01 - Stadt Amberg - Reinigung 2027 - Bewerbungsbedingungen - Allgemeine Hinweise.pdf

Unterhalts-, Grund-, Zusatz- und Glasreinigung für zehn städtische Objekte in Amberg 2027–2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:11 (Europe/Berlin)

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Stadt Amberg

Unterhalts-, Grund-, Zusatz- und Glasreinigung 2027 bis 2028 mit

Verlängerungsoption um 2x ein weiteres Jahr - 10 Objekte

Vergabenummer: VgV007-532

Bewerbungsbedingungen /Allgemeine Informationen

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Stadt Amberg Reinigungsdienstleistungen Bewerbungsbedingungen/ Allgemeine Hinweise 2027

1 Auftraggeber, Kurzdarstellung des Beschaffungsgegenstandes2

2 Zeitplan3

3 Art der Vergabe4

4 Verfahren4

5 Eignung5

6 Angebot8

7 Preisblatt – Kalkulationsdatenbank9

8 Angebotsbewertung / Zuschlag – Lose 1 - 5 - Unterhaltsreinigung10

9 Angebotsbewertung / Zuschlag – Glas-, Rahmen- und Falzreinigung13

10 Objektbesichtigung14

11 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)15

12 Bietergemeinschaften16

13 Gewährleistungsausschluss16

14 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle17

15 Nachprüfung, Rechtsbehelfsbelehrung17

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Bewerbungsbedingungen / Allgemeine Hinweise2027

1 Auftraggeber, Kurzdarstellung des Beschaffungsgegenstandes

Auftraggeber ist die Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg.

Die Stadt Amberg (nachfolgend „Auftraggeberin“ bzw. „AG“) beabsichtigt, die Reinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung, Grund- und Sonderreinigungen) in den nachgenannten Liegenschaften neu zu vergeben.

Die Leistung wird in 6 Losen vergeben:

• Los 1: Unterhalts-, Grund- und Zusatzreinigungen für den Gebäudekomplex Berufsschulzentrum Amberg mit folgenden Objekten

o Staatl. Berufsschule (BSZ), Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg

o Schwerwerkstätte (SSW / SWS), Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg

o Fachoberschule (FOS), Raigeringer Straße 27a, 92224 Amberg

• Los 2: Unterhalts-, Grund- und Zusatzreinigungen für die Max-Josef-Schule und den KiGa Wunderland mit folgenden Objekten

o Max-Josef-Schule, Max-Josef-Straße 1 - 3, 92224 Amberg

o KiGa Wunderland, Selgradstraße 39, 92224 Amberg

• Los 3: Unterhalts-, Grund- und Zusatzreinigungen für die Barbaraschule und die Willmannschule mit folgenden Objekten

o Barbaraschule, Raiffeisenstraße 2, 92224 Amberg

o Willmannschule, Raiffeisenstraße 2a, 92224 Amberg

• Los 4: Unterhalts-, Grund- und Zusatzreinigungen für die Verwaltungsgebäude mit folgenden Objekten

o Verwaltungsgebäude, Hallplatz 2, 92224 Amberg

o Verwaltungsgebäude, Hallplatz 4, 92224 Amberg

o Verwaltungsgebäude, Spitalgraben 3, 92224 Amberg

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Bewerbungsbedingungen / Allgemeine Hinweise2027

• Los 5: Unterhalts-, Grund- und Zusatzreinigungen für das Feuerwehr- Hauptgebäude (Feuerwache) und das Stadtarchiv mit folgenden Objekten

o Feuerwache Amberg, Schießstätteweg 13, 92224 Amberg

o Stadtarchiv, Paulanerplatz 17, 92224 Amberg

• Los 6: Glas-, Rahmen- und Falzreinigung für die Objekte der Lose 1, 2 und 3, nicht für die Objekte der Lose 4 und 5, im Einzelnen

o Barbaraschule, Raiffeisenstraße 2, 92224 Amberg

o Willmannschule, Raiffeisenstraße 2a, 92224 Amberg

o Max-Josef-Schule, Max-Josef-Straße 1 - 3, 92224 Amberg

o Max-Josef-Trimax, Max-Josef-Straße 1 - 3, 92224 Amberg

o Max-Josef-Trimax-Tribüne, Max-Josef-Straße 1 - 3, 92224 Amberg

o KiGa Wunderland, Selgradstraße 39, 92224 Amberg

o Staatl. Berufsschule (BSZ), Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg

o Schwerwerkstätte (SSW / SWS), Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg

o Fachoberschule (FOS), Raigeringer Straße 27a, 92224 Amberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von je einer Rahmenvereinbarung i.S.v. § 21 VgV zwischen der AG und dem erfolgreichen Bieter über jedes der vorgenannten Lose. Den Bietern steht es frei, für ein oder mehrere Lose zu bieten.

