Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Leistungsdefinitionen
zur Glasreinigung
August 2026
Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis
- Glasreinigung................................................................................................ 3
1.1. Arbeits- und Gesundheitsschutz .......................................................................................... 3
1.2. Reinigungs- und Pflegemittel ................................................................................................ 4
1.3. Definitionen und Ausführungshinweise ............................................................................... 5
1.4. Reinigungsarten ...................................................................................................................... 6
Glasreinigung ohne Rahmen ................................................................................................... 6 Glas- und Rahmenreinigung ohne Falze und Beschläge ........................................................ 6 Glas- mit Rahmenkomplettreinigung (inkl. Falze und Beschläge) ........................................... 6
1.5. Fensterarten ............................................................................................................................ 7
Einfachfenster .......................................................................................................................... 7 Verbundfenster ........................................................................................................................ 7 Kastenfenster ........................................................................................................................... 7 Doppelfenster ........................................................................................................................... 7 Dachflächenfenster .................................................................................................................. 7 Fensterelemente ...................................................................................................................... 8 Sprossenfenster ....................................................................................................................... 8 Festverglasung ........................................................................................................................ 8 Lichtkuppeln ............................................................................................................................. 8 Glasbausteine .......................................................................................................................... 8 Bleiverglasungen ..................................................................................................................... 8 Glasdächer ............................................................................................................................... 8 Glasvordächer .......................................................................................................................... 8 Treppengeländer und Brüstungselemente mit Glasfüllungen ................................................. 8 Schaukästen / Vitrinen ............................................................................................................. 8 Innenfenster ............................................................................................................................. 9 Innenglastüren ......................................................................................................................... 9 Glastrennwände (zwischen Innenräumen) .............................................................................. 9 Empfangstresen mit Glaselementen oder Glasfronten ............................................................ 9
1.6. Öffnungsarten ......................................................................................................................... 9
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1. Glasreinigung
1.1. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Reinigungskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder z. B. an anste-
ckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps,
Röteln, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Liegenschaft nicht
betreten, bis der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamtes bescheinigt hat, dass eine
Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der
Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Be-
achtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Liegenschaften betreten.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und §§ 4-7 Biostoff-Verordnung ist der Arbeitgeber verpflich-
tet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnah-
men zu treffen.
Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch bio-
logische Arbeitsstoffe, ist nach der Biostoffverordnung zu verfahren.
Für die persönliche Schutzausrüstung ist seitens des AN zu sorgen. Die Sicherheitsvorschrif-
ten (z.B. BetrSichV, ArbSchG u.v.m.) sind einzuhalten und dementsprechend mit einzukalku-
lieren (z.B. Leitereinsatz: Standplatz von mehr als 2 m Höhe, die von einer Leiter auszufüh-
renden Arbeiten nicht mehr als zwei Stunden pro Reinigungskraft umfassen). Eine Nachver-
gütung findet nicht statt.
Hinsichtlich des Umgangs mit möglicherweise in früheren Jahren verarbeitetet Schadstoffe in
der Bausubstanz wie z.B. Asbest, wird auf die Einhaltung der jeweiligen aktuellen Sicherheits-
hinweise verwiesen.
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1.2. Reinigungs- und Pflegemittel
Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe, Turnus und Verfah-
ren) zu erbringen.
Dem Auftraggeber sind für die eingesetzten Produkte die entsprechenden Sicherheitsdaten-
blätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (ehemals EG-Richtlinie 91/155 EWG) vorzulegen.
Die verwendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert sein, Ausnah-
men sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Produkte und Geräte sind grundsätzlich ressourcen-
und umweltschonend auszuwählen und einzusetzen. Im Rahmen der Auftragsausführung und
im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand hat sich der Auftragnehmer umweltfreund-
lich und insbesondere energieeffizient zu verhalten.
Zur Unterstützung des vorherig genannten Verhaltens sind besonders Produkte und Geräte
mit folgenden Anforderungen geeignet: (siehe AVV-ENEff)
-
eine europäischen Energieverbrauchskennzeichnung
-
Durchführungsmaßnahmen nach der ErP-Richtline (energieverbrauchsrelevante Pro- dukte)
oder freiwilliger Kennzeichnungsprogramme wie
-
dem Umweltzeichen Blauer Engel
-
dem Europäischen Umweltzeichen (Euroblume)
-
der Energy Star Kennzeichnung
-
oder anderer vergleichbarer Energie- und Umweltzeichen
Dem Reinigungswasser ist ggf. Reinigungsmittel beizumischen; dabei sind die vorgeschriebe-
nen Konzentrationen einzuhalten.
Das Wasser ist ausschließlich den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und in
diesen zu entsorgen. Einzelabsprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.
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1.3. Definitionen und Ausführungshinweise
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen aller Art. Die Verglasungen wer-
den in die Gruppe Außenglas und in die Gruppe Innenglas unterteilt. Das Außenglas ist in
und an der Fassade verbaut; es grenzt den Innen- vom Außenraum ab. Das Innenglas ist
innerhalb des Gebäudes verbaut; es grenzt Innenräume untereinander ab.
