Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Polizei Heidenheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Besondere Vertragsbedingungen

Laufzeit des Vertrages bzw. Ausführungsfristen

Beginn: 01.01.2027

Ende: 31.12.2031

Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

14 Tage vor Ausführung sind dem Amt und dem Polizeipräsidium Ulm Personen zu benennen und nachzuweisen, die einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen.

Kündigung

Der Vertrag kann schon vor Ablauf der Vertragslaufzeit von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 6- monatigen Kündigungsfrist frühestens nach dem ersten Vertragsjahr zum Monatsende gekündigt werden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere

  • erheblich vertragswidriges Verhalten und wenn der Auftragnehmer trotz eines schriftlichen Hinweises es unterlässt, die ihm mitgeteilten Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen unverzüglich und auf Dauer abzustellen.
  • wenn sich der Unternehmer an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beteiligt hat.
  • wenn über das Vermögen des Auftragnehmers Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
  • wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
  • wenn der Auftragnehmer den für ihn gültigen Lohn- und Rahmentarifvertrag sowie den Mindestlohntarifvertrag oder Arbeitsschutzbestimmungen nicht anwendet und/ oder gegen Bestimmungen des Ausländerrechts verstößt, sowie bei Nichterfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
  • wenn das Objekt durch den Auftraggeber aufgegeben oder anderweitig genutzt wird (z.B. Verkauf, Beendigung der Anmietung).

Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten. Die Mängel- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

Seite 1 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Überwachung der Leistung

Die Überwachung der Leistungen obliegt dem Auftraggeber.

Dieser hat die folgende nutzende Verwaltung mit der Wahrnehmung beauftragt:

Karlstr. 20 Polizeirevier Kurt-Bittel-Str. 12 Kriminalkommissariat Kurt-Bittel-Str. 14 Kriminalkommissariat Kurt- Bittel-Str. 17 Führungs- und Einsatzstab - Einsatztraining - Technik, Prävention, Verwaltung

Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von der beauftragten nutzenden Verwaltung getroffen werden.

Überprüfung des Personals

Folgende Überprüfungen sind notwendig:

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung Polizei: Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ausführung für jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster 'Einwilligungserklärung für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung' mit entsprechender Ausweiskopie oder eine gültige Überprüfungsbestätigung des Landeskriminalamtes vorzulegen. Das Muster ist über diesen Link erhältlich: http://www.vbv.statistik-bw.de/Info/ Einwilligungserklaerung_ZSUE.docx. Eine Aufnahme der Tätigkeiten ist nur nach positiver Überprüfungsbestätigung durch das LKA möglich.

Verweigert der Auftragnehmer die Überprüfung(en) oder kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, weil dem Personal der Zugang verweigert wird, so behält sich der Auftraggeber vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall kein Schadenersatz zu. Der Auftragnehmer ist zur Mitwirkung an der Überprüfung verpflichtet.

Versicherung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für nachstehend genannte Schadensfälle eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit folgender Deckungssumme abzuschließen und nachzuweisen:

  • für Personenschäden pro Schadensfall 1.000.000,00 Euro
  • für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall 500.000,00 Euro
  • für Bearbeitungsschäden 50.000,00 Euro
  • für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen 50.000,00 Euro

Seite 2 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185

Zusätzlicher Versicherungsschutz:

Auf Verlangen des Auftraggebers ist im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Änderungen des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers diesem das Bestehen der Versicherung nachzuweisen.

Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen

Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Ein Rechtsanspruch auf Ausführung der im Leistungsverzeichnis geschätzten Stunden besteht nicht.

Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum und die Uhrzeiten (Beginn, Ende)
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
  • die Gerätebezeichnung/-kenngröße und
  • den Materialverbrauch enthalten.

Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, hat der Auftragnehmer auf der vereinbarten Vergütungsgrundlage des Angebots auszuführen.

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmen, zu vertreten.

Seite 3 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Der Auftragnehmer darf als Sachwalter des Auftraggebers keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten.

