🙾 1. Allgemeine Hinweise zum Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“
- Bitte füllen Sie zum Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ alle grünen Felder in diesem Dokument aus.
- Für die Bewertung im Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept werden ausschließlich die in diesem Formular abgegebenen Erklärungen berücksichtigt. Anlagen, Prospekte, Handbücher oder sonstige zusätzliche Unterlagen werden nicht bewertet.
- Bitte fügen Sie das vollständig ausgefüllte Formular CS_2026_0289_007_Ausführungskonzept den übrigen Angebotsbestandteilen bei. Andernfalls wird das Angebot in diesem Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet.
- Bitte beachten Sie, dass alle im Formular CS_2026_0289_007_Ausführungskonzept gemachten Angaben im Auftragsfall von Ihnen vertraglich geschuldet sind.
- Sie sind verpflichtet, die im Formular CS_2026_0289_007_Ausführungskonzept gemachten Angaben durch entsprechende Nachweise und Erläuterungen zu belegen, wenn sich im Zuge der Wertung der Auskömmlichkeit Ihres Angebots Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die in diesem Konzept von Ihnen gemachten Angaben ergibt. Kann der AG nach Prüfung der von Ihnen gemachten Angaben die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufklären, ist das Angebot auszuschließen. Das Angebot ist auch dann auszuschließen, wenn Sie die geforderte Aufklärung oder die geforderten Angaben verweigern oder Sie die gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen lassen.
- Die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Ausführungskonzept“ entnehmen Sie dem Formular CS_2026_0289_013_Zuschlagskriterien.
- Die Ausführungen des Bieters/der Bietergemeinschaft in diesem Formular werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil und gelten als zugesicherte Eigenschaften. Dem Auftraggeber stehen vertragliche und gesetzliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu, wenn dieser von den Ausführungen in diesem Formular abweicht. Dies schließt eine Vertragsstrafe mit ein. Wegen der Einzelheiten wird auf den Reinigungsvertrag verwiesen.
🙾 2. Ausführungskonzept -auftragsbezogen-
| Bieter: |
- Unterkriterium: Konzept zur Implementierung
Der Bieter hat in dem folgenden grünen Feld sein Konzept zur Implementierung einzureichen. Die Implementierungsphase ist der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und dem vertraglich festgelegten Leistungsbeginn (Beginn des „Regelbetriebs“). Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare, strukturierte und projektspezifische Darstellung, die erkennen lässt, wie der Bieter im Auftragsfall in der Implementierungsphase vorgeht, um den Auftrag optimal vorzubereiten. Eine optimale Vorbereitung im Sinne dieses Unterkriteriums liegt vor, wenn dadurch gewährleistet ist, dass der Regelbetrieb wie vertraglich festgelegt begonnen und die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Regelbetrieb von Anfang an vertragskonform erbracht werden (nachfolgend und in der Bewertungsmethode als „Zielvorstellung“ bezeichnet).
Dabei hat der Bieter in seinem Konzept zur Implementierung insbesondere darzustellen:
- durch wen, in welchen Schritten und in welcher zeitlichen Abfolge er im Auftragsfall in der Implementierungsphase den Auftrag vorbereitet,
- wie und wann er das rekrutierte Reinigungspersonal auf den Auftrag vorbereitet,
- wie und in welcher Frequenz der Auftraggeber in die Planung und Steuerung während der Implementierungsphase eingebunden wird, sodass der Auftraggeber immer über alle wesentlichen Punkte, Vorgehensweisen und Problematiken informiert ist; dabei hat der Bieter auch darzustellen, welche Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers (z.B. Freigaben) er in der Implementierungsphase vorsieht,
- und in welcher Form die in der Implementierungsphase getroffenen Entscheidungen dokumentiert werden.
Im Konzept zur Implementierungsphase wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die im Unterkriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Die Bewertungsmethode ist unter 3. dargestellt, worauf verwiesen wird.