Die angegebenen Flächen beziehen sich grundsätzlich auf das größte lichte Öffnungsmaß.
D.h. es wurde die größte lichte Maueröffnung des Fenster- oder Türelements einschließlich
Rahmen aufgemessen. Die Reinigung dieser Fläche ist ein-, zwei- oder mehrseitig durchzu-
führen. Die Anzahl der zu reinigenden Flächen ist zu der jeweiligen Position benannt. Die
Fläche wird bei zwei- oder mehrseitiger Reinigung (auch zur Abrechnung) nicht multipliziert.
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bau-
teile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder
verschmutzt werden. Fensterbänke sind grundsätzlich vom Auftraggeber leerzuräumen und
nach der Reinigung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. In Einzelfällen
ist das Freiräumen der Fensterbänke vom Auftragnehmer durchzuführen. Ferner beinhaltet
die Glasreinigung bei Doppel- und Kastenfenstern auch die Reinigung des Zwischenraumes
bzw. der dazwischen liegenden Fensterbank.
Die Termine für die Glasreinigung sind mit dem Auftraggeber, bzw. mit dem jeweiligen Nutzer
abzustimmen, damit der Dienstbetrieb weitgehend störungsfrei ablaufen kann. Das Wasser
ist ausschließlich den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und in diesen zu
entsorgen. Die Ausgussbecken sind im sauberen und einwandfreien Zustand zu hinterlas-
sen. Einzelabsprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.
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1.4. Reinigungsarten
Glasreinigung ohne Rahmen
Definition: Die Glasflächen, auch die Glasdächer von außenliegenden Windfän-
gen, sind mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu bearbeiten. Die Kan-
ten der Scheiben sind mit einem Ledertuch abzustreichen, dabei sind
auch die Ecken zu erfassen. Nach dem Ledern muss gegebenenfalls po-
liert werden. Glasflächen, auf denen der Wischer nicht zum Einsatz
kommt (z.B. Riffelglas, kleine Glasflächen, Lichtkuppeln), werden nach
dem klassischen Verfahren mit dem Ledertuch bearbeitet. Hierzu werden
die Glasflächen mit einem sauberen Einwaschtuch bzw. Einwaschgerät
eingewaschen. Im Gegensatz zum sauberen Wischen ist nach dem Ab-
ledern meistens ein Nachpolieren mit dem Poliertuch erforderlich. Die
Reinigung der Innenseiten des Außenglases und die Innenglasreinigung
beinhalten die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen.
Ergebnis: Die Glasfläche ist streifen- und rückstandsfrei z.B. von Klebstoff- oder
Farbresten.
Glas- und Rahmenreinigung ohne Falze und Beschläge
Definition: Das Einwaschen der Rahmen erfolgt mit entsprechenden Tüchern. Dem
Wasser muss ein geeignetes Reinigungsmittel beigemischt werden. Da-
nach werden alle Rahmenflächen streifenfrei nachgeledert. Die Rahmen-
reinigung mit Glasreinigung beinhaltet die Beseitigung von festhaften-
dem Schmutz sowie Nikotinablagerungen. Im Übrigen entspricht die Aus-
führung dem Leistungsumfang der Glasreinigung.
Ergebnis: Die Rahmen- und Glasfläche ist streifen- und rückstandsfrei z.B. von
Klebstoff- oder Farbresten.
Glas- mit Rahmenkomplettreinigung (inkl. Falze und Beschläge)
Definition: Das Einwaschen der Rahmen, Beschläge, Scharniere und Fensterfalze
erfolgt mit entsprechenden Tüchern. Dem Wasser muss ein geeignetes
Reinigungsmittel beigemischt werden. Danach werden alle Rahmenflä-
chen und Rahmenteile streifenfrei nachgeledert. Die Glas- und Rahmen-
reinigung inkl. Falze und Beschläge beinhaltet die Beseitigung von fest-
haftendem Schmutz sowie Nikotinablagerungen. Im Übrigen entspricht
die Ausführung dem Leistungsumfang der Glasreinigung.
Ergebnis: Die Rahmen- und Glasfläche ist streifen- und rückstandsfrei z.B. von
Klebstoff- oder Farbresten.
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1.5. Fensterarten
Ein Fenster besteht in der Regel aus einem an der Wand befestigten Blendrahmen und
einem oder mehreren beweglichen Flügelrahmen und/oder folgenden Bauteilen:
• Oberlichter: obere Teile eines horizontal geteilten Fensters, die meist eine horizontale Dreh-
achse haben oder starr sind.
• Unterlichter: untere Teile eines horizontal geteilten Fensters, die meist starr ausgeführt sind.