Durch den Zuschlag kommen zwischen der AG und den erfolgreichen Bietern Rahmenverträge zu den in den Besonderen Vertragsbedingungen Unterhaltsreinigung (BVB_UR) bzw. den in den Besonderen Vertragsbedingungen Glasreinigung (BVB_GlR) aufgeführten Bedingungen, dem Inhalt des Angebotes sowie den in § 2 der BVB_UR bzw. BVB_GlR genannten weiteren Vertragsgrundlagen zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter gelten nicht.

Wichtiger Hinweis: Bei dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag für die Unterhalts- und Grundreinigung (BVB_UR) handelt es sich um einen gemischten Vertrag, der neben werkvertraglichen auch dienstvertragliche Elemente enthält. Neben der werkvertraglichen Hauptleistungspflicht des Reinigungserfolges nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung schuldet der AN auch die Erbringung der in der Kalkulation des AN

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aufgeführten monatlichen Reinigungsstunden je Objekt. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Zu den Einzelheiten wird auf die §§ 3 und 26 der BVB_UR verwiesen.

Die Rahmenverträge treten am 01.01.2027 in Kraft und haben eine erste feste Laufzeit bis zum 31.12.2028 mit 2 Verlängerungsoptionen zugunsten der AG von je 12 Monaten. Der bzw. die Verträge enden spätestens mit Ablauf des 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Hinweis: Die Turnhalle der Staatlichen Berufsschule (Los 1) ist dauerhaft gesperrt; sie wird nicht turnusmäßig gereinigt, sondern nur bei Bedarf auf Regiestundenbasis abgerufen.

2 Zeitplan

Der unverbindliche, voraussichtliche Zeitplan ist wie folgt.

Veröffentlichung 22.09.2026

Angebotsabgabe 22.10.2026

Bindefrist: 21.12.2026

Leistungsbeginn 01.01.2027

3 Art der Vergabe

Der Auftrag wird im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV vergeben.

4 Verfahren

Vergabeplattform

Die AG verwendet für das Vergabeverfahren die Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“.

Über die Vergabeplattform werden alle Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich und frei zugänglich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

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Eine Registrierung ist, in Abhängigkeit des gewählten Vergabeverfahrens, nicht obligatorisch, hat jedoch den Vorteil, dass alle registrierten Teilnehmer über Änderungen im Vergabeverfahren über die Plattform informiert werden. Bei Abgabe von Angeboten ist die Registrierung erforderlich.

Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Angebote in Papierform oder auf andere elektronische Weise (z.B. E-Mail) werden nicht akzeptiert.

Kommunikation / Verpflichtung zur Aufklärung von Unklarheiten

Alle Fragen sowie andere Kontaktaufnahmen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Vergabeverfahren oder den Vergabegegenstand beziehen, sind ausschließlich in Textform über das Nachrichtenmanagement der E- Vergabe-Plattform zu stellen. Eine Beantwortung von Fragen, die auf anderem Weg (z. B. per E-Mail, Telefon oder Telefax) eingehen, ist ausgeschlossen.

Bieterfragen sollten bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden, um die Antworten gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung stellen zu können. Die AG behält sich das Recht vor, Fragen, die später gestellt werden, nicht mehr zu beantworten. Hiervon ausgenommen sind Hinweise auf objektive Defizite, Widersprüche oder wesentliche Fehler in den Vergabeunterlagen, die eine ordnungsgemäße Angebotserstellung oder Kalkulation unmöglich machen; in diesen Fällen behält sich der Auftraggeber eine Beantwortung sowie eine gegebenenfalls damit verbundene notwendige Verlängerung der Angebotsfrist vor.

Die Antworten auf sachdienliche Fragen werden in anonymisierter Form allen Bietern über die Vergabeplattform zugänglich gemacht und werden damit Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es wird um eine neutrale Formulierung von Fragen gebeten.

