Kapitel III: Besondere Vertragsbedingungen LOS 2
Vertrag über die Reinigung der Glasflächen des Verwaltungsgebäudes Frankfurter Straße
zwischen Landkreis Oder-Spree Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung
- Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree - Frankfurter Straße 81 15517 Fürstenwalde
vertreten durch die Werkleiterin Frau Drawe
- nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt -
und
vertreten durch
- im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen.
§ 1 Vertragsgrundlagen
- Soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, gelten ergänzend in nachstehender Reihenfolge folgende Vertragsbestandteile:
- die vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung
- Angebot/Leistungsverzeichnis vom DD.MM.2026 (Anlage 1)
- ggf. Protokoll zum Bietergespräch vom DD.MM.2026
- VOL Teil B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung
- Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des AN werden nicht Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Reinigung von Glasflächen und anderen Flächen innerhalb und außerhalb des Verwaltungsgebäudes des AG in der Frankfurter Straße 81 in 15517 Fürstenwalde.
§ 3 Pflichten des AN
-
Der AN verpflichtet sich, die Fenster und die anderen in Position 2 bis 7 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Flächen innerhalb der angegebenen Zeiträume gemäß der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu reinigen.
-
Der AN hat mindestens eine Woche vor Beginn der Reinigung die Durchführung der Arbeiten mit dem AG abzustimmen. Soweit die Arbeiten insbesondere witterungsbedingt am abgestimmten Termin nicht durchgeführt werden können, ist unverzüglich ein neuer Termin festzulegen.
-
Der AN hat die Reinigungsleistungen in jedem Leistungszeitraum innerhalb von zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zu den büroüblichen Arbeitszeiten zu erbringen.
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Erforderliche Nacharbeiten sind am gleichen Arbeitstag, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag zu erbringen.
- Der AN ist für die Beschaffung und den Einsatz der Reinigungsmittel sowie der technischen Hilfsmittel selbst verantwortlich. Reinigungsmittel und technische Hilfsmittel haben dem Stand der Technik zu entsprechen.
§ 4 Pflichten des AG
-
Der AG gewährleistet den Mitarbeitern des AN den Zutritt zum Verwaltungsgebäude und jedem Raum, soweit dies zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.
-
Der AG hat die Leistung abzunehmen.
§ 5 Vergütung, Rechnungslegung
- Der AG vergütet dem AN die Reinigungsleistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis.
Der AN erhält zusätzlich die jeweils anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die Rechnungslegung des AN gegenüber dem AG erfolgt nach jeder vollständig durchgeführten Reinigung jeweils nach der Abnahme. Die Rechnung ist fällig 14 Tage nach Eingang beim AG.
§ 6 Versicherungen
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Der AN ist verpflichtet, für die Vertragsdauer zur Abdeckung von Ansprüchen aus eventuellen Schadensereignissen eine Haftpflichtversicherung, die Personenschäden mit mindestens ……… und Sachschäden mit mindestens ………… € absichert, abzuschließen.
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Die mit dem Angebot eingereichte Kopie des aktuellen Versicherungsscheines der bestehenden Haftpflichtversicherung des AN wird als Anlage 2 Vertragsbestandteil. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist dem AG jeweils bis zum 30.01. eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert nachzuweisen.
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Der AN ist zur unverzüglichen Anzeige gegenüber dem AG verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.
§ 7 Haftung
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Der AN haftet für die Tätigkeit seiner Mitarbeiter und etwaig beauftragter Subunternehmer. Der AN stellt den AG von allen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit sie auf einer Tätigkeit des AN, seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Subunternehmer beruhen.
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Der AN ist für die Erfüllung der arbeitsrechtlichen, verkehrsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen und der zur Verhütung von Unfällen jeglicher Art erlassenen Vorschriften gegenüber seinem Personal allein verantwortlich, soweit sie sich in seinem Bereich ergeben.
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§ 8 Vertragsdauer
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Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029.
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Der AG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn: a) der Versicherungsschutz des AN weggefallen ist oder b) der AN seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung erneut verletzt und zwischen den Abmahnungen ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegt.
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Der AN ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
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Beide Parteien können den Vertrag kündigen, wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt. Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen.
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Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 Schlussbestimmungen
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
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Preisanpassungen sind während der Laufzeit dieses Vertrages ausgeschlossen, soweit sie nicht wegen tarifvertraglicher Lohnsteigerungen oder -senkungen notwendig sind. Die Preisanpassung erfolgt nur unter Darlegung der Kalkulation sowie Vorlage geeigneter Nachweise im Umfang der tatsächlichen Änderung der maßgeblichen tarifvertraglichen Löhne.
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Falls eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am nächsten kommt.
-
Gerichtsstand ist der Sitz des AG.
Fürstenwalde, den ………………….. ……………….., den ………………………..
…………………………………………… ………………………………………………… Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung, Eigenbetrieb des LOS
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