06 - Stadt Amberg - Reinigung 2027 - Angaben zur Qualitätssicherung.xlsx

Unterhalts-, Grund-, Zusatz- und Glasreinigung für zehn städtische Objekte in Amberg 2027–2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:11 (Europe/Berlin)

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Tabelle

Stadt Amberg – Unterhalts-, Grund-, Zusatz- und Glasreinigung 2027 bis 2028Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3
Angaben zur Qualitätssicherung – Lose 1 bis 5 (Unterhaltsreinigung)
Vergabenummer: VgV007-532    Dokument 06 zu den Vergabeunterlagen
A   Angaben des Bieters
Bieter (Firma)
Angebot für Los (1, 2, 3, 4 oder 5)*
*Hinweis: Falls Sie für mehrere Lose bieten und Ihre Antworten auf die nachstehenden Fragen nicht für alle Lose einheitlich ausfallen, ist diese Datei für jedes Los gesondert auszufüllen und hochzuladen. Für das Los 6 (Glas-, Rahmen- und Falzreinigung) ist diese Datei nicht auszufüllen; die Wertung erfolgt dort ausschließlich über den Preis.
B   Ausfüllhinweise und Bewertung
1.  Bitte kennzeichnen Sie zu jeder Frage genau eine Antwort, indem Sie in der gelb hinterlegten Spalte „Antwort“ (Spalte B) das Kontrollkästchen der zutreffenden Antwort aktivieren. Nur diese Zellen sind bearbeitbar.
2.  Je Frage ist nur eine Antwort zulässig. Wird zu einer Frage keine oder mehr als eine Antwort gekennzeichnet, wird diese Frage mit 0 Punkten bewertet. Die Datei zeigt Ihnen dies unmittelbar unterhalb der jeweiligen Frage an.
3.  Die je Antwort erreichbare Punktzahl ist in der Spalte „Punkte“ angegeben. Insgesamt sind 100 Wertungspunkte erreichbar. Die Fragen sind unterschiedlich gewichtet; die Maximalpunktzahl je Frage ist jeweils angegeben.
4.  Angebote, die weniger als 50 von 100 Wertungspunkten erreichen, werden gemäß Ziffer 8.3 der Bewerbungsbedingungen von der Wertung ausgeschlossen.
5.  Alle mit 0 Punkten bewerteten Antwortstufen entsprechen den ohnehin geschuldeten Mindestanforderungen aus Leistungsbeschreibung und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Punkte werden ausschließlich für Zusagen vergeben, die darüber hinausgehen. Eine Antwortstufe, die hinter den Mindestanforderungen zurückbleibt, wird nicht angeboten.
6.  Die von Ihnen gekennzeichneten Antworten werden nach § 2 und § 6 Abs. 2 BVB Vertragsbestandteil und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung (vgl. auch Ziffer 2.16 letzter Absatz der Leistungsbeschreibung). Verstöße können zu den in § 26 und § 34 BVB vorgesehenen Sanktionen einschließlich der außerordentlichen Kündigung führen.
7.  Bitte laden Sie die ausgefüllte Datei im Excel-Format (.xlsx) über die Vergabeplattform hoch. Bitte reichen Sie die Datei nicht als PDF und nicht in veränderter Struktur ein.
C   Fragen zur Qualitätssicherung
1Beschäftigungsstruktur des im Objekt eingesetzten Reinigungspersonals
Maximalpunktzahl: 10    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 15 Abs. 2 BVB (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung „möglichst“; geringfügige Beschäftigung soll die Ausnahme bilden)
In welchem Umfang sagen Sie zu, die in den Objekten dieses Loses regelmäßig eingesetzten Reinigungskräfte sozialversicherungspflichtig oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu beschäftigen?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Keine über § 15 Abs. 2 BVB hinausgehende Zusage.
False5Mindestens 50 % der regelmäßig in den Objekten eingesetzten Reinigungskräfte sind sozialversicherungspflichtig oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
False8Mindestens 75 % der regelmäßig in den Objekten eingesetzten Reinigungskräfte.
False10100 % der regelmäßig in den Objekten eingesetzten Reinigungskräfte; geringfügige Beschäftigung ausschließlich für Springer- und Urlaubsvertretung. Der Nachweis erfolgt über die Personalübersicht nach § 15 Abs. 6 BVB.
0Frage 1: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
2Einarbeitung neuer Reinigungskräfte
Maximalpunktzahl: 10    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 15 Abs. 8 BVB (Fluktuation gering halten), § 16 Abs. 1 BVB (Einweisung vor Arbeitsaufnahme im Objekt)
Welche über § 16 Abs. 1 BVB hinausgehenden Zusagen machen Sie zur Einarbeitung und zur personellen Kontinuität in den Objekten?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Einweisung vor Arbeitsaufnahme im Objekt durch fachkundige Mitarbeitende (Mindestanforderung § 16 Abs. 1 BVB).
False5Zusätzlich begleitete Einarbeitung jeder neuen Reinigungskraft im Revier durch eine Aufsichtsperson oder die Objektleitung an mindestens einer vollständigen Schicht.
