Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten für Polizeidienstgebäude
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 765.246,4 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 140787-2026
- Verfahrensnummer
- 8dc2fff2-5e52-4438-a44c-6198e91c477a
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Kurzbeschreibung
Das Amt Mannheim und Heidelberg von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt Unterhalts-, Grund- und Sondereinigungsarbeiten für insgesamt neun Polizeidienstgebäude aus. Der Auftrag umfasst eine tägliche Unterhaltsreinigung auf einer monatlichen Gesamtfläche von ca. 78.200 qm sowie regelmäßige Spezialreinigungen von Raumschießanlagen. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf rund 765.246 EUR.
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Leistungsbeschreibung
Unterhalts-sowie Grundreinigungsarbeiten bei diversen Polizeidienstgebäuden
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterhalts-sowie Grundreinigungsarbeiten bei diversen Polizeidienstgebäuden765.246,4 EUR
Unterhalts-Grund- sowie Sondereinigungsarbeiten bei insgesamt 9 Polizeidienstgebäuden darunter 1 Raumschießanlage (RSA) mit Erweiterungsbau sowie eine Farbmarkierungsanlage. Unterhaltsreinigungsarbeiten mit einer Bodenfläche von insgesamt ca. 5.818 qm bei einer monatlichen Reinigungsfläche von insgesamt ca. 78.200 qm. Grundreinigungsarbeiten mit einer Fläche von ca. 4.024 qm. vierteljährliche Generalreinigung der beiden Raumschießanlagen (RSA) sowie der Farbmarkierungshalle. Die Reinigung von Raumschießanlagen und die Entsorgung von Treibladungspulverresten (TLP) ist nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) erlaubnispflichtig. Der Auftragnehmer hat deshalb vor Aufnahme der Reinigungsarbeiten eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 7 SprengG einzuholen und den Erlaubnisbescheid vorzulegen. Die Erlaubniserteilung setzt den Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sowie der entsprechenden Fachkunde voraus. Das ausführende Reinigungspersonal bzw. eine verantwortliche Person vor Ort, die das Reinigungspersonal über die Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweist, bedürfen eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die verantwortlichen Personen, insbesondere hinsichtlich der Schutzvorschriften gemäß § 24 SprengG, sicherzustellen.
Frist: 01.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
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LOT-0000 · Unterhalts-sowie Grundreinigungsarbeiten bei diversen Polizeidienstgebäuden
- Leistungswerte
- 20 %
- Objektbetreuung
- 10 %
- Qualitätssicherung
- 10 %
- Vertretungsorganisation
- 10 %
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- 50 %
Vergabeunterlagen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 407103-2026
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