Maximal erreichbare Punktzahl: 60 Punkte
- Unterkriterium: Personaleinsatzkonzept
Der Bieter hat in dem folgenden grünen Feld sein Personaleinsatzkonzept einzureichen. Zum Personal im Sinne dieses Unterkriteriums gehört das Reinigungspersonal.
Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Reinigungspersonal für die auftragsgegenständlichen Reinigungsleistungen verfügt, um die auftragsgegenständliche Leistung, insbesondere unter Berücksichtigung seiner angebotsgegenständlichen Kalkulation, jederzeit vertragskonform zu erbringen (nachfolgend und in der Bewertungsmethode als „Zielvorstellung“ bezeichnet). Der Bieter hat in dem folgenden grünen Feld zum Unterkriterium Reinigungspersonal nachvollziehbar, strukturiert und projektspezifisch zu beschreiben, wie er im Auftragsfall diese Zielvorstellung erreichen wird.
Er hat dabei insbesondere zu beschreiben:
- mit wie vielen Reinigungskräften die Leistungserbringung pro Vertragsobjekt und Leistungsart erfolgt,
- wie er das im Auftragsfall für die Auftragsausführung erforderliche Reinigungspersonal nach der Rekrutierung langfristig insbesondere des sehr schwierigen regionalen Arbeitsmarktes, an sich bindet, um die auftragsgegenständlichen Leistungen, auch in den Kleinobjekten möglichst mit Stammpersonal zu erbringen,
- wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass das Personal pünktlich mit den Reinigungsleistungen beginnen wird und die Leistung innerhalb des vertraglich vorgesehenen Reinigungszeitfensters erbringt,
- und wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubsfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Personal durchgehend zur Verfügung steht.
Im Personaleinsatzkonzept wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die in dem Unterkriterium beschriebenen Zielvorstellungen erfüllen wird.
Die Bewertungsmethode ist unter 3. dargestellt, worauf verwiesen wird.
Maximal erreichbare Punktzahl im Unterkriterium: 60 Punkte
- Unterkriterium: Konzept zu den Arbeitsmitteln
Der Bieter hat in dem folgenden grünen Feld sein Konzept zu den Arbeitsmitteln einzureichen. Zu den Arbeitsmitteln zählen die für die Reinigungsleistungen erforderlichen Geräte und Maschinen, ggf. Robotik, die Reinigungs- und Pflegemittel sowie alle sonstigen für die Reinigungsleistungen erforderlichen Materialien.
Dem Auftraggeber ist es wichtig,
- dass die im Auftragsfall eingesetzten Arbeitsmittel eine jederzeit vertragskonforme Leistungserbringung unter Berücksichtigung der angebotsgegenständlichen Kalkulation des Bieters erwarten lassen,
- dass die für die auftragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Arbeitsmittel in jedem Vertragsobjekt jederzeit in ausreichender Menge vorhanden sind,
- dass die Geräte/Ausstattung und Maschinen/Robotik dem Reinigungspersonal eine ergonomische Leistungserbringung ermöglichen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen,
- dass sich die Geräte und Maschinen/Robotik dauerhaft in einem einwandfreien Zustand, d.h. in einem sauberen, sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand, befinden,
(nachfolgend und in der Bewertungsmethode als „Zielvorstellung“ bezeichnet).
Der Bieter hat in seinem Konzept zu den Arbeitsmitteln nachvollziehbar, strukturiert und projektspezifisch zu beschreiben, wie er im Auftragsfall diese Zielvorstellung erreichen wird.
Er hat dabei insbesondere zu beschreiben:
- welche Geräte/Ausstattung und Maschinen/Robotik in welchem Vertragsobjekt und für welche Leistungsart bei der Leistungserfüllung zum Einsatz kommen,
- wie und in welcher Frequenz die eingesetzten Geräte und Maschinen vom Auftragnehmer geprüft, gewartet und in einem einwandfreien Zustand gehalten werden,
- welche Reinigungs- und Pflegemittel bei der Leistungserbringung je Leistungsart wie eingesetzt werden,
- und welche sonstigen für die Reinigungsleistungen erforderlichen Materialien zum Einsatz kommen.