False10Begleitete Einarbeitung an mindestens drei vollständigen Schichten; feste namentliche Zuordnung der Reinigungskräfte zu den Revieren; jeder Personalwechsel wird der AG vor dem ersten Einsatz der neuen Kraft gemeldet.
0Frage 2: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
3Qualifikation der eingesetzten Objektleitung
Maximalpunktzahl: 6    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 6 BVB, Ziffer 2.16 der Leistungsbeschreibung
Über welche Qualifikation verfügt die für die Objekte dieses Loses zuständige Objektleitung?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Quereinsteiger/in mit interner Einarbeitung durch den AN.
False4Quereinsteiger/in mit abgeschlossener externer Weiterbildung zur qualifizierten Objektleitung (Nachweis auf Anforderung).
False6Abgeschlossene Ausbildung als Gebäudereiniger/in, Gebäudereinigermeister/in oder Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement (Nachweis auf Anforderung).
0Frage 3: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
4Objektbezogene Schulung und Unterweisung des Reinigungspersonals
Maximalpunktzahl: 10    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 16 Abs. 1 BVB (mindestens einmal jährlich fachliche Schulung), Ziffer 1.4 der Leistungsbeschreibung (jährliche Unterweisung im Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln). Gefahrstoff- und Arbeitsschutzunterweisungen zählen nicht hierzu.
In welchem Umfang schulen Sie die in den Objekten dieses Loses eingesetzten Reinigungskräfte zu Reinigungschemie, Anwendungstechnik sowie zu den Hygiene- und Objektanforderungen der Objekte dieses Loses (Schulen und Kindertageseinrichtung, Verwaltungsgebäude, Feuerwehr-Hauptgebäude, Stadtarchiv)?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Einmal jährlich, ohne gesonderte Dokumentation für die AG (Mindestanforderung § 16 Abs. 1 BVB).
False5Einmal jährlich durch eine/n Gebäudereinigermeister/in, Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement oder eine/n externe/n Fachreferenten/in, mit Teilnehmerliste und Themenübersicht für die AG.
False8Zweimal jährlich durch eine der vorgenannten Qualifikationen, davon mindestens eine Schulung als praktische Unterweisung im Objekt am tatsächlich eingesetzten Reinigungssystem, jeweils mit Dokumentation für die AG.
False10Wie vorstehend; zusätzlich werden die Schulungsinhalte in den im Objekt vertretenen Arbeitssprachen bzw. in leicht verständlicher Form (Bild-/Piktogrammanleitung am Reinigungswagen) bereitgestellt. Jede neu eingesetzte Reinigungskraft erhält die Schulung innerhalb von acht Wochen nach Einsatzbeginn.
0Frage 4: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
5Präsenz der Objektleitung im Objekt
Maximalpunktzahl: 14    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: Ziffer 2.16 der Leistungsbeschreibung (dokumentierte Eigenkontrollen und Hausmeistergespräche), § 6 BVB, § 25 BVB (Nachweis der Anwesenheit der Objektleitung)
In welchem Umfang ist die Objektleitung ab dem vierten Vertragsmonat je Objekt vor Ort? Die Anwesenheit ist nach § 25 BVB nachzuweisen und eindeutig als „Objektleitung“ zu kennzeichnen.
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Zweimal monatlich je Objekt eine dokumentierte Eigenkontrolle sowie vierzehntägig ein Gespräch mit dem Hausmeister (Mindestanforderung Ziffer 2.16 der Leistungsbeschreibung).
False61 × wöchentlich je Objekt, jeweils mindestens 60 Minuten Anwesenheit im Objekt.
False102 × wöchentlich je Objekt, jeweils mindestens 60 Minuten Anwesenheit im Objekt.
False142 × wöchentlich je Objekt, jeweils mindestens 60 Minuten, davon mindestens ein Besuch während der Reinigungszeit bei Anwesenheit des Reinigungspersonals und ein Besuch am Vormittag mit dokumentiertem Kontakt zum Hausmeister.
0Frage 5: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
6Vertretung der Reinigungskräfte bei Ausfall
Maximalpunktzahl: 12    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 15 Abs. 3 BVB (Sicherstellung der Leistung bei Personalausfällen), § 16 Abs. 1 BVB (Einweisung vor Arbeitsaufnahme im Objekt)
Wie stellen Sie die Vertretung bei Ausfall von Reinigungskräften sicher?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Vertretung durch Springer, die nach § 16 Abs. 1 BVB vor dem ersten Einsatz in das Objekt eingewiesen werden (Mindestanforderung).
False6Einsatz fest angestellter Springer, die vor ihrem ersten Einsatz in das Objekt eingewiesen wurden (Schlüssel, Revierplan, Objektbesonderheiten); die Vertretung erfolgt spätestens ab dem folgenden Reinigungstag.
False12Objektbezogenes Springerkonzept: mindestens zwei je Objekt namentlich benannte, vor dem ersten Einsatz eingewiesene Springer. Bei Ausfallmeldung bis 08:00 Uhr ist die Vertretung am selben Tag ab Reinigungsbeginn im Objekt. Die Vertretung erfolgt 1 : 1 ohne Kürzung des Reviers.
