Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Prüfung und Wertung bei
Reinigungsausschreibungen des
Staatlichen Baumanagement Niedersachsen
(nach GWB vom 17.02.2016, VgV vom 12. April 2016, NTVergG, zu-
letzt geändert 20.11.2019, UVgO, Ausgabe 2017)
Februar 2020
Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis
1 Prüfung der Angebote ................................................................................................ 3
2 Wertung der Angebote ................................................................................................ 4
2.1 Wertung der Angebotskosten ......................................................................................... 4
2.1.1 Überprüfung des kalkulatorischen Stundenlohnes ..................................................... 4
2.1.2 Überprüfung der einkalkulierten Reinigungsstunden der Unterhaltsreinigung ............. 5
2.1.3 Überprüfung der einkalkulierten Reinigungsstunden der Zusätzlichen Leistungen...... 6
2.1.4 Überprüfung der einkalkulierten Reinigungsstunden der Glasreinigung...................... 6
2.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters ...................................................................... 6
3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei gleich oder weniger als 5
Angeboten ................................................................................................................... 7
4 Zuschlagsentscheidung ............................................................................................. 8
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Nach der Öffnung der Angebote werden die Angebote geprüft und anschließend gewertet
(GWB § 127 in Verbindung mit VgV §§ 53 - 60 sowie zusätzlich unterhalb des Schwellenwertes
UVgO §§ 31 - 48).
1 Prüfung der Angebote
Bei der Prüfung nach GWB § 127 in Verbindung mit VgV § 53 - § 58 sowie zusätzlich unterhalb
des Schwellenwertes UVgO §§ 31 – 48 werden die Angebote einzeln betrachtet und beurteilt.
Dabei erfolgt:
- Die formale Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der gestellten Anforderungen und
der Vollständigkeit*) der Angebote.
-
Die rechnerische Prüfung der Angebote.
-
Die fachliche Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit und Schlüssigkeit der Angaben in den Angeboten.
*) Falls in den Kalkulationstabellen für die Unterhaltsreinigung (Excel) ein oder
mehrere Leistungswert(e) fehlen, werden diese wie Preisangaben bei unwesentli-
chen Einzelpositionen gem. VgV § 56 (3) sowie zusätzlich unterhalb des Schwel-
lenwertes UVgO § 42 behandelt. Falls in den Kalkulationstabellen für die Zusätzli-
chen Leistungen (Excel) und/ oder bei den Kalkulationstabellen für die Glasreini-
gung ein oder mehrere Preis(e) fehlen, werden diese wie Preisangaben bei unwe-
sentlichen Einzelpositionen gem. VgV § 56 (3) sowie zusätzlich unterhalb des
Schwellenwertes UVgO § 42 behandelt. Die Vergabestelle fordert die Leistungs-
werte bzw. Preise vom Bieter innerhalb der von ihr bestimmten Frist nach. Ändert
sich durch den/die nachgereichten Leistungswert(e) bzw. Preis(e) der ursprüngli-
che Rang des Angebots nicht, wird das Angebot weiter geprüft und gewertet. Än-
dert sich der ursprüngliche Rang des Angebots infolge des/der nachgereichten
Leistungswerte(s) bzw. Preise(s), ist dieses nicht mehr als unwesentlich anzuse-
hen. Das Angebot wird dann gem. VgV § 57 sowie zusätzlich unterhalb des
Schwellenwertes UVgO § 42 ausgeschlossen.
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2 Wertung der Angebote
Bei der Wertung werden alle Angebote miteinander verglichen, um das wirtschaftlichste An-
gebot zu ermitteln. Dabei erfolgt:
- Die Bewertung der Eignung des Bieters – sofern diese bei bestimmten Vergabe-
arten nicht bereits bei der Bewerberauswahl vorgenommen worden ist – nach
GWB § 122 in Verbindung mit VgV § 42 - § 50 sowie zusätzlich unterhalb des
Schwellenwertes UVgO §§ 31 - 35.
- Die Wertung der Angebotskosten hinsichtlich ihrer Höhe nach GWB § 127 in Ver-
bindung mit VgV § 60 sowie zusätzlich unterhalb des Schwellenwertes UVgO § 44.
Hierbei werden insbesondere die Bieterangaben zum kalkulatorischen Stunden-
lohn hinsichtlich der Höhe bewertet und die einkalkulierten Jahresstunden der aus-
geschriebenen Raumarten der Bieter miteinander verglichen.
- Die Wertung der Angebote und die Entscheidung über den Zuschlag unter Berück- sichtigung der genannten Kriterien**) nach GWB § 127 in Verbindung mit VgV § 58
sowie zusätzlich unterhalb des Schwellenwertes UVgO §§ 41 - 44.
**) Bei der Beurteilung der Angebotskosten sind der kalkulatorische Stundenlohn
und die einkalkulierten Jahresstunden für die Unterhaltsreinigung, der Zusätzli-
chen Leistungen sowie der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) die unmittelba-
ren relevanten Kriterien. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergeben sich für den
kalkulatorischen Stundenlohn kaum Möglichkeiten zu niedrige Angaben zu kom-
pensieren. Desweiteren stellen Reinigungsdienstleistungen personalintensive und
tarifgebundene Dienstleistungen dar, die Rationalisierungsmaßnahmen in Bezug
auf die menschliche Leistungsfähigkeit nur eingeschränkt ermöglichen.
