Aufnahme der Reinigungsarbeiten eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 7 SprengG einzuholen und den Erlaubnisbescheid vorzulegen. Die Erlaubniserteilung setzt den Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sowie der entsprechenden Fachkunde voraus. Das ausführende Reinigungspersonal bzw. eine verantwortliche Person vor Ort, die das Reinigungspersonal über die Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweist, bedürfen eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die verantwortlichen Personen, insbesondere hinsichtlich der Schutzvorschriften gemäß § 24 SprengG, sicherzustellen.

    Frist: 01.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

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Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Unterhalts-sowie Grundreinigungsarbeiten bei diversen Polizeidienstgebäuden

Leistungswerte
20 %
Objektbetreuung
10 %
Qualitätssicherung
10 %
Vertretungsorganisation
10 %
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50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 407103-2026

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