III_LOS_1_Unterhaltsreinigung_VE.pdf

Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung für die KWU Entsorgung Fürstenwalde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 13:15 (Europe/Berlin)

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Kapitel III: Besondere Vertragsbedingungen LOS 1

Vertrag über die Reinigung verschiedener Räumlichkeiten

zwischen dem Landkreis Oder-Spree Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung

  • Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree - Frankfurter Straße 81 15517 Fürstenwalde

vertreten durch die Werkleiterin, Frau Drawe

  • im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -

und der -----------------------------------------------------------------------



vertreten durch

  • im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt -

§ 1 Vertragsgrundlagen

  1. Soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, gelten ergänzend in nachstehender Reihen- folge folgende Vertragsbestandteile:
  • die vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung
  • Angebot/Leistungsverzeichnis vom DD.MM.2026 (Anlage 1)
  • Ggf. Protokoll zum Bietergespräch vom DD.MM.2026
  • VOL Teil B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung
  • die Benutzungsordnung für den Wertstoffhof „Alte Ziegelei“
  1. Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des AN werden nicht Bestandteil dieses Vertra- ges.

§ 2 Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten

− des Verwaltungsgebäudes in der Frankfurter Straße 81 in 15517 Fürstenwalde (Teil- leistung 1) − des Fuhrhofes in der James-Watt-Straße 3 in 15517 Fürstenwalde (Teilleistung 2) − des Wertstoffhofes „Alte Ziegelei“ in der Alt Golmer Chaussee 1 in 15848 Rietz-Neuen- dorf (Teilleistung 3)

§ 3 Rechte und Pflichten des AG

  1. Der AG gewährt den Mitarbeitern des AN während der Reinigungszeiträume Zugang zu dem zu reinigenden Objekt.

  2. Der AG stellt dem AN die zu verwendenden Reinigungsmittel und Verbrauchmaterialien zur Verfügung.

  3. Der AG gewährt den Mitarbeitern des AN für die Erbringung der Reinigungsleistungen unent- geltlichen Zugang zu den Anschlüssen von Strom und Wasser. Öffentliche Ausschreibung 98 14 1133 26 Seite 1 von 3 Stand: 07.09.2026

  4. Der AG stellt dem AN einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung der Geräte kostenlos zur Verfügung.

  5. Der AG hat die Leistung abzunehmen.

§ 4 Rechte und Pflichten des AN

  1. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Teilleistungen wie in der Leistungsbeschreibung inkl. An- lagen dargestellt in den angegebenen Reinigungsintervallen zu erbringen.

  2. Der AN hat die Reinigung in den angegebenen Zeiträumen mit eigenen Geräten durchzufüh- ren.

  3. Der AN ist für die Beschaffung und den Einsatz der Reinigungsgeräte und technischen Hilfs- mittel selbst verantwortlich. Reinigungsgeräte und technische Hilfsmittel haben dem Stand der Technik zu entsprechen.

  4. Der AN ist verpflichtet, den Bestand an Reinigungsmitteln und Verbrauchsmaterialien, die vom AG gestellt werden, regelmäßig zu überprüfen. Unzureichende Bestände sind dem AG so recht- zeitig mitzuteilen, dass die Durchführung der Reinigungsarbeiten nicht beeinträchtigt wird.

§ 5 Entgelt

  1. Der AN erhält für die erbrachten Leistungen eine monatliche Vergütung gemäß dem einge- reichten Leistungsverzeichnis.

Der AN erhält zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer.

  1. Das vereinbarte Entgelt nach Absatz 1 Satz 1 ermäßigt sich für jeden Reinigungstag innerhalb eines Kalendermonats, an dem der AN die ihm obliegende Leistung nicht erbringt, bei

− der Teilleistung 1 um jeweils 1/8 des Betrages, − der Teilleistung 2 um jeweils 1/20 des Betrages und − der Teilleistung 3 um jeweils 1/8 des Betrages.

Die Rechte des AG aus § 8 bleiben unberührt.

  1. Die Abrechnung durch den AN erfolgt jeweils monatlich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats.

  2. Das Entgelt ist 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.

§ 6 Versicherungen

  1. Der AN ist verpflichtet, für die Vertragsdauer zur Abdeckung von Ansprüchen aus eventuellen Schadensereignissen eine Haftpflichtversicherung, die Personenschäden mit mindes- tens ……… und Sachschäden mit mindestens ………… € absichert, abzuschließen.

  2. Die mit dem Angebot eingereichte Kopie des aktuellen Versicherungsscheines der bestehen- den Haftpflichtversicherung des AN wird als Anlage 2 Vertragsbestandteil. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist dem AG jeweils bis zum 30.01. eines jeden Kalenderjahres unauf- gefordert nachzuweisen.

  3. Der AN ist zur unverzüglichen Anzeige gegenüber dem AG verpflichtet, wenn und soweit De- ckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.

Öffentliche Ausschreibung 98 14 1133 26 Seite 2 von 3 Stand: 07.09.2026

§ 7 Haftung

  1. Der AN haftet für die Tätigkeit seiner Mitarbeiter und etwaig beauftragter Subunternehmer. Der AN stellt den AG von allen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit sie auf einer Tätigkeit des AN, seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Subunternehmer beruhen.

  2. Der AN ist für die Erfüllung der arbeitsrechtlichen, verkehrsrechtlichen und berufsgenossen- schaftlichen Verpflichtungen und der zur Verhütung von Unfällen jeglicher Art erlassenen Vor- schriften gegenüber seinem Personal allein verantwortlich, soweit sie sich in seinem Bereich ergeben.

§ 8 Vertragsdauer

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029.

  2. Der AG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

a) der Versicherungsschutz des AN weggefallen ist oder b) der AN seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmah- nung erneut verletzt und zwischen den Abmahnungen ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegt.

  1. Der AN ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der AG für zwei aufeinander- folgende Zahlungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

  2. Jede der Vertragsparteien kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt.

  3. Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen.

  4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

  2. Preisanpassungen sind während der Laufzeit dieses Vertrages ausgeschlossen, soweit sie nicht wegen tarifvertraglicher Lohnsteigerungen oder -senkungen notwendig sind. Die Preisanpas- sung erfolgt nur unter Darlegung der Kalkulation sowie Vorlage geeigneter Nachweise im Um- fang der tatsächlichen Änderung der maßgeblichen tarifvertraglichen Löhne.

  3. Falls eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am nächsten kommt.

  4. Gerichtsstand ist der Sitz des AG.

Fürstenwalde (Spree), den …………………. ………………., den ……………………..

…………………………………………………. …………………………………………….. Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree

Öffentliche Ausschreibung 98 14 1133 26 Seite 3 von 3 Stand: 07.09.2026

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