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Stadt Bielefeld | 190.11 | 33597 Bielefeld Stadt Bielefeld Die Oberbürgermeisterin An alle beteiligten Bieter
Amt für Zentrale Leistungen Werner-Bock-Str. 38
Auskunft gibt Ihnen: Frau Radicke
- Etage / Zimmer 1.2.20
Telefon 0521 51 - 33786 Bitte bei der Antwort angeben Telefax 0521 51 - 3350 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Bielefeld elisa.radicke@bielefeld.de 190.11 ZVS 2026 0304 15.09.2026 www.bielefeld.de
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Angebot für Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 8 Objekten der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom 01.02.2027 – 31.01.2028, aufgeteilt in 2 Lose, plus drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten Projekt-Nr.: Veröffentlichung im Amtsblatt EU ZVS 2026 0304 ja Vergabeverfahren öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren
beschränkte Ausschreibung/Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsvergabe/Verhandlungsverfahren
Ende der Angebotsfrist/Eröffnungstermin am (Datum, Uhrzeit) Bieterinnen/Bieter sind nicht 29.10.2026, 10.00 Uhr zur Angebotseröffnung zugelassen!
Ende der Bindefrist (Datum) 28.12.2026
zusätzlich erforderliche Unterlagen s. Nachweisübersicht (S. 5)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach
UVgO GWB/VgV
Konten der Stadtkasse Bielefeld Lieferanschrift: Rechnungsanschrift: Sprechzeiten: Sparkasse Bielefeld Stadt Bielefeld Stadt Bielefeld Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26 Neues Rathaus (Niederwall 23) Amt (siehe oben) Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr BIC: SPBIDE3BXXX 33602 Bielefeld Postfach 10 29 31 14.30 - 18.00 Uhr Postbank Hannover 33529 Bielefeld im Übrigen nach Vereinbarung IBAN: DE52 2501 0030 0000 0203 07 BIC: PBNKDEFF Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1920000000017669
190.1/306 01.25**
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Anlagen:
- Nachweisübersicht
- Angebotsschreiben
- Leistungsbeschreibung inkl. Preisblätter
- Loszusammenstellung
- Anlagen zu Los 1 und Los 2 (Objektdatenblätter, Reinigungspläne, Reinigungsflächen (dezidiert), Grund- risse)
- Übersicht der Besichtigungstermine
- Bestätigung der Objektbesichtigung
- Eigenerklärung Eignungsanforderungen und Nachunternehmereinsatz
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Muster Kalkulation Stundenverrechnungssatz
- Besondere Vertragsbedingungen und Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen
- Muster Stundennachweis für Reinigungskräfte
- Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL)
- Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
- Informationen über die technischen Voraussetzungen zur Abgabe elektronischer Angebote
Falls Sie bereit sind, die Lieferungen/Leistungen zu erbringen, können Sie Angebote in folgender Form abge- ben:
elektronisch mittels Bietertool des Vergabemarktplatzes Westfalen/Vergabe.NRW.
Sie können Ihr Angebot elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB auf den Vergabemarktplatz Westfa- len/Vergabe.NRW hochladen (über Bietertool oder webbasierte Abgabe) und dadurch verschlüsselt über- mitteln. Im Regelfall werden keine höheren Signaturanforderungen gestellt. Tipps und Anleitungen für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie auf dem Vergabemarktplatz Westfalen/Vergabe.NRW im Sup- port-Bereich für Unternehmen (https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool).
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätz- lichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL).
Ferner gilt die Fremdfirmenrichtlinie der Stadt Bielefeld, die im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Fremdfirmenrichtlinie.pdf eingesehen werden kann.
In der Leistungsbeschreibung sind etwa geforderte Angaben zu den Fabrikaten und Erzeugnissen grundsätz- lich hinreichend zu konkretisieren.
Beabsichtigte Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind bei der Abgabe des Angebotes anzugeben. Bietergemein- schaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- terin/Vertreter bezeichnet ist,
- dass die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der/dem Auftraggeberin/Auf- traggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.