0Frage 6: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
7Vertretung der Objektleitung
Maximalpunktzahl: 6    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 6 BVB, § 7 BVB, Ziffer 2.16 der Leistungsbeschreibung
Wie ist die Vertretung der Objektleitung bei Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden geregelt?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Durch die Vorarbeiterfunktion nach § 7 BVB.
False3Durch eine andere, zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbare Objektleitung.
False6Durch eine fest benannte, in die Objekte eingearbeitete Vertretungs-Objektleitung, die der AG vor Vertragsbeginn namentlich benannt wird und die Objekte mindestens einmal je Quartal gemeinsam mit der zuständigen Objektleitung begeht.
0Frage 7: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
8Reaktion auf Sonderlagen während der Nutzungszeit
Maximalpunktzahl: 12    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: Ziffer 2.13 der Leistungsbeschreibung (Reinigungszeiten), § 26 Abs. 1 BVB (schwerwiegende Mängel innerhalb von drei Stunden)
Wie reagieren Sie auf Verunreinigungen, die während der Nutzungszeit eines Objekts dieses Loses sofortiges Handeln erfordern – z. B. Erbrochenes, Blut, Fäkalien, ausgelaufene Flüssigkeiten oder Vandalismusschäden?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Beseitigung innerhalb von drei Stunden nach Meldung durch die AG (Mindestanforderung § 25 Abs. 1 BVB).
False6Beseitigung innerhalb von zwei Stunden nach Meldung durch die AG.
False9Beseitigung innerhalb von 90 Minuten nach Meldung durch die AG.
False12Beseitigung innerhalb von 60 Minuten nach Meldung. In jedem Objekt wird ein gekennzeichnetes Set für Sonderlagen vorgehalten (Flächendesinfektionsmittel gemäß VAH-Liste, Bindemittel, Einweg-Schutzausrüstung, Entsorgungsbeutel); das eingesetzte Personal ist in dessen Anwendung nachweislich unterwiesen.
0Frage 8: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
9Reaktions- und Rückmeldezeiten im Beschwerdemanagement
Maximalpunktzahl: 8    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: § 26 Abs. 1, 3 und 4 BVB (Beseitigungsfristen, Beschwerdekanäle, Rückmeldung)
Welche über § 26 BVB hinausgehenden Reaktionszeiten sagen Sie zu?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Rückmeldung und Mängelbeseitigung nach den Fristen des § 26 BVB.
False5Rückmeldung zu jeder Mängelanzeige innerhalb von vier Stunden nach Eingang (werktags 06:00–20:00 Uhr) unter Angabe der geplanten Abhilfemaßnahme.
False8Wie vorstehend; zusätzlich Rückmeldung jeder Erledigung an die AG mit Vorgangsnummer und Zeitstempel über ein Ticketsystem, auf das die AG lesenden Zugriff erhält.
0Frage 9: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
10Methodik der firmeninternen Qualitätsprüfung
Maximalpunktzahl: 12    Nur eine Antwort zulässig    Bezug: Ziffer 2.16 der Leistungsbeschreibung (dokumentierte Eigenkontrollen), Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung
Wie ist Ihre firmeninterne Qualitätsprüfung in den Objekten dieses Loses organisiert?
AntwortPunkteAntwortmöglichkeiten
False0Dokumentierte Eigenkontrollen der Objektleitung nach Ziffer 2.16 der Leistungsbeschreibung (Mindestanforderung).
False5Zusätzlich mindestens vierteljährliche Qualitätsprüfung durch eine von der Objektleitung unabhängige Stelle des AN (z. B. Betriebsleitung, Qualitätsmanagement).
False9Monatliche Qualitätsprüfung je Objekt als Stichprobenprüfung nach DIN EN 13549 mit festgelegtem Stichprobenumfang sowie Annahme- und Rückweisezahl, bezogen auf die Raumgruppen nach Ziffer 2.10 der Leistungsbeschreibung; das Prüfprotokoll wird der AG monatlich übermittelt.
False12Wie vorstehend; die Prüfung wird durch eine von der Objektleitung unabhängige Stelle des AN durchgeführt und mindestens viermal jährlich als gemeinsame Begehung mit der AG bzw. dem Hausmeister terminiert. Festgestellte Abweichungen werden mit Frist und verantwortlicher Person nachverfolgt; die Erledigung wird der AG mit dem Folgeprotokoll nachgewiesen.
0Frage 10: noch keine Antwort gekennzeichnet – 0 Punkte
D   Ergebnis
0Gesamtpunktzahl Qualitätssicherung (maximal 100 Wertungspunkte)
Hinweis: Die Mindestpunktzahl von 50 Wertungspunkten gemäß Ziffer 8.3 der Bewerbungsbedingungen ist noch nicht erreicht.
E   Rechtsverbindliche Erklärung
Der Bieter sagt die vorstehend gekennzeichneten Leistungen rechtsverbindlich zu. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung.
Name, Funktion der/des Erklärenden
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