Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Reinigungsausschreibung
Kalkulationshinweise
August 2026
Niedersachsen
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Inhaltsverzeichnis
1 Kalkulationshinweise ............................................................................................. 3
1.1 Kalkulationshinweis Unterhaltsreinigung ........................................................................... 3
1.2 Kalkulationshinweis Einheitspreise ..................................................................................... 6
1.3 Kalkulationshinweis Glasreinigung ..................................................................................... 7
Kalkulationshinweise.doc
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1 Kalkulationshinweise
1.1 Kalkulationshinweis Unterhaltsreinigung
Kalkulationstabellen Unterhaltsreinigung (Excel)
Die Einheitspreise, die in das Leistungsverzeichnis eingetragen bzw. übertragen werden, werden auf
der Grundlage der Kalkulationstabellen (Excel) ermittelt. D.h. die Einheitspreise der Kalkulationstabellen
(Excel) und die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses sind gleich.
In den Kalkulationstabellen (Excel) sind pro Gebäude alle zu reinigende Räume - nach Raumarten grup-
piert - aufgeführt: Im ersten Tabellenblatt „Flächenklassifizierung“ sind grundsätzlich die Standardreini-
gungszyklen und die Gesamtflächen je Raumart bzw. für das Gebäude aufgeführt. Die nachfolgenden
Tabellenblätter enthalten die Voll- und Sichtreinigungszyklen sowie die Flächen je Einzelraum. Die Rei-
nigungszyklen einzelner Räume weichen ggf. vom Standardreinigungszyklus ab. Die Reinigungs-
zyklen je Einzelraum in Verbindung mit den durchzuführenden Reinigungsleistungen bilden die Grund-
lage der Kalkulation.
Die hellblaue Eingabematrix (kalk. Stundenlohn, Reinigungsleistungen für die Voll- und Sichtreinigung
je Raumart) auf dem ersten Tabellenblatt „Flächenklassifizierung“ dient zur vereinfachten Eingabe. Die
Kalkulation hat in den einzelnen Raumarten-Tabellenblätter zu erfolgen, hier ist je Einzelraum zu kalku-
lieren. Dabei sind die Raumart, die Raumbezeichnung, die Größe des Raumes, der Zyklus und die
Eigenschaft des Raumes zu berücksichtigen.
Zur Vereinfachung werden 250 Reinigungstage in einem Jahr zu Grunde gelegt (52 Kalenderwochen à
5 Reinigungstage (Mo - Fr) abzüglich der Fest- und Feiertage); die Ermittlung der ausgeschriebenen,
jährlichen Reinigungstage erfolgt sinngemäß. Die tatsächlichen Reinigungstage weichen auf Grund der
beweglichen Feiertage von den ausgeschriebenen Reinigungstagen ab; d.h. der Berechnung der jähr-
lichen, absoluten Reinigungskosten sind die tatsächlichen Reinigungstage zu Grunde zu legen.
Für die Schule ergibt sich aufgrund der Ferienzeiten eine Abweichung. Für diese Räume sieht die Be-
rechnung folgendermaßen aus:
Insgesamt gibt es 250 Reinigungstage (265 Tage minus 104 Wochenendtage minus ca. 10 Feiertage =
250 Tage). Bei jährlich 52 Wochen abzüglich 12 Wochen Schließung / Ferien = 40 Wochen (40 Wochen
x 5 Tage = 200 Tage).
Das bedeutet:
5 Tage Vollreinigung / 0 Tage Sichtreinigung VR 200; SR 0
4 Tage Vollreinigung / 1 Tag Sichtreinigung VR 160; SR 40
3 Tage Vollreinigung / 2 Tage Sichtreinigung VR 120; SR 80
2 Tage Vollreinigung / 3 Tage Sichtreinigung VR 80; SR 120
1 Tag Vollreinigung / 4 Tage Sichtreinigung VR 40; SR 160
B1-2_Kalkulationshinweise UR_ GlasR_LAB
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Folgende Angaben sind in die Kalkulationstabellen (Excel) einzutragen:
▪ Kalkulatorischer Stundenlohn
▪ Reinigungsleistung je m²/h für die Vollreinigung der jeweiligen Raumart;
die Reinigungsleistung ist auch einzutragen, wenn keine Vollreinigung durchgeführt werden
soll.
▪ Reinigungsleistung je m²/h für die Sichtreinigung der jeweiligen Raumart;
die Reinigungsleistung ist auch einzutragen, wenn keine Sichtreinigung durchgeführt werden
soll.
Folgende Angaben sind zu beachten:
▪ Fällt ein Fest- oder ein Feiertag auf einen Werktag, ist die Reinigungsleistung am vorherigen oder
am nachfolgenden Werktag durchzuführen.
▪ Voll- und Sichtreinigung sind auf die Arbeitswoche gleichmäßig zu verteilen. Bei einer Vollreinigung
und einer Sichtreinigung pro Woche müssen mindestens zwei reinigungsfreie Tage zwischen der
Voll- und Sichtreinigung liegen (z.B. Dienstag Vollreinigung und Freitag Sichtreinigung).
