Chemikalienbeständigkeit von DLW Linoleum PUR
Die Prüfung der Chemikalienbeständigkeit erfolgt gemäß EN 423 / EN ISO 26987 „Verhalten gegen Flecken“ bei einer Haupteinwirkzeit von 2 Stunden. In der Norm sind das Verfahren und die Auswertung festgelegt. Um einen praxisnahen Bezug offen zu halten, ist die Art der Chemikalien, mit denen die Prüfung erfolgen soll, in dieser Norm nicht festgelegt.
DLW Linoleum mit der werkseitigen Oberflächenvergütung PUR ist aufgrund dieses hochwertigen Oberflächenschutzes gegen alle Säuren und Laugen, auch höherer Konzentration, sehr gut beständig. Beim Vergleich mit anderen Belagsarten zeichnen sich, insbesondere hinsichtlich der Chemikalienbeständigkeit, deutliche Vorteile für die mit dem PUR vergüteten Bodenbeläge ab.
Eine Reihe von wässrigen Lösungen und Lösemitteln z. B. aliphatische Kohlenwasserstoffe (Benzin, Testbenzin), Alkohole und Mineralöle verursachen keine Veränderungen auf PUR-vergüteten Linoleum-Belägen, während Lösemittel auf der Basis von Ketonen z. B. Aceton, Estern z. B. Essigester sowie aromatische und chlorierte Kohlenwasserstoffe bei längerer Einwirkung zu Quellungen führen können.
Leider lassen sich optische Veränderungen durch verfärbend wirkende Chemikalien bei langer Einwirkzeit, unabhängig von der Belagsart, nicht immer ganz vermeiden. Dieses lässt sich jedoch durch eine geeignete Dessin- und Farbauswahl des Bodenbelages optisch kaschieren.
Aus Sicherheitsgründen müssen verschüttete Chemikalien, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend sein können und die Rutschgefahr erhöhen, unverzüglich durch geeignete Maßnahmen entfernt werden. Dadurch minimiert sich auch das Risiko einer eventuellen Belagsschädigung.
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1/1 05.2018