Im Konzept zu den Arbeitsmitteln wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die in dem Unterkriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Die Bewertungsmethode für das Unterkriterium ist unter 3. dargestellt, worauf verwiesen wird.
Maximal erreichbare Punktzahl: 60 Punkte
- Unterkriterium: Qualitätssicherungskonzept
Der Bieter hat in dem folgenden grünen Feld sein Qualitätssicherungskonzept einzureichen. Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare, strukturierte und projektspezifische Darstellung, die erkennen lässt, wie der Bieter im Auftragsfall sicherstellt, dass die auftragsgegenständliche Leistung jederzeit vertragskonform erbracht wird, dies durch regelmäßige Qualitätskontrollen überwacht wird und im Fall von entdeckten Mängeln unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, reagiert wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Mängel zukünftig vermieden werden (nachfolgend und in der Bewertungsmethode als „Zielvorstellung“ bezeichnet).
Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben:
- wie und in welcher Frequenz er je Vertragsobjekt Qualitätskontrollen durchführt (vgl. § 10 Nr. 2 Reinigungsvertrag); wer die Qualitätskontrollen durchführt (z.B. Objektleiter oder Dritte) und welche Qualifikation diese Person aufweist,
- mit welchem System (z.B. Papierlisten oder EDV-basiertes Qualitätssystem) er die Qualitätskontrollen durchführt, um eine manipulationsarme und nachvollziehbare Auswertung und Dokumentation der Kontrollergebnisse zu erzielen,
- welche Maßnahmen bei entdeckten Mängeln ergriffen werden, um diese Mängel zukünftig zu vermeiden,
- in welcher Form der Auftraggeber über die Ergebnisse der Qualitätskontrollen und ggf. eingeleitete Maßnahmen zur Mangelbeseitigung innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung der Qualitätskontrolle informiert wird.
Im Qualitätssicherungskonzept wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die in dem Unterkriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Die Bewertungsmethode für das Unterkriterium ist unter 3. dargestellt, worauf verwiesen wird.
Maximal erreichbare Punktzahl: 60 Punkte
🙾 3. Bewertungsmethode der Unterkriterien
- Schritt
Im Zuschlagskriterium Ausführungskonzept werden die Punkte für die jeweiligen Unterkriterien (nachfolgend als „Kriterium“ bezeichnet) wie folgt vergeben:
0 Punkte: Der Auftraggeber geht auf der Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzepts in der prognostischen Bewertung davon aus, dass der Bieter im Auftragsfall die im Kriterium beschriebene Zielvorstellung nicht erreichen wird.
1 Punkt: Der Auftraggeber geht auf der Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzepts in der prognostischen Bewertung davon aus, dass der Bieter im Auftragsfall die im Kriterium beschriebene Zielvorstellung ansatzweise erreichen wird.
2 Punkte: Der Auftraggeber geht auf der Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzepts in der prognostischen Bewertung davon aus, dass der Bieter im Auftragsfall die im Kriterium beschriebene Zielvorstellung überwiegend erreichen wird.
3 Punkte: Der Auftraggeber geht auf der Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzepts in der prognostischen Bewertung davon aus, dass der Bieter im Auftragsfall die im Kriterium beschriebene Zielvorstellung nahezu vollständig erreichen wird.
4 Punkte: Der Auftraggeber geht auf der Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzepts in der prognostischen Bewertung davon aus, dass der Bieter im Auftragsfall die im Kriterium beschriebene Zielvorstellung vollständig erreichen wird.
- Schritt
Die in jedem Unterkriterium danach ermittelten Punkte werden jeweils mit dem Faktor 15 multipliziert.