Erklaerung Unternehmensdaten KMU_EU.pdf

Unterhalts- und Grundreinigung der Käthe-Kollwitz-Schule in Bruchsal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Erklärung Unternehmensdaten

Name des Bieters / Firma
Rechtsform
Registergericht
HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
USt.-ID-Nr.
Staatsangehörigkeit des Eigentümers1
Adresse
Straße, Hausnummer
Postleitzahl/Ort
Staat
Homepage / Website
Ansprechpartner
Name, Vorname
Telefon
Fax
E-Mail
Nachfolgende Angabe wird für statistische Zwecke (VergStatVO) benötigt: Handelt es sich bei dem Unternehmen des Bieters um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unter- nehmen oder ein mittleres Unternehmen? 2Auf mein Unternehmen trifft folgendes zu: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Auf mein Unternehmen trifft keine der o. g. Angaben zu.

Für den Fall, dass sich die o. g. Angaben ändern, bin ich verpflichtet die Änderungen unverzüglich der

Vergabestelle mitzuteilen.

1 Die Angabe der Staatsangehörigkeit des Eigentümers ist nur bei europaweiten Ausschreibungen, für nicht börsennotierte Unternehmen, eine Pflichtangabe. Sie wird für die Bekanntmachungen über vergebene Aufträge benötigt und ist nur für nicht börsennotierte Unternehmen, welche einen Zuschlag erhalten sollen, verpflichtend. Daher muss die Angabe der Staatsangehörigkeit des Eigentümers nicht mit dem Angebot, jedoch auf Anforderung, eingereicht werden. Wer wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne dieser Vorschrift ist, regelt die EU- Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843.

2 Vgl. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36), abrufbar unter http://eurlex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE. Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt. Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

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