Zuschlagskriterien Ausschreibung Objektreinigungen im Stadtteil
Lindenhof ab 01.12.2026
- Allgemeines zur Bündelung und Losbildung
Im Rahmen der Ausschreibung Objektreinigungen im Stadtteil Lindenhof werden 4 Objekte
• 2 Kinderhäuser, • 1 Seniorentreff • 1 Jugendtreff
zusammengefasst und die Reinigungsdienstleistungen in 3 Losen ausgeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Lose keine Unterlose gebildet werden, sondern die Angebote jeweils getrennt nach Unterhaltsreinigung (LOS 1), Glasreinigung (LOS 2) und Außenreinigung (LOS 3) auf das jeweilige aus den 4 Objekten (bei Außenreinigung aus 1 Objekt) bestehende LOS erfolgen kann, nicht aber auf Einzelobjekte.
In Bezug auf die Kinderhäuser ist organisatorisch im Rahmen der Konzepterstellung zu berücksichtigen das die Reinigung nur außerhalb der Betriebszeiten erfolgen kann. In den Objekten gibt es neben den üblichen Feiertagen eine Schließzeit von 3 Wochen. In dieser Zeit ist keine Unterhaltsreinigung durchzuführen, weshalb jährlich lediglich 11 Monate Unterhaltsreinigung und 1 Monat für die Grundreinigung zu kalkulieren sind.
Zudem wird angeregt, zu prüfen, ob zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit Reinigungskräften, die die Objekte bislang betreuen, angeboten werden kann, diese zu übernehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme der Reinigungsleistung bei Jugendtreff Lindenhof (Pfalzplatz 29) nicht zum 01.12.2026, sondern zeitversetzt zum 01.07.2029 erfolgen. Dies heißt auch, dass es bei der Glasreinigung (LOS 2) in diesem Objekt während der Laufzeit lediglich einen Abruf gibt.
Die im Folgenden definierten Zuschlagskriterien beziehen sich auf die ausgeschriebenen Leistungen. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot.
Für LOS 1 (Unterhaltsreinigung – UR) erfolgt der Zuschlag nach 70 % Preis und 30 % Qualität. Bei LOS 2 (Glasreinigung – GR) und LOS 3 (Außenreinigung) ist der Preis mit 100 % das alleinige Zuschlagskriterium.
- Erläuterung Zuschlagskriterien für LOS 1
Für LOS 1 (UR) erfolgt der Zuschlag nach 70 % Preis und 30 % Qualität. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für LOS 1 wird eine Bewertungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der prozentualen Gewichtung und abgestuften Punktebewertung:
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| Angebotspreis | 70 % | 700 Punkte |
|---|---|---|
| Qualitätssicherungskonzept | 30 % | 300 Punkte |
| Gesamtwertung | 100 % | 1000 Punkte |
Gesamtwertung 100 % 1000 Punkte
Die Punktzahlen werden als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle wird auf- bzw. abgerundet.
Die Konzepte müssen zwingend mit der im Unterkriterium angegebenen Benennung gekennzeichnet und eindeutig zuzuordnen sein. Sofern Unterlagen nicht zugeordnet werden können, werden diese nicht gewertet.
Es fließen nur solche Zusatzinformationen in die Bewertung ein, die konkret einem Kriterium zugeordnet sind und einen Bezug zu einem abgefragten Kriterium aufweisen. Dokumente die keine Zuordnung haben, wie z. B. eine Unternehmenspräsentation, werden nicht gewertet.
Die mit Angebotsabgabe für LOS 1 eingereichten Konzepte sind bei Auftragsübernahme vertraglich einzuhalten.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Ein dahingehend unvollständiges Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden.
2.1. Zuschlagskriterium Angebotspreis
Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 700 Punkte erreichen.
Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme erhält die Maximalpunktzahl. Im Anschluss an diese Punkteermittlung werden die anderen vorliegenden Angebote entsprechend prozentual gewichtet und die Punkte in Relation zu dem günstigsten Angebot verteilt.
2.2. Zuschlagskriterium Qualitätssicherungskonzept
Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 300 Punkte erreichen.
Der Auftraggeber erwartet von dem Auftragnehmer eine qualitativ hochwertige Reinigungsleistung, die auch nachhaltig erbracht und abgesichert wird. Dies muss sowohl für die reguläre Unterhaltsreinigung als auch für die bei den Kinderhäusern mitvergebene Grundreinigung berücksichtigt werden. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber ist eine reibungslose Kommunikation und Ausführung der Reinigungsleistung erwünscht. Es ist
daher nach Auffassung des Auftraggebers unentbehrlich, die Reinigungsleistungen auch im Hinblick auf Qualitätssicherungsmaßnahmen gesteuert und konzeptionell durchdacht anzugehen. Es wird daher das Zuschlagskriterium Qualitätssicherungskonzept abgefragt.