Bieterfragen sollen mit folgenden Referenzierungen gestellt werden: o Dokument(e) der Ausschreibungsunterlagen, o unter Nennung entsprechender Punkte/Kapitel.

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so hat der Bieter unter Angabe des Vorhabens und der

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Vergabenummer unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - darauf hinzuweisen.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Sollte ein Angebot Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sind diese im Hinblick auf eine mögliche Einsichtnahme der Beteiligten im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens kenntlich zu machen (vgl. § 165 Abs. 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

5 Eignung

Von den Bietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Fehlen von Ausschlussgründen folgende Angaben und Unterlagen gefordert, die durch den Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen gerechtfertigt sind:

o Angaben zum Unternehmen (Vordruck 01) o Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens des Bieters sowie zum Umsatz mit den Dienstleistungen der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt. (Vordruck 02)

Es gelten folgende Mindestumsatzanforderungen p.a. in 2025, 2024 und 2023: o Für die Lose 1–5 - Mindestumsatz im Bereich Unterhaltsreinigung: 1.000.000 €. o Für Los 6 - Mindestumsatz im Bereich Glasreinigung: 450.000 €.

o Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck 03) o Eigenerklärung zu Steuern und Abgaben (Vordruck 04) o Der Bieter benennt mindestens drei Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Volumen vergleichbaren Leistungen. Die genannten Referenzen müssen eine Dienstleistungsdauer von mindestens 2 Jahren aufweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen (Vordruck 05). Diese Anforderung ergibt sich aus der Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenverträge. Die dort gemachten Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Die Erlaubnis zur

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Herausgabe von Daten ist vom Bieter zuvor eigenständig mit den Referenzgebern zu klären. o Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter, Fachkunde) (Vordruck 06) o Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (Vordruck 07). o Aktueller Auszug aus dem Handelsregister o Der Auftragnehmer hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechterhalten werden muss. Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufweisen:

o Personenschäden: min. 3.000.000 EUR o Sachschäden: min. 3.000.000 EUR o Vermögensschäden (echt): min. 200.000 EUR o Schlüsselverlustrisiko: min. 250.000 EUR (inkl. Folgeschäden wie Schlossänderungskosten für Schließanlagen; Abhandenkommen auch von General-/Hauptschlüsseln). o Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden: Einschluss gefordert (min. 250.000 EUR Sublimit). o Umweltschäden: min. 1.000.000 EUR. o Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der oben genannten Summen betragen.

Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung einzureichen, dass eine entsprechende Versicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird (Vordruck 11). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, innerhalb der gesetzten Frist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 6 Monate) als Kopie vorzulegen.

Sämtliche vorstehend genannten Eignungskriterien sind Ausschlusskriterien. Die Nichtbeibringung einer der vorgenannten Erklärungen/Nachweise – trotz erfolgter Nachforderung seitens der AG - führt daher zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die AG behält sich das Recht vor, im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bieter von diesen die Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft (z.B. creditreform, CRIF Bürgel) zu verlangen.

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Sollten diese ernsthafte Zweifel an der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters begründen, wird das entsprechende Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Vor einem Ausschluss auf der Basis einer Bonitätsauskunft einer Auskunftei erhält der betreffende Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme, einschließlich der Möglichkeit, durch Vorlage geeigneter, aktueller Dokumente (z.B. Bilanz, GuV, Bankauskunft) nachzuweisen, dass die Bonitätsauskunft unrichtig ist.

Unternehmen, die in Präqualifizierungsdatenbanken nach § 48 VgV registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in der entsprechenden Datenbank enthalten sind, sind diese einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die Vorlage der EEE ist in diesem Vergabeverfahren nicht zwingend erforderlich und entbindet von der Beibringung der unter Ziff. 5.1 genannten Unterlagen nur dann, wenn die geforderten Angaben zweifelsfrei aus der EEE hervorgehen.

6 Angebot

Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig.

Die Abgabe der Angebote muss spätestens an dem unter Ziff. 2 aufgeführten Abgabedatum erfolgen. Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist.

Ergänzend zum Angebot ist das von uns auf o.g. Plattform zur Verfügung gestellte Formular (Word-Datei „05 – Stadt Amberg – Reinigung 2027 - Angaben zum Angebot - Vordrucke 01-11.docx“) zu verwenden. Die Datei ist geschützt mit Freigabe der Formularfelder für Eintragungen durch den Bieter.

