Unterbringung und Versorgung von Fund- und behördlich verwahrten Tieren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- CPV-Codes
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- Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen (75240000)
- Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste (98000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 575101-2025
- Verfahrensnummer
- e31470c7-98c9-4aba-a668-bdb586eb4b1b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, sucht eine Stelle für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sowie von behördlich sichergestellten, verwahrten oder unter Beobachtung gestellten Tieren im gesamten Berliner Stadtgebiet. Zum Auftrag gehören bei Bedarf auch die Rückgabe an Berechtigte oder die Vermittlung der Tiere; Fische und bestimmte gefährliche Wildtiere sind ausgeschlossen. Im Jahr 2024 durchliefen 3.539 Tiere die Tiersammelstelle, und die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2025 um 08:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig: a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere) b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere) c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere) Der Leistungsumfang umfasst die: • Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind. Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten. Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig. Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig: a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere) b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere) c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere) Der Leistungsumfang umfasst die: • Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind. Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten. Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig. Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
Frist: 06.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht: I. gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder II. gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder III. gem. § 19 Mindestlohngesetz oder IV. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz V. gem. § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von 2.500 € oder mehr bzw. mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden bin/sind. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen sowie Selbstreinigungsunterlagen bei vorliegenden Tatbeständen der §§ 123 und 124 GWB.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art
- Preis
Vergabeunterlagen
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Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht: I. gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder II. gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder III. gem. § 19 Mindestlohngesetz oder IV. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz V. gem. § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von 2.500 € oder mehr bzw. mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden bin/sind. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen sowie Selbstreinigungsunterlagen bei vorliegenden Tatbeständen der §§ 123 und 124 GWB.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 831788-2025
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