Anlage 22
Verfahrensregelung zur Ankündigung, Einreichung, Prüfung und Bezahlung von Nachträgen aus Arch.-/Ing.-Verträgen (NEuPP Arch./Ing.)
1 Präambel
Die Vertragsparteien verfolgen zur Gewährleistung der Kosten- und Terminsicherheit das gemeinsame Ziel der Nachtragsvermeidung durch frühzeitiges Erkennen und Ausräumen von Nachtragspotenzialen. Darüber hinaus sollen Optimierungen bei der Einreichung, der qualifizierter Nachweisführung und der Prüfung von Nachtragsangeboten, bei Verhand- lung und Beauftragung von Nachträgen sowie bei der Vergütung nachweislich erbrachter Leistungen erzielt werden. Um diese Ziele gemeinsam zu erreichen, wurde diese Verfah- rensregelung formuliert.
Es soll erreicht werden, dass • mögliche Konfliktpotenziale frühzeitig erkannt und ausgeräumt werden • Einreichungs-, Bearbeitungs- und Beauftragungsdauer von Nachtragsangeboten ver- kürzt werden • Zahlungen beschleunigt werden • die Qualität der Nachweisführung der eingereichten Nachtragsangebote verbessert wird • unberechtigte Nachträge frühzeitig erkannt und beschieden werden und damit das gesamte Nachtragsaufkommen verringert wird
2 Geltungsbereich
Die nachfolgende Verfahrensregelung wird Vertragsbestandteil und ist bei Architekten- /Ingenieurverträgen mit einem Volumen über 1 Mio. EUR verpflichtend anzuwenden. Bei geeigneten komplexen Architekten-/Ingenieurverträgen unterhalb dieser Wertgrenze kann die Verfahrensregelung auf Wunsch der Vertragsparteien freiwillig angewendet wer- den.
3 Inhalte der Verfahrensregelung
A. Nachtragseinreich- und –prüfplan
(1) Die Vertragsparteien dokumentieren die Anzeigen von Vertragsabweichungen und Angebote für Nachtragsleistungen Arch./Ing. im Nachtragseinreich- und –prüfplan („NEuPP-Liste“) auf der seitens des AG zur Verfügung gestellten Nachtragsplattform. (2) Die Vertragsparteien vereinbaren möglichst frühzeitig nach Abschluss eines Architek- ten-/Ingenieurvertrages, spätestens jedoch mit Vorliegen der ersten Anzeige einer Vertragsabweichung bzw. des ersten Angebots für Nachtragsleistungen, in welchen Abständen sie gemeinsam die Anzeigen einer Vertragsabweichung und die Angebote über Nachtragsleistungen besprechen und halten die Ergebnisse im Nachtragsein- reich- und -prüfplan fest („NEuPP-Gespräche“).
Diese NEuPP-Gespräche können je nach Bedarf und gemeinsamer Vereinbarung im Anschluss an regelmäßig stattfindende (Planungs-)Besprechungen oder in separaten Besprechungen erfolgen. Es wird ein mindestens 6-wöchentlicher Turnus empfohlen.
208.1212V05 Anlage 22 Verfahrensregelung NEuPP Arch.- Ing Seite 1 Fachautor: I.IIG 5| Andreas Voigt | Tel.: 01523 7406900 Gültig ab: 01.01.2026
(3) Der Nachtragseinreich- und -prüfplan wird von dem Auftraggeber auf der Nachtrags- plattform gepflegt und kann vom Auftragnehmer jederzeit exportiert werden (Excel).
B. Angebot für Nachtragsleistungen
Nach einer Abstimmung zu einer Vertragsabweichung bzw. einer Anordnung reicht der Auftragnehmer das Nachtragsangebot unverzüglich ein (§ 2 Ziff. 2.7 des Arch.- /Ing.-Vertrages). Der Nachtrag wird mit einer laufenden Nummer versehen und in den Nachtragseinreich- und -prüfplan (NEuPP-Liste) eingetragen. Die Nachtragsnum- mern des Auftragsnehmers und des Auftraggebers sind nach Möglichkeit gleichzuhal- ten.
C. Nachtragsbearbeitung durch den AG Der Auftraggeber wird ein Nachtragsangebot formal, dem Grunde und der Höhe nach, prüfen. Entspricht ein Nachtrag nicht den vertraglich festgelegten Anforderungen oder sind weitere Darlegungen oder Nachweise erforderlich, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, den Nachtrag zu ergänzen. Bis der Auftragnehmer der be- rechtigten Aufforderung des Auftraggebers nachgekommen ist, ruht die Nachtragsbe- arbeitung.
D. Kapazitäten
Jeder Vertragspartner wird die in seinem Bereich benötigten Kapazitäten zur Einhal- tung dieser Verfahrensregelung gewährleisten.
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