Bewerbungsbedingungen
Vergabeart: Offenes Verfahren
Bezeichnung der Leistung: Reinigungsleistungen
Vergabenummer: 2026/0289
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das E- Vergabe-System darauf hinzuweisen.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
2.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbe- schränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
3. Angebot
3.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, einschließlich Erklärungen und Nachweise, in deutscher Sprache abzufassen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3.2 Für das Angebot sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Es sind die geforderten Anlagen, Erklärungen und Nachweise vollständig bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen/hochzuladen. Änderungen oder Ergän- zungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes. Ein nicht form- oder fristge- recht eingereichtes/hochgeladenes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Bei den einzureichenden/hochzuladenden Unterlagen sind alle grünen Felder korrekt, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.
3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5 Für das/die geforderte/n Ausführungskonzept/e ist/sind ausschließlich die vom AG zur Verfügung ge- stellten Unterlagen zu verwenden. Es werden nur die dort beschriebenen Inhalte bewertet. Eine Erweite- rung des Platzfensters ist im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig. Anlagen dazu wer- den nicht berücksichtigt und gehen nicht in die Bewertung mit ein. Fehlende wertungsrelevante Ausfüh- rungskonzepte führen zu einer Bewertung des jeweiligen Ausführungskonzeptes mit 0 Punkten. Eine Nachforderung dieses Ausführungskonzeptes, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist ausgeschlossen.
3.6 Für das geforderte Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit ist/sind ausschließlich die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Es werden nur die dort abgegebenen Erklärungen bewertet. Anlagen dazu werden nicht berücksichtigt und gehen nicht in die Bewertung mit ein. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen führen zu einer Bewertung des jeweiligen Zuschlagskriteriums mit 0 Punkten. Eine Nachfor- derung des Formulars Nachhaltigkeit, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist ausgeschlossen.
3.7 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Verga- bestelle nach dem Kalender bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bewerbungsbedingungen
4. Preise
4.1 Alle Preise sind in Euro mit 2 Nachkommastellen anzugeben.
4.2 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben.
4.3 Jegliche Preisnachlässe sind nicht zulässig. Angebote, die pauschale Preisnachlässe enthalten, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4.4 Bei widersprüchlichen Preisangaben gilt vorrangig der in der Kalkulationsdatei kalkulierte Gesamtjahres- preis.
4.5 Der Bieter hat die geforderten Preise den tatsächlichen Leistungspositionen (auch in den aufgegliederten Stundenverrechnungssätzen) rechnerisch auskömmlich bzw. den tariflichen und gesetzlichen Bestimmun- gen entsprechend zu benennen bzw. zu kalkulieren.
4.6 Der Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leis- tungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausge- schlossen.
4.7 Mit den angebotenen Einheitspreisen, Pauschalpreisen und Verrechnungssätzen ist der Aufwand des Bie- ters für sämtliche Leistungen nach der Leistungsbeschreibung abgegolten, sofern in den Vergabeunterla- gen nicht ausdrücklich eine gesonderte Vergütung geregelt wird.
5. Unterlagen zum Angebot
5.1 Es sind alle Unterlagen gemäß Formular CS_2026_0289_001_Aufforderung zur Abgabe eines Ange- botes vollständig einzureichen.
5.2 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
6. Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
7. Bietergemeinschaften
7.1 Die Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen/hochzuladen, Formular CS_2026_0289_010_Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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7.2 Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind alle im Vergabeverfahren geforderten Eignungsnachweise mit der Angebotsabgabe einzureichen/hochzu- laden.
7.3 Sofern im nicht-offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
8. Unterauftragnehmer
8.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. (Formular: CS_2026_0289_010_Ver- zeichnis Unterauftragnehmerleistungen)
8.2 Die Vergabestelle überprüft, ob bei den benannten Unterauftragnehmern Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen und ob diese die für die übernommenen Leistungen einschlägigen Eignungs- anforderungen erfüllen.
8.3 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle einen benannten Unterauftragnehmer innerhalb einer an- gemessenen Frist zu ersetzen, wenn zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder dieser die für die übernommenen Leistungen maßgeblichen Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
9. Eignungsleihe
9.1 Beabsichtigt der Bieter, sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die in Anspruch genommenen Kapazitäten in seinem Angebot zu benen- nen. (Formular: CS_2026_0289_011_ Eignungsleihe Bieter) Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vor- zulegen. (Formular: CS_2026_0289_012_Eignungsleihe Dritter)
9.2 Die Vergabestelle überprüft, ob bei den Unternehmen, deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen und ob diese die entsprechenden Eignungsanforderungen erfüllen. Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eig- nungsanforderungen nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vor, hat der Bieter das betreffende Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist durch ein geeignetes Unternehmen zu ersetzen.
9.3 Nimmt der Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten an- derer Unternehmen in Anspruch, haften der Bieter und das betreffende Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam; die entsprechende Haftungser- klärung ist mit dem Formular „Eignungsleihe Dritter" vorzulegen. (Formular: CS_2026_0289_012_Eig- nungsleihe Dritter)
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10. Eignung
10.1 Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder
• das ausgefüllte Formular CS_2026_0289_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschluss- gründen
• oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Nachweise
• oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Nach- weise, vorzulegen.
10.2 Präqualifizierte Unternehmen haben neben dem Nachweis ihrer Präqualifizierung zusätzlich die gefor- derten Nachweise und Erklärungen zur Eignung, insbesondere zu den Mindestanforderungen, einzu- reichen. Entsprechendes gilt auch für einen Eignungsnachweis durch eine Einheitliche Europäische Ei- generklärung
10.3 Beim Einsatz von Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern sowie bei einer Eignungsleihe, haben alle beteiligten Unternehmen ihre Eignung mit dem Formular CS_2026_0289_009_Eigenerklärung zur Eig- nung und zu Ausschlussgründen oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Nachweise oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Nachweise, nachzuweisen und bereits mit der Angebotsab- gabe einzureichen/hochzuladen.
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