Vordruck 01:Angaben zum Unternehmen
Vordruck 02:Eigenerklärung zum Umsatz

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Vordruck 03:Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Vordruck 04:Eigenerklärung zu Steuern und Abgaben
Vordruck 05:Eigenerklärung Referenzen
Vordruck 06Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter, Fachkunde)
Vordruck 07Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Vordruck 08Erklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe (optional)
Vordruck 09Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (optional)
Vordruck 10Erklärung zur Bietergemeinschaft (optional)
Vordruck 11Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Zusätzlich ist der Nachweis der Objektbesichtigungen (Dokument „07 – Stadt Amberg – Reinigung 2027 - Nachweis Objektbesichtigungen“ – siehe dazu unten Ziff. 10) mit dem Angebot auf die Plattform hochzuladen.

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.

Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der o.g. Einreichungsfrist möglich und zulässig.

Vor Zuschlagserteilung fordert die AG nach § 6 Abs. 1 WRegG einen Wettbewerbsregisterauszug zur Validierung der Angaben des Bieters an, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll. Eintragungen können zum Ausschluss führen.

Der Bieter ist bis zum Ablauf der unter Ziff. 2 genannten Bindefrist an sein Angebot gebunden.

7 Preisblatt – Kalkulationsdatenbank

Zur Erstellung des Angebotes dienen die den Vergabeunterlagen für jedes der 6 Lose beigefügten Excel-Dateien „03a – 03f – Stadt Amberg – Reinigung 2027 - LV und Kalkulation

  • Los 1 bis Los 6.xlsx“ (nachfolgend kurz „LV-Kalkulationsdatenbank“) mit allen Räumen, Flächen und Leistungsbestandteilen. Die Kalkulationsdatenbanken dienen den Bietern zur Kalkulation der Angebotspreise. Zugleich bilden die dort auf der Grundlage der von den Bietern für die Lose 1-5 angegebenen Flächenleistungen errechneten Leistungsstunden die

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Grundlage für die Verpflichtung der monatlich je Objekt zu erbringenden Reinigungsstunden (§§ 3, 26 BVB_UR).

Von den Bietern sind folgende Leistungen anzubieten:

• Unterhaltsreinigung – Die Unterhaltsreinigung wird pro Durchführung über die Faktoren Fläche, Flächenleistung und SVS kalkuliert und über die Reinigungsfrequenzen auf das Jahr hochgerechnet. Die Eingabe des SVS erfolgt im Tabellenblatt „Stundenverrechnungssätze“ der Kalkulationsdatenbanken 03a bis 03e zur Kalkulation der Stundenverrechnungssätze für die Unterhaltsreinigung in den Feldern A1 bis C52.

• Regieleistungen auf Stundenbasis für die Normalarbeitszeit (werktags) sowie an Sonn- und Feiertagen. Für diese Leistungen gibt der Bieter die Stundenverrechnungssätze (SVS) an. Diese Leistungen werden vom AG bei Bedarf abgerufen. Die Eingabe des SVS erfolgt im Tabellenblatt „Stundenverrechnungssätze“ der Kalkulationsdatenbanken 03a bis 03e in den Feldern A54 bis C105 (Normalarbeitszeit) und D54 bis F105 (Sonn- und Feiertage). Der für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen maßgebliche Zuschlag ist vom Bieter selbst zu kalkulieren; er kann ihn entweder über den im Feld E61 anzugebenden Stundenlohn oder über die übertarifliche Lohnzulage im Feld E62 abbilden.

• Grundreinigungen – Der AG beabsichtigt grundsätzlich eine Grundreinigung pro Kalenderjahr; die tatsächliche Beauftragung erfolgt nach Bedarf und kann sich auf Teilflächen beschränken (Ziff. 1.1 der Leistungsbeschreibung). Wie bei der Unterhaltsreinigung werden die Kosten je Grundreinigung über die Parameter Fläche, Flächenleistung und SVS berechnet. Die Eingabe des SVS erfolgt im Tabellenblatt „Stundenverrechnungssätze“ in den Feldern D1 bis F52.

• Glas-, Rahmen- und Falzreinigung (Los 6) – Der AG sieht je nach Objekt ein- bis viermal jährlich eine Glas-, Rahmen- und Falzreinigung vor; die objektbezogene Anzahl der Durchführungen ergibt sich aus dem Tabellenblatt „Kalkulation Glasreinigung“ der Kalkulationsdatenbank 03f. Für die Glas-, Rahmen- und Falzreinigung steht ein eigener SVS-Glasreinigung zur Verfügung. Die Eingabe des SVS erfolgt im Tabellenblatt „Stundenverrechnungssätze“ der Kalkulationsdatenbank 03f in den Feldern A1 bis C52.

Die LV-Kalkulationsdatenbanken beschreiben sämtliche zu reinigenden Bodenflächen, den Bodenbelag, zum Gebäude gehörende Fensterflächen (Los 6), die Reinigungsfrequenzen sowie die Basis zur Kalkulation der Angebotspreise.

Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich die farblich markierten Felder ausfüllen müssen.

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Hierzu sind zunächst Angaben zum maßgeblichen Stundenverrechnungssatz (SVS) und dann zur jeweils veranschlagten Flächenleistung (gelbe Markierungen) im Tabellenblatt „Flächenleistung“ zu machen. Die dort eingetragenen Werte werden automatisch in die jeweiligen Kalkulations-Tabellenblätter übernommen. Falls Bieter in Einzelfällen von diesen Werten abweichen wollen, können die übernommenen Werte in den Kalkulationstabellenblättern überschrieben werden.

Nutzen Sie für Ihre Kalkulation bitte die ab dem 01.01.2027 gültigen Tariflöhne (bei Leistungsbeginn maßgeblicher Tarif- bzw. Mindestlohn).

Soweit die auszufüllenden Felder bereits Werte enthalten, sind diese ausschließlich zur Verdeutlichung vorhanden. Ein Realitätsbezug ist nicht beabsichtigt.

Bitte füllen Sie die Kalkulationsdatenbank aus und laden Sie die Excel-Datei zusammen mit den anderen Angebotsunterlagen auf die Vergabeplattform hoch.

8 Angebotsbewertung / Zuschlag – Lose 1 - 5 - Unterhaltsreinigung

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Die Wirtschaftlichkeit wird wie folgt ermittelt: o Preis: (Wertigkeitsfaktor 60 %) o Qualität der Leistungserbringung: (Wertigkeitsfaktor 40 %)

Wertungskriterium Preis

Der zur Wertung kommende Preis ist der Wert in der nachgenannten Zelle des Tabellenblattes „Preistabelle“ der LV-Kalkulationsdatenbank des jeweiligen Loses (Gesamtsumme p.a. aus Unterhaltsreinigung und Grundreinigung). o Los 1 (Datei 03a): Preistabelle – Zelle C7 o Los 2 (Datei 03b): Preistabelle – Zelle C5 o Los 3 (Datei 03c): Preistabelle – Zelle C5 o Los 4 (Datei 03d): Preistabelle – Zelle D6 o Los 5 (Datei 03e): Preistabelle – Zelle C5

Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt 60% gewichtet.

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Die AG wird Angebote, deren angebotene durchschnittliche Flächenleistung bei der Unterhaltsreinigung und/oder Grundreinigung um mehr als 20% höher ist als der Durchschnitt der Angebote, bzw. Angebote bei denen der Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn geringer ist als 70%, einer Prüfung nach § 60 VgV daraufhin unterziehen, ob die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Absatz 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, gefährdet ist. Diese Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob nach Einschätzung der AG die angebotenen Flächenleistungen nachhaltig erreichbar sind, ohne Einbußen an der in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Qualität einschließlich der Zusagen des Bieters in seinen Angaben zur Qualitätssicherung. Die betreffenden Bieter erhalten in einem solchen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird dadurch die Gefahr der Nichteinhaltung o.g. Verpflichtungen nach Einschätzung der AG nicht ausgeräumt, wird das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung

Die Qualität der Leistungserbringung wird anhand der Excel-Datei „06 – Stadt Amberg – Reinigung 2027 - Angaben zur Qualitätssicherung.xlsx“ bewertet. Der Fragebogen umfasst 10 Fragen mit unterschiedlicher Gewichtung; die je Frage erreichbare Punktzahl ist dort angegeben. Insgesamt sind 100 Wertungspunkte erreichbar. Je Frage ist genau eine Antwort zu kennzeichnen; wird keine oder mehr als eine Antwort gekennzeichnet, wird die Frage mit 0 Punkten bewertet. Die gekennzeichneten Antworten werden nach § 2 und § 6 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung. Verstöße können zu den in den Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen Sanktionen einschließlich der außerordentlichen Kündigung führen. Bietet ein Bieter für mehrere Lose und werden für die Lose unterschiedliche Angaben gemacht, ist der Fragebogen für jedes Los gesondert auszufüllen und hochzuladen.