▪ Die Reinigungsleistungen der „Zusätzlichen Leistungen“ sind an einem gesonderten Tag durchzu-
führen.
▪ Während der vertraglichen Probezeit sind mind. 2x monatlich, für die übrige Vertragslaufzeit 1x
monatlich Koordinationstermine vor Ort unter Beteiligung des Auftraggebers zu vereinbaren
▪ Qualitätskontrollen einschließlich der Dokumentation auf Grundlage des Leistungskatalogs, wäh-
rend der Probezeit 2x monatlich, für die übrige Vertragslaufzeit 1x monatlich und die zeitnahe Vor-
lage beim Auftraggeber
▪ Der Nachweis zur Einarbeitung der Reinigungskräfte gem. Leistungskatalog ist dem Auftraggeber
vorzulegen, insbesondere bei jedem Personalwechsel.
▪ Aufstellung und Aktualisierung von Personallisten inkl. Vertretungspersonal und Zugangsberechti-
gung (Schlüssel; Transponder etc.)
▪ Aufstellung und Aktualisierung der Revierpläne
▪ Überwachung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften des eingesetzten Personals
▪ Bei Renovierungsarbeiten, Personalwechsel in Büroräumen, internen Umzügen oder kleine In-
standsetzungen sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Rahmen der Raumreinigung zu leis-
ten. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei größeren Renovierungs- und Bauarbeiten können
außergewöhnliche Reinigungsarbeiten notwendig werden. Die Durchführung und die gesonderte
Berechnung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
▪ Biologische Verunreinigungen (z.B. in Gewahrsamszellen oder Sanitärbereichen):
Im Rahmen der Vollreinigung sind auch Erbrochenes, Blut oder/und Kot sach- und fachgerecht
durch die Reinigungskraft zu entfernen. Der Arbeitgeber hat nach §4 der Biostoffverordnung eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und anhand dieser die Reinigungskräfte hinsichtlich mög-
licher Gefahren (z.B. Infektiösität) vor (!) Aufnahme der Tätigkeiten nach §14 der Biostoffverord-
nung zu unterweisen.
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Die ausgefüllten Kalkulationstabellen (Excel) sind mit dem Angebot abzugeben!
Die von den Kalkulationstabellen (Excel) in das Leistungsverzeichnis zu übertragenden Preise
sind Nettopreise pro Jahr!
Das Dokument „Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Bauma-
nagements Niedersachsen“ ist zu beachten.
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1.2 Kalkulationshinweis Einheitspreise
Die anzugebenden Einheitspreise sind für die wahlweise Ausführung oder für die Ausführung einer nur
im Bedarfsfall erforderlichen Leistung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesen Po-
sitionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Ent-
scheidung über die Ausführung der Wahlpositionen trifft der Auftraggeber und beauftragt den Auftrag-
nehmer schriftlich. Der Auftraggeber entscheidet, ob diese Tätigkeiten durch den Auftragnehmer oder
durch einen Dritten erledigt werden.
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1.3 Kalkulationshinweis Glasreinigung
Kalkulationstabellen Glasreinigung (Excel)
Die Gesamtpreise, die in das Leistungsverzeichnis eingetragen bzw. übertragen werden, werden auf
der Grundlage der Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) ermittelt. D. h. die Gesamtpreise
in der Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) und die Gesamtpreise des Leistungsverzeich-
nisses sind gleich.
In den Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) sind pro Gebäude alle zu erbringenden Leis-
tungen aufgeführt.
Die hellblaue Eingabematrix (kalk. Stundenlohn, Leistung in m²/h) dient zur Eingabe und Kalkulation.
Folgende Angaben sind in die Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) einzutragen:
▪ Kalkulatorischer Stundenlohn
▪ Zeitansatz (m²/h) für die Ausführung der beschriebenen Leistung
▪ Einsatz Sondergerätschaften / -maßnahmen (z.B. Hubsteiger, Hebebühne, Osmoseverfahren,
Sondergenehmigungen)
Die angegebenen Flächen beziehen sich grundsätzlich auf das größte lichte Öffnungsmaß. D.h. es
wurde die größte lichte Maueröffnung des Fenster- oder Türelements einschließlich Rahmen aufgemes-
sen. Die Reinigung dieser Fläche ist ein-, zwei- oder mehr-seitig durchzuführen. Die Anzahl der zu
reinigenden Flächen ist zu der jeweiligen Position benannt. Die Fläche wird bei zwei- oder mehrseitiger
Reinigung (auch zur Abrechnung) nicht multipliziert.
Die ausgefüllten Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) sind mit dem Angebot abzu-
geben!
Die von den Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) in das Leistungsverzeichnis zu
übertragenden Preise sind Nettopreise pro Jahr!
Das Dokument „Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Bauma-
nagements Niedersachsen“ ist zu beachten.
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