Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Vertretung von Reinigungskräften

Status
Offen
Angebotsfrist
09.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Rosenfeld
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Fensterreinigung (90911300)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
760418-2026
Verfahrensnummer
0c8675d5-3b74-4ade-9474-0b9165a26d61

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Rosenfeld schreibt in zwei Losen Reinigungsleistungen für ihre Gebäude in Rosenfeld aus: Dazu gehören die Unterhaltsreinigung von 32 Objekten, die Grundreinigung von 12 Objekten, die Vertretung eigener Reinigungskräfte in 8 Objekten sowie die Glasreinigung von 39 Objekten. Der Zuschlag richtet sich nach dem Preis und, bei einem Los, zusätzlich nach den kalkulierten Arbeitsstunden. Die Angebotsfrist endet am 9. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Rosenfeld schreibt die Unterhaltsreinigung für 32 Objekte, die Grundreinigung für 12 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 8 Objekte und die Glasreinigung für 39 Objekte aus.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung Stadt Rosenfeld

    Die Stadt Rosenfeld schreibt die Unterhaltsreinigung für 32 Objekte, die Grundreinigung für 12 Objekte und die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 8 Objekte aus.

    Frist: 09.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Glasreinigung Stadt Rosenfeld

    Die Stadt Rosenfeld schreibt die Glasreinigung für 39 Objekte aus.

    Frist: 09.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) im Rahmen der Angebotskalkulation. Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0002 · Glasreinigung Stadt Rosenfeld

Der kalkulierte Jahresgesamtpreis ist das alleinige Zuschlagskriterium (Gewichtung 100 %).
100 %

LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung Stadt Rosenfeld

Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
55 %
Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
40 %
Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5 %

Vergabeunterlagen

1 Datei laut Portal · Stand 03.11.2026
Vergabeunterlagen_Stadt Rosenfeld.zipSonstiges -

Anforderungen

Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) im Rahmen der Angebotskalkulation. Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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