Die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sind einzuhalten.

Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Gegenstände, die sein Personal während der Arbeiten findet, dem Hausmeister oder einer von der nutzenden Verwaltung bestimmten Person sofort ausgehändigt werden.

Der Auftragnehmer hat alle von ihm oder seinem Personal während der Arbeiten festgestellten Schäden bzw. Mängel unverzüglich dem Hausmeister oder einer von der nutzenden Verwaltung bestimmten Person zu melden.

Vorgaben für Reinigungsarbeiten

Allgemeine Regelungen

Die Reinigungsarbeiten sind gemäß der Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem Flächenverzeichnis. Nutzer-/Objektspezifische Besonderheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung i. V. m. dem Flächenverzeichnis. Grundreinigungen sind in der Regel nur zur Substanzerhaltung der Bodenbeläge durchzuführen.

Fallen Feiertage auf Wochentage, muss bei nichttäglicher Reinigung die an solchen Feiertagen vorgesehene Leistung am vorgehenden oder nächstfolgenden Wochenarbeitstag erbracht werden.

Der Auftragnehmer hat innerhalb von 4 Wochen nach Reinigungsbeginn in Abstimmung mit der nutzenden Verwaltung einen Reinigungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber sowie der nutzenden Verwaltung auszuhändigen, aus dem unter Angabe des Zeitpunkts hervorgeht, in welchen Gebäudebereichen entsprechend der Leistungsbeschreibung gereinigt wird. Aus den Reinigungsplänen muss ersichtlich sein, wann die nicht täglichen Arbeiten ausgeführt werden.

Die Zeiten für die übrigen zu erbringenden Leistungen sind im Einvernehmen mit der nutzenden Verwaltung festzulegen.

Der innerdienstliche bzw. betriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden.

Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z.B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur laufenden Reinigung und werden nicht gesondert vergütet.

Sachmittel/Reinigungsverfahren

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten fachgerecht und unter Verwendung von geeigneten Materialien durchzuführen. Alle Materialien, Arbeitskleidungen, Geräte und Maschinen, die für diese Arbeiten erforderlich sind, werden vom Auftragnehmer gestellt, dies gilt auch gegebenenfalls für Schmutzfangmatten.

Seite 4 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung der Müllbeutel zuständig. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. Insbesondere Biomüll ist in Müllbeuteln zu entsorgen. Es dürfen nur die nach der jeweils geltenden kommunalen Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Müllbeutel (z.B. Papierbeutel oder biologisch abbaubare Kunststoffbeutel) verwendet werden. Nähere Informationen können bei Bedarf vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

Geräte, Materialien und Reinigungsverfahren, die die zu reinigenden FIächen und Einrichtungen beschädigen können, dürfen nicht verwendet werden. Die Auswahl der Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen und die Bestimmung der anzuwendenden Reinigungsverfahren bleiben im Rahmen des Leistungsverzeichnisses dem Auftragnehmer überlassen. Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Sanitärräume sind unter Einsatz desinfizierend wirkender Behandlungsmittel zu reinigen. Die Oberflächenreinigung ist mit farblich getrennten Reinigungsutensilien (wie z.B. Eimer, Schwämme, Reinigungstücher) wie folgt auszuführen:

  • rot: Toiletten, Urinale
  • gelb: übrige sanitäre Einrichtung und Ausstattung
  • blau: Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen
  • grün: Einrichtung und Ausstattung im Küchenbereich (auch Teeküchen).

Liegen entsprechende Pflegeanleitungen vor (z.B. für bestimmte Bodenarten, Ausstattungs- oder Einrichtungsgegenstände), so sind diese zu beachten. Liegen keine Pflegeanleitungen vor, so sind die Reinigungs- bzw. Pflegearbeiten so auszuführen, dass Schäden an den Werkstoffen nicht entstehen. Der Auftraggeber kann die Anwendung von bestimmten Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten und Maschinen in besonders begründeten Fällen verlangen oder untersagen.

Die angewandten Reinigungsverfahren müssen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Die einschlägigen Umweltschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Bei Verbesserungen der Reinigungsverfahren und der marktgängigen Mittel hat der Auftragnehmer die verbesserten, insbesondere umweltverträglicheren, Verfahren und Mittel anzuwenden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine aktuelle Liste der im Objekt verwendeten Behandlungsmittel (Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel) sowie aktuelle Sicherheitsdatenblätter zu übergeben. Verwendete Desinfektionsmittel müssen in den jeweils gültigen Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie für den jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführt sein.

Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine gesundheitlichen Gefahren für die Benutzer der zu reinigenden Flächen und Räume entstehen; dies gilt z.B. für die bei der Verwendung bestimmter Reinigungsmittel entstehende Raumluftbelastung; für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer die gebotenen Sicherungsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Hinweise an den Gefahrenquellen anzubringen. Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen mit dem VDE/ GS-Zeichen versehen werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Mindestkriterien des Leitfadens „Saubere SacheN! – Wegweiser für nachhaltige Reinigungsdienstleistungen“ des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg und Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg einzuhalten. Die o.g. Kriterien sind unter

Seite 5 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Saubere SacheN! — Wegweiser für nachhaltige Reinigungsdienstleistungen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu finden.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm oder dem von ihm bezeichneten Stellen Proben der vom Auftragnehmer verwendeten Materialien unentgeltlich zu überlassen.

Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderliche Wasser und den elektrischen Strom stellt der Auftraggeber unentgeltlich zu Verfügung. Der Auftragnehmer hat jedoch einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt eine geeignete Abstellfläche für die Reinigungsgeräte und Reinigungsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Dies gilt nicht für den Anschluss von Waschmaschinen des Auftragnehmers.

Flächenabweichungen

Werden gegenüber dem Flächenverzeichnis Abweichungen von Art und Größe festgestellt, so können sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 3% der Gesamtfläche betragen und spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme geltend gemacht werden.

Personal

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten nur mit fachkundigem und zuverlässigem Personal durchzuführen. Bei Einsatz eines Nachunternehmers gelten für diesen dieselben Bedingungen wie für den Hauptunternehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das eingesetzte Personal auf seine fachliche und persönliche Eignung hin zu überwachen.

Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. Für neue Mitarbeiter/innen erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung, bei Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt.

Der Auftragnehmer hat die Schulungen zu dokumentieren. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, -dauer, exakten Bezeichnung der geschulten Produkte. Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter/innen. Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Es ist dem Personal untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen. Es hat darüber hinaus über alle dienstlichen Angelegenheiten, von denen es zufällig Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte auf Verlangen der nutzenden Verwaltung zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Nicht mit den Arbeiten beauftragte Personen (insbesondere Kinder) dürfen das Dienstgebäude nicht betreten. Die nutzende Verwaltung darf bei Vorliegen berechtigter Interessen das Mitbringen von privaten Film- und Fotogeräten oder privater Informationstechnik (z.B. Mobiltelefone) in das Gebäude untersagen.

Werden die dienstlichen Interessen des Auftraggebers durch das Personal beeinträchtigt oder stellt sich das Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung des Personals heraus, so ist der Auftraggeber oder eine von der nutzenden Verwaltung damit beauftragte Person berechtigt, die betreffende Person sofort des Hauses zu

Seite 6 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 verweisen. Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer darüber hinaus verlangen, die betreffende Person nicht weiter mit Arbeiten in den Diensträumen des Auftraggebers zu betrauen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, für die in den Diensträumen des Auftraggebers beschäftigten Arbeitskräfte des Auftragnehmers auf dessen Kosten polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer das beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Lichtbild-Ausweis, der zum Betreten des Gebäudes berechtigt, auszustatten. Der Ausweis ist an der Kleidung sichtbar anzubringen (Ansteckausweis). Bei Ausscheiden des Personals hat der Auftragnehmer den Ausweis einzuziehen. Darüber hinaus sind die besonderen Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen nutzenden Verwaltung zu beachten.

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Aufsichtspersonen; er ist verpflichtet, regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass eine verantwortliche und weisungsbefugte Aufsichtsperson für den Auftraggeber oder für eine von der nutzenden Verwaltung beauftragten Person während der üblichen Reinigungszeiten jederzeit erreichbar ist (Objektleiter).

Vertragserfüllung

Für den Auftraggeber entscheidet die von ihm oder der nutzenden Verwaltung beauftragte Person, ob die Leistungen fristgerecht erfolgt und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen folgender Fristen die unterlassene oder mangelhaft ausgeführte Leistung nachzuholen bzw. nachzubessern:

a) bei der täglich oder jeden zweiten Tag vorzunehmenden Leistung am Tage der geschuldeten Leistung innerhalb der Leistungszeit. b) bei Arbeiten 1 x pro Woche innerhalb eines Arbeitstages nach Fälligkeit der geschuldeten Leistung. c) bei Arbeiten 1 x in 14 Tagen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Fälligkeit der geschuldeten Leistung. d) bei längeren Abständen bis zu dem vom Auftraggeber gesetzten Termin.

Bessert der Auftragnehmer nicht fristgerecht nach, verliert er bei unterlassener Leistung den auf die betr. Leistung entfallenden Vergütungsanspruch; bei mangelhafter Leistung mindert sich die auf die betr. Leistung entfallende Vergütung im Verhältnis des Wertes der tatsächlich erbrachten zur vertraglich zu erbringenden Leistung.

Der Auftraggeber ist bei der nicht fristgerechten Nachbesserung sowie bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers durch einen Dritten besorgen zu lassen (Ersatzvornahme).

Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach dem Angebotsinhalt und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistungen gehören.

Seite 7 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.

Ändert sich nach Erteilung des Zuschlages die geforderte Leistung, so ändert sich die Vergütung entsprechend.

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den jeweils für den Erfüllungsort anzuwendenden Mantel- , Lohn- und Gehaltsflächentarifverträgen zwischen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzip eingesetzt werden.

Jede Partei kann einmal jährlich, erstmals zwei Jahre nach Auftragsaufnahme, eine Neufestsetzung der Vergütung auf Grundlage folgender Preisgleitklausel verlangen. Die Anpassung erfolgt jeweils auf der Grundlage der jeweils letzten Vergütung.

Die Rundung erfolgt nach kaufmännischen Regeln auf zwei Nachkommastellen.

P = neue Vergütung

P = Vergütung entsprechend Urkalkulation 0

P = Vergütung nach letzter Preisanpassung (für die erste Preisanpassung entspricht P = P ) 1 1 0

T = aktueller Tariflohn

T = Tariflohn zum Zeitpunkt der Auftragsaufnahme 0

T = Tariflohn nach letzter Preisanpassung (für die erste Preisanpassung entspricht T = T ) 1 1 0

E = Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamtes Reinigung von Gebäuden (WZ 2008: 81.2) → vierteljährlich jeweils zum 15.Feb/ Mai/ August/ Nov für vergangenes Quartal

E = Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamtes Reinigung von Gebäuden (WZ 2008: 81.2) zum 0 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (für die erste Preisanpassung entspricht E = E ) 1 0

E = Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamtes Reinigung von Gebäuden (WZ 2008: 81.2) zur letzten 1 berücksichtigten Preisanpassung (letzter berücksichtigter Indexwert)

Das Auftragsjahr beginnt am Tag der ersten Auftragsausführung und endet an dem diesem Datum vorhergehenden Tag des Folgejahres. Durch die Anpassung der Vergütung [Quadratmeterpreise, Monatsnettopauschale, Stundensätze] gem. der Preisgleitklausel sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehr- oder Minderaufwendungen abgegolten. Berechnungsgrundlage für die Anpassung der Vergütung ist jeweils die zuletzt vereinbarte Vergütung P [„Alter Preis“]. 1