Angebote, die im Fragebogen „Angaben zur Qualitätssicherung“ weniger als 50 von 100 Wertungspunkten erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:

Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Basis einer Gewichtung von 60 % für den Preis und 40 % für die Qualität der Leistungserbringung. Die Ermittlung der Punkte erfolgt wie folgt:

  1. Bewertung der Leistung (L):

Die Ermittlung der Leistungspunkte (L) aus der Anzahl der Wertungspunkte erfolgt mittels linearer Interpolation zwischen L und L . Ein Angebot, das min max die höchstmögliche Wertungspunktzahl (L ) erreicht, erhält 100 max Leistungspunkte. Ein Angebot, das genau die Mindestwertungspunktzahl (L ) erreicht, erhält 0 Leistungspunkte. min

Für Angebote zwischen L und L wird die Punktzahl nach folgender min max Formel berechnet: (𝐿𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 − 𝐿𝑚𝑖𝑛) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 100 ∗ (𝐿𝑚𝑎𝑥 − 𝐿𝑚𝑖𝑛) o L : 50 Wertungspunkte min o L : Wertungspunkte des betreffenden Angebots Angebot o L : 100 Wertungspunkte max

  1. Bewertung des Preises (P):

Die Bewertung des Preises erfolgt mittels linearer Interpolation.

Das Angebot mit dem niedrigsten gewerteten Preis (P ) erhält die maximale min Preispunktzahl von 100 Punkten.

Angebote, deren Preis das 1,5-fache des niedrigsten gewerteten Preises (P ) min erreicht oder überschreitet (P ), erhalten 0 Preispunkte. max

Für Angebote zwischen P und P wird die Punktzahl nach folgender min max Formel berechnet:

(𝑃𝑚𝑎𝑥 − 𝑃𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 100 ∗ (𝑃𝑚𝑎𝑥 − 𝑃𝑚𝑖𝑛) o P : Niedrigster Angebotspreis min o P : Preis des zu bewertenden Angebots Angebot o P : Preisobergrenze (1,5 * P ) max min

  1. Gesamtbewertung (Z):

Die Gesamtpunktzahl errechnet sich wie folgt: Z = (0,4Punkte ) + Leistung (0,6Punkte ) Preis

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9 Angebotsbewertung / Zuschlag – Glas-, Rahmen- und Falzreinigung

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich ausschließlich nach dem Preis. Die „Angaben zur Qualitätssicherung“ (Dokument 06) gelten für das Los 6 nicht.

Der zur Wertung kommende Preis ist der Wert in Zelle E12 des Tabellenblattes „Preistabelle“ der Excel-Datei „03f – Stadt Amberg – Reinigung 2027 - LV und Kalkulation - Los 6 - Glas.xlsx“ (Gesamtsumme Los 6 p.a.).

10 Objektbesichtigung

Die Besichtigung der Objekte ist für alle Bieter aufgrund der Art der Objekte zwingend vorgeschrieben. Ausgenommen davon sind Bestandsdienstleister insoweit, als sie in den Objekten, auf die sich ihr Angebot erstreckt, aktuell tätig sind.

Bitte melden Sie sich unverzüglich bei den nachstehenden Personen zur Terminabstimmung.