Etwaige Unklarheiten sollten unbedingt vor Angebotsabgabe geklärt werden, da nach der Angebotseröffnung keine Änderungen mehr möglich sind. Rückfragen sollten bis spätestens 6 Werktage vor dem Ende der An- gebotsfrist elektronisch über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform gerichtet werden.
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Hinweise zur Angebotswertung
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung.
Es sollen die Angebotsvordrucke verwendet werden. Am Text der Leistungsbeschreibung dürfen keine Ände- rungen vorgenommen werden. Angebotserläuterungen können auf einem oder mehreren Beiblättern hinzuge- fügt werden. Es können keine ausfüllbaren Vordrucke zur Verfügung gestellt werden.
Die Auftragserteilung erfolgt – nach der vorrangigen Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Kriterien – auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf zu 30% (max. 3.000 zu erreichende Punkte) auf die Summe der produktiven Stunden/täglich der Unterhaltsreinigung für das Los, zu 10% (max. 1.000 zu errei- chende Punkte) auf die Summe der jährlichen Objektleiterstunden für das Los und zu 60 % (max. 6.000 zu erreichende Punkte) auf den Gesamtpreis (Jahresangebotssumme) für das Los.
Die in der Leistungsbeschreibung unter II. Vergabeverfahren Nr. 4.1 „Objektbesichtigung“ geforderten Nach- weise (Objektbesichtigungsbestätigung oder Eigenerklärung, dass das Objekt derzeit gereinigt wird) sind zwin- gend bei Angebotsabgabe beizufügen. Ansonsten muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wer- den.
Nebenangebote
Nebenangebote sind
nicht zulässig.
Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können geltend gemacht werden:
bei der Bezirksregierung Detmold, Koordinierungsstelle für Vergabebeschwerden, Postfach 24 53, 32754 Detmold (für Vergaben unterhalb der EU-relevanten Schwellenwerte)
bei der Vergabekammer Westfalen der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, D-48147 Münster (für Vergaben oberhalb der EU-relevanten Schwellenwerte)
Hinweis gem. Art. 13, 14 EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
- gilt nur für natürliche Personen -:
Im Zusammenhang mit der Angebots-/Auftragsabwicklung werden über den Auftragnehmer/die Auftragneh- merin personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verändert. Das Erheben, Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten ist nach Art. 6 EU-DSGVO zulässig, da dies zur rechtmäßigen Erfül- lung der in der Zuständigkeit der Stadt Bielefeld liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, die im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Datenschutz_Vergaben.pdf eingesehen werden kann.
Verhütung und Bekämpfung von Korruption:
Die Stadt Bielefeld tritt Korruptionsgefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegen.
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungs- gesetz - KorruptionsbG) und das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WregG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung finden Anwendung.
Mit freundlichem Gruß I. A.
gez. Gundlach
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Nachweisübersicht
Folgende Nachweise müssen zwingend bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebot bei der Sub- missionsstelle vorliegen. Das Fehlen bereits eines Nachweises führt zum Ausschluss.
Bestätigungen über die Objektbesichtigungen oder Eigenerklärung, dass diese Objekte derzeit von Ihnen gereinigt werden
Folgende Nachweise sollen mit dem Angebot vorgelegt werden:
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB
Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name und Anschrift des Hauptfirmensitzes, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Nennung der Niederlassungen. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen Angabe von mindestens drei Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern erbrachten Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigungen vergleichbaren Umfanges mit Angaben zum Auftraggeber, Auftragsumfang in m², Beschreibung der vergleichbaren Leistung, Leistungszeitraum sowie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig eine Besichtigung der Referenzobjekte vorzunehmen. Der Umfang ist vergleichbar, wenn dieser mindestens 70 % des hier ausgeschriebenen Auftragsumfanges, also mindestens 1.346,53 m² für Los 1 und mindestens 5.462,02 m² für Los 2, entspricht
Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind (Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Folgende Nachweise sollen bei Verfahren nach GWB/VgV mit dem Angebot vorgelegt werden:
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung