Unterhalts-, Glas- und Sonderreinigungsleistungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
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- Gebäudereinigung (90911200)
- Büroreinigung (90919200)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 688805-2026
- Verfahrensnummer
- 897ebd67-789b-4623-baef-3e780a6dbe82
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), schreibt Gebäudereinigungsleistungen aus. Dazu gehören die regelmäßige Unterhaltsreinigung, einzelne Glasreinigungen und bei Bedarf Sonderreinigungen. Die Leistungen sind für den Standort in Bonn (Region DEA22) vorgesehen und haben eine Laufzeit von 365 Tagen.
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Leistungsbeschreibung
Gebäudereinigungsdienstleistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gebäudereinigungsdienstleistungen
Zu erbringen sind Unterhalts- und einzelne Glasreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf auch Sonderreinigungsleistungen.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsverleihenden Nachunternehmers zur Tariftreue/Mindestlohn und dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2. 2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Bieter / Bietergemeinschaften, welche die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Gebäudereinigungsdienstleistungen
- Der Bieter muss gemäß Formblatt 12, VGU Teil 2, zusammen mit seinem Angebot ein für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsdienstleistungen verbindliches "Auftragsbezogenes Leistungskonzept" erstellen und einreichen. Er muss in diesem so konkret wie möglich die Vorbereitung, vertragsgemäße Aufnahme, Organisation und Durchführung der Gebäudereinigungsdienstleistungen über die Vertragslaufzeit beschreiben, wie er die Qualitätskontrolle und -sicherung der vertragsgemäßen Qualität über die Dauer der Vertragslaufzeit, den optimalen Einsatz der Reinigungskräfte und die Kompensation eines Ausfalls der eingesetzten Reinigungskräfte sicherstellt.
- 30 %
- Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Angebotspreise (netto) laut Preisblatt (Formblatt 13, Vergabeunterlagen Teil 2) gewertet.
- 50 %
- Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Arbeitsstunden laut Preisblatt (Formblatt 13, Vergabeunterlagen Teil 2) gewertet.
- 15 %
- Für die nähere Beschreibung wird auf das Preisblatt (Formblatt 13, Vergabeunterlagen Teil 2) verwiesen.
- 5 %
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Sonstiges | 326 KB | |
| Anschreiben | 96 KB | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Sonstiges | 49 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 306 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Sonstiges | 207 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 372 KB | |
| Vertragsbedingungen | 329 KB |
Anforderungen
1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsverleihenden Nachunternehmers zur Tariftreue/Mindestlohn und dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2. 2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Bieter / Bietergemeinschaften, welche die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.10.2026Berichtigung 1Gemäß Nr. 16.2 der VGU Teil 3 muss die telefonische Erreichbarkeit der Objektleitung oder deren Vertretung innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin (Mo. - Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr) gegeben sein. Laut § 8 Abs. 2 des Vertrages über Gebäudereinigungsleistungen, VGU Teil 4, soll sie von 8 - 16 Uhr gegeben sein. Klarstellung: Die Erreichbarkeit der Objektleitung oder deren Vertretung muss innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin in der Zeit von Mo. - Fr., 08:00 bis 20:00 Uhr, telefonisch sowie elektronisch gegeben sein.
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