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Unterhalts- und Grundreinigung von Schulgebäuden in Frankfurt am Main

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:09 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung Nr.: 25-2026-00359

. KIZ 118, Weidenbornstraße 44, 60389 Frankfurt

n e d n Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Durchführung einer Gefähr- e s dungsbeurteilung (gem. §§ 5 & 6 ArbSchG) sowie von Unterweisungen zur Sicher- u z stellung der Gesundheit und der Sicherheit bei der Ausführung von Reinigungstä- k tigkeiten durch sein Personal c ü r Im Falle der Nachunternehmerbeauftragung ist diese Verpflichtungserklärung auch zwin- u z gend von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen. n e Mit dieser Erklärung verpflichte/en ich/wir mich/uns, die von uns in dem o. a. Objekt zur Durchführung von g Reinigungsleistungen eingesetzten Mitarbeiter/innen, umfassend zu ihrer eigenen Sicherheit und Gesund- a heit und zum Schutz der städtischen Mitarbeiter/innen als auch Dritter hinsichtlich aller erforderlichen Maß- l r e nahmen, die sie im ihrer Reinigungstätigkeiten zu beachten haben, zu unterweisen. t n Ich/wir verpflichte/en mich/uns, die Gefährdungsbeurteilung sowie unsere Betriebsordnung ab Beginn der u s Leistungserbringung innerhalb von 4 Wochen unaufgefordert im Raumbuch des o. g. Objektes zu hinterlegen g und Unterweisungen der Mitarbeiter/innen, beim Einsatz neuer Mitarbeiter/innen inkl. Vertretungspersonal n und danach bei jeglichen Änderungen sowie regelmäßig mindestens einmal jährlich durchzuführen. u b Ich/wir verpflichte/en mich/uns, die Unterweisungen schriftlich zu dokumentieren und folgende Angaben und i e Erklärungen vorzunehmen: r h c • Datum der Unterweisung, s • Inhalte der Unterweisung, s u • unterweisende Person und teilnehmende Mitarbeiter/innen, die die Unterweisung erhalten haben A sowie deren Unterschriften mit denen sie die Teilnahme an den Unterweisungen bestätigen. n sowie diese Dokumentation unaufgefordert im Raumbuch des o. g. Objektes zu hinterlegen. Dem/n für das e o. g. Objekt den Objektverantwortlichen des Auftraggebers steht ein jederzeitiges Einsichtsrecht in diese d Dokumentationen zu. Zwingende Inhalte der Unterweisungen sind insbesondere: t i m • Potenzielle Gefahren und Risiken die mit der Nutzung von Reinigungsmitteln einhergehen • Schutzmaßnahmen (insb. Feuchtarbeit, Absturz), Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung d n (PSA) e • Gefährdungs- und Verhaltenshinweise in dem o. g. Objekt (inkl. Schriftlicher Erklärung), Erläuterung g der Gefahrenpiktogramme, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge (H- und P-Sätze) n i • Reinigungsmittel- und Gefahrstofflagerung sowie deren sichere Handhabung w • biologische Gefährdungen insb. Umweltschutzgefährdungen, Dosieranweisungen z • Impfpflicht, insb. Masern- und Hygieneschutzes t s • Verhalten bei Beschädigungen mit möglichen Folgen für die Sicherheit oder Gesundheit (z. B. i Sachbeschädigung an o. g. Objekt und daraus folgende Gefährdung für Personen) r a • Verhalten im Notfall (Erste Hilfe, Unfall, Brand) l u m Die Beschäftigten sind des Weiteren über die Rechte und Pflichten nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Kenntnis gesetzt worden. Ich/Wir verpflichte/en mich/uns Meldungen der Stadt Frankfurt r o am Main über aktuelle Infektionsgefahren in dem o. g. Objekt umgehend an die eingesetzten Mitarbeiter/in- F nen weiterzugeben. s e In der Reinigungstruppe ist als Ersthelfer/innen ausgebildet und durch s das Reinigungsunternehmen benannt. e D i In unserem Unternehmen ist (Vornamen, Nachnamen und Telefonnummer eintragen) zuständig für die Einhaltung der vorgenannten arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Unterweisung der Mitarbeiter/innen.

Gebäudereinigungsarbeiten (darunter fällt auch die Glasreinigung) sind Instandhaltungsarbeiten (Wartung: Bewahrung des Soll-Zustandes) im Sinne der DIN 31051„Grundlagen der Instandhaltung“. Nach der „Bau- arbeiten – DGUV Vorschrift 38 / BGV C 22“ müssen die Arbeiten von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (II. § 4 Abs. 1, Abs. 2 DGUV Vorschrift 38). Dies bedeutet, dass die hierfür verantwortliche Person der Fremdfirma jederzeit erreichbar sein und zeitnah, also unverzüglich, das Reinigungsobjekt in Person erreichen können muss. 3 2 _ 0 Ort: 1 1 .4

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Datum / Unterschrift des Dienstleisters

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