Einfachfenster
Einfachfenster besitzen nur in einer Ebene Fensterflügel. Einfachfenster können mit Ober-
und/oder Unterlichtern kombiniert sein. Einfachfenster verfügen über eine Ein-, Zwei- oder
Mehrfach-Scheiben Verglasung.
Verbundfenster
Verbundfenster besitzen in zwei Ebenen Fensterflügel, die fest miteinander zu einem zwei-
schaligen Flügelelement mit gemeinsamen Drehpunkten verbunden sind. Zur Reinigung kön-
nen die Fensterflügel getrennt werden. Verbundfenster können mit Ober- und/oder Unter-
lichtern kombiniert sein.
Kastenfenster
Bei Kastenfenstern handelt es sich um eine zusammengesetzte Fensterkonstruktion aus zwei
unabhängig zu bedienenden, voneinander entfernten Fensterrahmen, die durch einen umlau-
fenden konstruktiven Rahmen zu einem Kasten zusammengefasst sind. Kastenfenster kön-
nen mit Ober- und/oder Unterlichtern kombiniert sein.
Doppelfenster
Doppelfenster bestehen aus zwei hintereinander liegenden Einfachfenstern. Die Einfachfens-
ter sind getrennt eingesetzt - ohne konstruktive Verbindung. Doppelfenster können mit Ober-
und/oder Unterlichtern kombiniert sein.
Dachflächenfenster
Dachflächenfenster sind in Dachschrägen eingebaut und in der Regele als Schwingflügelkon-
struktion ausgebildet.
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Fensterelemente
Fensterelemente sind Kombinationen aus Fenstern, Türen und Glaswänden.
Sprossenfenster
Die einzelnen Scheiben sind beim Sprossenfenster kleiner als die Fläche des Fensterflügels.
Zwischen den einzelnen Scheiben sind zur Verbindung schmale Stäbe aus Holz oder Metall
(Sprossen) eingesetzt.
Bei den Sprossenfenstern unterscheidet man zwischen echten Sprossen (glasteilende Spros-
sen) und unechten Sprossen (aufgesetzte Sprossen oder in den Zwischenraum zwischen die
Scheiben eines isolierverglasten Fensters gesetzte Sprossen).
Festverglasung
Bei einer Festverglasung ist die Glasscheibe direkt in den Blendrahmen eingesetzt oder rah-
menlos in der Wand verbaut, d.h. es sind feststehende, nicht zu öffnende Fenster.
Lichtkuppeln
sind in Decken- und Dachflächen eingesetzte gewölbte Belichtungselemente, die meistens
aus durchsichtigem Kunststoff oder Acrylglas bestehen.
Glasbausteine
Sind lichtdurchlässige Glas-Hohlkörper aus gepresstem Glas mit oder ohne geprägte Ober-
fläche.
Bleiverglasungen
Bleiglasfenster sind Fenster, bei denen die einzelnen Flachglas-Stücke durch U- und H-för-
mige Bleiruten eingefasst und entlang der Kanten miteinander verlötet sind.
Glasdächer
Glasdächer sind entweder als Überdachung für eine Terrasse, einen Außenbereich oder als
Dachfläche eines Wintergartens eingesetzt. Bei Glasdächern handelt es sich um Überkopf-
verglasungen, die in der Regel als Rahmentragwerk mit Glasfüllungen ausgeführt sind.
Glasvordächer
Vorwiegend über Gebäudeeingängen vorspringende Dachkonstruktion, die in der Regel als
Träger- oder Rahmenkonstruktion mit aufgesetzten Sicherheitsglasscheiben ausgeführt sind.
Treppengeländer und Brüstungselemente mit Glasfüllungen
Ausführung in der Regel als zwischen Geländerpfosten oder in Rahmenkonstruktion aus Stahl
oder Edelstahl eingesetzte Glasfüllungen.
Schaukästen / Vitrinen
Glasschrank zur Präsentation von Aushängen oder Ausstellungsstücken.
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Innenfenster
Als Innenfenster werden Fenster bezeichnet, die sich im Inneren eines Gebäudes zwischen
zwei Räumen befinden.
Innenglastüren
Als Innentüren werden Türen bezeichnet, die sich im Inneren eines Gebäudes zwischen zwei
Räumen oder zwei Raumabschnitten befinden. Bei Innenglastüren ist das Türblatt als rah-
menlose Glasfläche oder Rahmenkonstruktion mit Glasfüllung ausgeführt.
Glastrennwände (zwischen Innenräumen)
sind Rahmenkonstruktionen mit Glasfüllungen oder Ganzglaswände als flächenbündige Ver-
glasung ohne Rahmen.
Empfangstresen mit Glaselementen oder Glasfronten
Tresenkonstruktion mit frontseitig eingesetzten Glaselementen oder mit komplett vorgesetzter
Glasfront.
Ganzglasfassade als vorgehängte Konstruktion
Siehe Definition Fensterelement/Festverglasung
1.6. Öffnungsarten