2.1 Wertung der Angebotskosten
2.1.1 Überprüfung des kalkulatorischen Stundenlohnes
Zunächst wird geprüft, ob der kalkulatorische Stundenlohn des Bieters eine tarifgerechte Ent-
lohnung der Reinigungskräfte sowie die Entrichtung der Lohnsteuern und Sozialabgaben ge-
währleistet.
Die Vergabestelle legt eine Aufklärungsschwelle zu Grunde, die auf dem jeweils gültigen Ta-
riflohn für das Gebäudereinigerhandwerk im Land Niedersachsen gründet. Für die Berechnung
des Aufklärungsschwellenwertes, wird von der Annahme ausgegangen, dass ein Aufschlag in
Höhe von mindestens 70 % auf den Tariflohn erforderlich ist um den gesetzlichen Mindestlohn
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und die Lohnnebenkosten abzudecken. Dieser Wert deckt sich mit unseren langjährigen Er-
fahrungen aus zahlreichen gleichgelagerten Ausschreibungen. Liegt der kalkulatorische Stun-
denlohn des Bieters unterhalb dieser Schwelle, wird vom Bieter in Textform (per E-Mail oder
FAX) Aufklärung verlangt. Die Vergabestelle benennt die unklaren Positionen. Der Bieter hat
Gelegenheit innerhalb der genannten Frist anhand geeigneter Nachweise seine Angebotskos-
ten in Textform schlüssig und nachvollziehbar zu erläutern und zu belegen. Diese Nachweise
und Erläuterungen des Bieters werden bei der abschließenden Beurteilung des kalkulatori-
schen Stundenlohns berücksichtigt. Außerdem werden die Ausschreibungsbedingungen und
Erfahrungswerte des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen mit einbezogen. Kann
durch die Aufklärung des Bieters der zu geringe kalkulatorische Stundenlohn nicht nachvoll-
ziehbar erklärt werden, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Sofern der Bieter innerhalb der genannten Frist keine ausreichenden Nachweise beibringt
und/oder geforderte Erläuterungen abgibt, wird das Angebot von der weiteren Wertung aus-
geschlossen.
Vom Bieter angebotene Nachlässe ohne Bedingung auf ein Los oder mehrere Lose sind
Kostenbestandteile und werden bei der vor beschriebenen Wertung des Kalkulatorischen
Stundenlohns berücksichtigt, d.h. ein Nachlass verringert den kalkulatorischen Stundenlohn.
2.1.2 Überprüfung der einkalkulierten Reinigungsstunden der Unterhaltsreinigung
Grundsätzlich werden folgende Annahmen getroffen:
-
Die Leistungswerte entsprechen dem neusten Stand der Technik.
-
Bei der Kalkulation der Leistungswerte hat der Bieter die Besonderheiten der Liegen-
schaften berücksichtigt; d.h. er hat sich entsprechend den Vergabeunterlagen über
diese in Kenntnis gesetzt.
- Die Leistungswerte der ausgeschriebenen Raumarten können auf Grund unterschied-
licher Gebäudestrukturen und örtlicher Besonderheiten voneinander abweichen.
- Die Leistungswerte der Bieter können voneinander abweichen; zu wenig einkalkulierte
Reinigungsstunden lassen jedoch eine verminderte Reinigungsqualität erwarten.
- Die Reinigungskräfte werden zum Großteil nach der Auftragsvergabe auf dem Arbeits-
markt akquiriert, d. h. jedem Bieter steht im Prinzip das gleiche Personal zur Verfügung.
Die Leistungswerte werden vom Bieter in der Kalkulationstabelle für die Unterhaltsreinigung
(Excel) kalkuliert und sofern vorhanden mit den kalkulierten Stunden für die Zusätzlichen Leis-
tungen und der Glasreinigung addiert.
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2.1.3 Überprüfung der einkalkulierten Reinigungsstunden der Zusätzlichen Leistun-
gen
Die zusätzlichen Leistungen werden vom Bieter in der Kalkulationstabelle für die Zusätzlichen
Leistungen (Excel) kalkuliert und mit den kalkulierten Stunden für die Unterhaltsreinigung und
sofern vorhanden den Stunden der Glasreinigung addiert.
2.1.4 Überprüfung der einkalkulierten Reinigungsstunden der Glasreinigung
Die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden vom Bieter in der Kalkulationstabelle für
die Glasreinigung (Excel) kalkuliert. Die kalkulierten Stunden werden mit den Stunden für die
Unterhaltsreinigung und sofern vorhanden mit den Stunden der Zusätzlichen Leistungen ad-
diert.
2.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters
Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsrei-
nigung, den Zusätzlichen Leistungen und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden
miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
- Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die
Zusätzlichen Leistungen und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese erge-
ben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung
und sofern vorhanden aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Zusätzli-
chen Leistungen und die Glasreinigung.
-
Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
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Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
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Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittel-
wert.
- Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes
über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf wirtschaft-
lichste und kostengünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren er-
mittelt wurde.
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3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei gleich oder weniger
als 5 Angeboten
Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 An-
gebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirt-
schaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter,
der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei
gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird.
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4 Zuschlagsentscheidung
Unter den in der Wertung verbliebenen Angeboten wird somit das kostengünstigste und wirt-
schaftlichste Angebot ermittelt. Die beschriebene Bewertung beruht auf den langjährigen Er-
fahrungen des SBN aus zahlreichen gleichgelagerten Ausschreibungen und orientiert sich an
der Wettbewerbssituation, d.h. an den jeweils fünf kostengünstigsten Angeboten sowie dem
Gegenstand der Ausschreibung.
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