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Die Anforderungen an den Inhalt des Qualitätssicherungskonzepts umfassen die nachfolgend genannten Unterkriterien, die der Bieter in identischer Gliederung seinem Angebot beifügen muss:
• Erläutern Sie, wie Sie die reibungslose Leistungserbringung in der erwarteten Qualität “sauber” unter Nutzung der sich durch die gemeinsame Ausschreibung der 4 Objekte ergebenden Synergien gewährleisten wollen. Dabei sind sowohl den Anforderungen an Kinderhäuser und Verwaltungsgebäude sowie dem letzteren gleichgesellte Senioren- und Jugendtreffs, die sich aus den Tätigkeitsverzeichnissen (Anlage 1 zu den Leistungsverzeichnissen) ergeben, als auch der räumlichen Lage Rechnung zu tragen.
(100 Punkte)
• Wie gehen Sie mit Beschwerden um? Stellen Sie ihr Beschwerdemanagement mit entsprechenden Reaktionszeiten für Kinderhäuser und Verwaltungsgebäude sowie Eskalationsstufen dar. • (100 Punkte)
• Stellen Sie den geplanten Personaleinsatz (Objektleitung, operatives Personal, etc.) unter Angabe der Anzahl, der Qualifikation, der Berufserfahrung und Weiterbildung/Schulung der Mitarbeiter dar.
(100 Punkte)
Die Erläuterung ist auf einem gesonderten Beiblatt als Anlage dem Angebot beizufügen. Das eingereichte Qualitätssicherungskonzept wird Vertragsgegenstand.
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2.3 Bewertung der Unterkriterien Qualitätssicherungskonzept
| Note | Punkte | Erklärung | Beispiel |
|---|---|---|---|
| sehr gut | 100 | erfüllt die Anforderungen im besten Maß | Die Inhalte und Darstellungen werden als sehr gut bewertet, wenn • die Fragen vollständig beantwortet werden und auf alle abgefragten Aspekte eingegangen wird • die Beantwortung durch textlich detaillierte, nachvollziehbare Erläuterungen erfolgt • auftragsbezogene Zusatzinformationen hinsichtlich des abgefragten Unterkriteriums angegeben werden |
| gut | 75 | erfüllt die Anforderungen | Die Inhalte und Darstellungen werden als gut bewertet, wenn • die Fragen vollständig beantwortet werden und auf alle abgefragten Aspekte eingegangen wird • die Beantwortung durch textlich detaillierte, nachvollziehbare Erläuterungen erfolgt |
| befriedigend | 50 | erfüllt die Anforderungen im Allgemeinen | Die Inhalte und Darstellungen werden als befriedigend bewertet, wenn • die Fragen vollständig beantwortet werden und auf alle abgefragten Aspekte eingegangen wird • die Beantwortung durch textliche Erläuterungen, die im Wesentlich schlüssig sind, erfolgen |
| ausreichend | 25 | erfüllt die Anforderungen mit Einschränkungen | Die Inhalte und Darstellungen werden als ausreichend bewertet, wenn • die Fragen mit geringen Einschränkungen beantwortet werden, d.h. nicht auf alle abgefragten Aspekte eingegangen wird • die Angaben nur in kurzer Textform oder stichpunktartig erfolgen • die Beantwortung nur im Wesentlichen inhaltlich schlüssig dargestellt wird |
| mangelhaft | 0 | erfüllt die Anforderungen nicht oder es wurden keine Angaben gemacht | Die Inhalte und Darstellungen werden als mangelhaft bewertet, wenn • lediglich auf einzelne Fragen und unwesentlich auf abgefragte Aspekte eingegangen wird • die Beantwortung inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wird • keine Angaben gemacht werden |
Die Bewertung des eingereichten Qualitätssicherungskonzepts erfolgt dabei ausgehend von der Note befriedigend. D. h. jeder Bieter würde bei Vorlage vollständiger und schlüssiger Unterlagen 50 Punkte pro Fragestellung erlangen. Abhängig von der konzeptionellen Darstellung erfolgt eine Einstufung anhand des vorstehend dargestellten Schulnotensystems. Jeder Bieter kann dabei maximal 300 Punkte erlangen.
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