Die Änderung tritt nicht automatisch ein. Im Falle der Erhöhung der Vergütung hat der Auftragnehmer, im Falle der Ermäßigung der Auftraggeber, dem anderen Vertragsteil diese Änderung unter Vorlage einer Erklärung in Textform mitzuteilen. Die Erklärung hat die eingetretene Änderung des Referenzpreisindex sowie die Erhöhung

Seite 8 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 in einem Geldbetrag prüffähig anzugeben. Die Erklärung soll dem anderen Vertragsteil spätestens 15 Tage vor Beginn des Kalendermonats, ab dem die Vergütungsanpassung begehrt wird, zugehen.

Erfolgt ein Anpassungsverlangen nicht sofort, so bedeutet das keinen Verzicht auf die Anpassung. Die Anpassung tritt jedoch erst mit Geltendmachung und nach Eingang der vollständigen, prüffähigen Erklärung in Kraft. Eine rückwirkende Anpassung ist ausgeschlossen.

Die Zahlung der Erhöhungsbeträge und Rückerstattung der Ermäßigungsbeträge richten sich nach den Unterpunkten „Zahlungen“ und „Überzahlung“ dieser Besonderen Vertragsbedingungen.

Sollte der Referenzpreisindex vom Statistischen Bundesamt nicht mehr fortgeführt werden, tritt an seine Stelle, der durch Gesetz bestimmte, hilfsweise derjenige, der im Bereich der Bundesrepublik Deutschland (hilfsweise der EU) geltende dem Referenzpreisindex im Zeitpunkt seiner Ersetzung am Ehesten entsprechende.

Im Falle einer Kündigung gilt bis zum Ablauf des Vertrages der zuletzt vereinbarte Preis weiter.

Rechnungen

Alle Rechnungen einschl. aller Abrechnungsunterlagen sind beim Auftraggeber 1-fach einzureichen.

Wurden Leistungen für mehrere Objekte erbracht, müssen für jedes Objekt gesonderte Rechnungen erstellt werden.

Alle Leistungen, mit Ausnahme der laufenden Unterhaltsreinigung, sind durch vom Nutzer bestätigte Rapporte nachzuweisen.

Der Auftragnehmer hat monatliche Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum und die Uhrzeiten (Beginn, Ende),
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe und
  • die Gerätekenngrößen enthalten.

Übermittlung von Rechnungen

Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https:// service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Es gelten die über

Seite 9 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Zahlungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

Die Vergütung ist auf ein vom Auftragnehmer zu bestimmendes Konto zu überweisen:

  • für während der gesamten Vertragslaufzeit laufende Leistungen monatlich, nachträglich zum Ende des Folgemonats,
  • für sonstige Leistungen 30 Kalendertage nach Eingang der prüffähigen Rechnung.

Überzahlung

Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.

Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

Abtretung

Der Auftragnehmer kann Ansprüche aus dem Vertrag nicht abtreten.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden und Schäden durch Schlüsselverlust, die durch ihn, seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Ihm obliegt der Nachweis, dass diese Schäden weder von ihm noch von seinen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten oder aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, freizustellen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers.

Seite 10 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Der Auftragnehmer verzichtet auf alle Ansprüche, die er gegenüber dem Auftraggeber geltend machen könnte, weil der Auftraggeber seine Verkehrssicherungspflicht leicht fahrlässig verletzt hat. Er stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen seines Personals frei, die dieses aus dem gleichen Rechtsgrund geltend macht. Dies gilt nicht bei

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten).

Der Auftraggeber haftet nicht für Diebstähle und Beschädigungen der vom Auftragnehmer oder seinem Personal in das Gebäude bzw. Grundstück eingebrachten Sachen.