Objekt / LoseKontaktdaten
Lose 1 und 6 (Berufsschulzentrum Amberg)Nicole Hauer: Telefonnummer: 09621/10-1408 E-Mail-Adresse: Nicole.hauer@amberg.de Vertretung: Lilly Storch: E-Mail-Adresse: lilly.storch@amberg.de
Lose 2 und 6 (Max-Josef- Schule, KiGa Wunderland)
Lose 3 und 6 (Barbaraschule, Willmannschule)
Los 4 (Verwaltungsgebäude)
Los 5 (Feuerwache, Stadtarchiv)

Zum Besichtigungstermin bringen die Bieter bitte die mit Firmenstempel versehene Besichtigungsbestätigung (Dokument „07 – Stadt Amberg – Reinigung 2027 - Nachweis Objektbesichtigungen“) mit. Diese wird von der AG abgezeichnet und muss dem Angebot beigefügt werden. Während der Besichtigung werden von der AG keine Fragen zum

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Ausschreibungsverfahren einschließlich Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Kalkulationsdatei beantwortet. Diese sind im Nachgang schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen, damit die Fragen und die Antworten allen Bietern zur Verfügung gestellt werden können.

11 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen und / oder im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen bzw. die Eignungsanforderungen, hinsichtlich derer er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, angeben und die betreffenden Unternehmen benennen. Hierfür ist der Vordruck 08 zum Angebotsformular zu verwenden.

Auf gesonderte Aufforderung der AG hat der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung (Vordruck 09) nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind auf gesonderte Aufforderung der AG für den Unterauftragnehmer die in den Ziff. 5.1 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, sind die Verpflichtungserklärung (Vordruck 09) sowie die Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen, hinsichtlich derer der Bieter sich auf die Kapazitäten des Dritten beruft, bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Vordruck 09).

Der Bieter haftet gegenüber der AG für sämtliche Verbindlichkeiten des

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Unterauftragnehmers.

Nach Zuschlagserteilung ist der Einsatz von Unterauftragnehmern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG zulässig.

Reine Erfüllungsgehilfen gelten in diesem Sinne nicht als Unterauftragnehmer.

Sofern ein Unterauftragnehmer ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, so muss der Unterauftragnehmer durch den Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich die AG vor, dass der entsprechende Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.

12 Bietergemeinschaften

Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die mit dem Angebotsformular abzugebenden Erklärungen auf sich allein bezogen auszufüllen bzw. vorzulegen. Die jeweiligen Eigenerklärungen und Nachweise werden zusammen gewertet.

Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (Vordruck 10 zum Angebotsformular) mit folgenden Inhalten anzugeben:

o Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, die übrigen Mitglieder bei Abschluss und Durchführung des Rahmenvertrages rechtlich gegenüber der AG zu vertreten. o Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. o Darstellung, welche Teilbereiche des Auftrages von welchen Mitgliedern ausgeführt werden.

Diese Erklärung muss als Kopie (Scan) zusammen mit den Vergabeunterlagen auf die Vergabeplattform hochgeladen werden. Auf Verlangen der AG ist der

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Vertrag der Bietergemeinschaft im Original unverzüglich vorzulegen.

13 Gewährleistungsausschluss

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen samt Anlagen eventuell unzutreffende oder auch unvollständige Angaben enthalten können. Die AG übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Haftung. Die Bieter müssen daher die Informationen der AG entsprechend überprüfen.

Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen informiert zu haben. Sie erkennen an, dass die AG keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernimmt und ihnen insoweit keine Schadensersatzansprüche zustehen.

14 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Sofern personell oder rechtlich miteinander verbundene Bieter mehrere Angebote für ein Vergabeverfahren abgeben, wird widerlegbar vermutet, dass der Geheimhaltungsgrundsatz verletzt ist. Es obliegt den Bietern, diese Vermutung zu widerlegen. Sollte dem Bieter bereits mit Angebotsabgabe bekannt sein, dass ein personell oder rechtlich miteinander verbundenes Unternehmen ebenfalls ein Angebot abgibt, muss bereits mit Angebotsabgabe nachgewiesen bzw. offengelegt werden, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung des Geheimwettbewerbes getroffen wurden. Sollte der Nachweis nicht geführt werden, führt dies zum Ausschluss des Bieters und der verbundenen Unternehmen. Diese Grundsätze gelten auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften (s.a. Ziff. 12), die

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zusätzlich ein eigenständiges Angebot abgeben.

15 Nachprüfung, Rechtsbehelfsbelehrung

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.

Die zuständige Vergabekammer ist die

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Straße: Promenade 27 Plz/Ort: 91522 Ansbach Telefon: 0981 53-1277 Telefax: 0981 53-1837 Email: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Er ist insbesondere dann unzulässig, wenn

o der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, o mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

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