Gerichtsstand, Streitigkeiten

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die folgende, dem Auftraggeber vorgesetzte Stelle anrufen:

Vermögen und Bau Baden-Württemberg Betriebsleitung Rohebühlplatz 30 70173 Stuttgart Fax: +49 711/6673-3700, E-Mail: poststelle.vb-bw@vbv.bwl.de

Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Leistungen einzustellen.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Schweigepflicht

Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, den gesamten Inhalt dieses Vertrages vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

Seite 11 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können.

Die Nutzung zu Werbezwecken durch einen Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Einwilligung des anderen Vertragspartners zulässig. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch für etwaige Unterauftragnehmer des Auftragnehmers.

Rechtsnachfolge

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragsteils möglich. Die Zustimmung kann ausschließlich bei begründeten Bedenken gegen den Rechtsnachfolger in technischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder sonstiger Hinsicht verweigert werden.

Verträge mit ausländischen Auftragnehmern

Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Angriffe auf die IT-Infrastruktur

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) mit der E-Mail-Adresse Informationssicherheit@ofd.bwl.de zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen:

  • konkrete Beschreibung des Vorfalls,
  • Zeitpunkt des Bekanntwerdens,
  • den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor,
  • Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung BW oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW,
  • ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 DSGVO handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist,

Seite 12 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185

  • ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind,
  • die Benennung einer Ansprechperson des Auftragnehmers bzgl. des Vorfalls für den Auftraggeber,
  • die Art der Zugriffe der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW. Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann.

Individuelle Vertragsbedingungen

· Zu Reinigungsarbeiten innerhalb der Polizeidienststelle sind nur solche Kräfte befugt, die im Besitz eines gültigen von der Polizei ausgestellten Ausweises sind. Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Ausweise rechtzeitig bei der jeweiligen Polizeidienststelle beantragt werden. · Das Einverständnis seiner im Objekt eingesetzten Reinigungskräfte zur Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei schriftlich einzuholen. · Die Polizeidienststelle hat das Recht, einzelne Reinigungskräfte abzulehnen, wenn Erkenntnisse vorliegen, wonach sich der/die Betreffende als nicht zuverlässig erweist . · Jeden Wechsel der Reinigungskräfte - auch für den Fall einer nur kurzfristig wahrzunehmenden Vertretung - der Polizeidienststelle namentlich rechtzeitig vor Aufnahme der Reingigungsarbeiten mitzuteilen.

Verpflichtungserklärung und Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

  • LTMG)

Ich erkläre / Wir erklären,

  • dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
  • dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

Seite 13 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185

  • dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
  • sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass

  • mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
  • mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
  • zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
  • bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung ■ den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, ■ mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, ■ der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, ■ der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleis-tungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

  • LTMG)

Ich erkläre / Wir erklären, dass

  • meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder

Seite 14 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185

  • mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
  • ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne eben-so abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunterneh-men der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n) oder
  • ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen eine schriftli-che Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlegen(n);
  • ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass

  • mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
  • mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
  • zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
  • bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung ■ den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, ■ mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, ■ der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.

Besondere Vertragsbedingungen zum LTMG

zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

  1. Mindestentgelte Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

Seite 15 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185

(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; (2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu be-zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen; (3) für Leistungen,

  • deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen,
  • die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebunde-nen Personenverkehr umfasst werden,
  • die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen ge-mäß § 224 Satz 1 und § 226 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt; (4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
  1. Nachunternehmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, (2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. (3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, (4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

  1. Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

Seite 16 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen, (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen.

  1. Sanktionen

(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe beantragen. (2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. (3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG

  • kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen,
  • informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung.

Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am

Seite 17 von 18

Formularsatz:Reinigungsarbeiten Maßnahme:Reinigung Liegenschaft:Polizei Heidenheim Karlstr. 20 Kurt-Bittel-Str. 12 Kurt-Bittel-Str. 14 Kurt-Bittel-Str. 17 Leistung:Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim Vergabe-Nr.:26-75185 nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Seite 18 von 18

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung