| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 1/14 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI88656 |
Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.
Maßnahmen-/Projektbeschreibung und
Vorbemerkungen
ABS Nürnberg-Furth im Wald-Grenze D/Cz
Umweltplanung, Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung,
FPA
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390 Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 2/14 |
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung ........................................................................................................................ 3 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n).................................................................................................................. 3 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse ......................................................................................................................... 4 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................................................. 6 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ...................................................................................................... 7 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ............................................................................ 8 2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................................ 8 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ............................................................................................... 8 2.2 Projekttermin- und Arbeitsplan ................................................................................................................... 8 2.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 9 2.4 Gilt für Umweltplanungen/ Kartierung: Einsatz des Fachinformationssystems Naturschutz und Kompensation der DB AG (FINK) zur Daten- und Unterlagenübergabe .............................................. 9 2.5 Einsatz von EDV-Systemen ...................................................................................................................... 10 2.6 Weitere Vorbemerkungen ......................................................................................................................... 11 2.6.1 Prämissen für die Vorplanung ................................................................................................................ 11 2.6.2 Erstellung Vorplanungsdokumente und Organisationsvorgaben ...................................................... 11 3 Sonstiges .................................................................................................................................................... 12 3.1 Scoping ........................................................................................................................................................ 12 3.2 FFH-Vorprüfung .......................................................................................................................................... 13 3.3 FPA ............................................................................................................................................................... 13 3.4 Optionale Ingenieurstunden ...................................................................................................................... 14
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390 Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 3/14 |
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1 Allgemeine Beschreibung Nachfolgend wird die Ausschreibung zur Umweltplanung für das Projekt „ABS Nürnberg-Furth im Wald-Grenze D/Cz“ an den Strecken 5924, 5904, 5800, 5801 dargestellt.
Für die Umweltplanung in den Leistungsphasen 1 und 2 sind folgende Umweltunterlagen erforderlich: o Faunistische Planungsraumanalyse (FPA) o FFH-Voruntersuchung o Scoping-Unterlage
Für die Faunistische Planungsraumanalyse wird mit einem Puffer von 200 m links und rechts der Strecke gerechnet.
Für das Scoping ist ein Puffer von 500 m links und rechts entlang der Strecke vorgesehen.
Insgesamt wird die Ausschreibung in 2 Lose untergliedert, welche jeweils 3 Planungsabschnitte umfassen. So behandelt Los 1 die Planungsabschnitte 1-3 und Los 2 die Planungsabschnitte 4- 6. Die FPA und die Scoping-Unterlage sollen die jeweiligen Planungsabschnitte in unterschiedlichen Kapiteln jeweils einzeln betrachten. Im Rahmen der FFH-Voruntersuchung soll für jedes FFH-Gebiet eine einzelne Unterlage erstellt werden.
Die FPA umfasst die Maßnahmen aller Planungsabschnitte der Lose 1 und 2. Die FFH- Voruntersuchung umfasst vier FFH-Gebiete in Los 1 und fünf FFH-Gebiete in Los 2. Die Scoping-Unterlage umfasst in Los 1 den Planungsabschnitt PA3 und in Los 2 die Planungsabschnitte PA4, PA5 und PA6.
1.1 Zu planende Baumaßnahme(n)
Das Projekt ABS Elektrifizierung Nürnberg - Furth im Wald - Grenze D/CZ, auch Metropolenbahn genannt, ist als Bedarfsplanprojekt im vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan eingeordnet. Die DB Netz AG hat Anfang des Jahres 2022 den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 erhalten. Die Planung für das Projekt Metropolenbahn wird mit der BIM-Methodik durchgeführt. Dabei ist vorgesehen, dass ein Bestandsmodell der gesamten Strecke in unterschiedlicher Detailtiefe erstellt wird und darauf aufbauend die Fachplanungen für Lph. 1-2 in Fach- bzw. Koordinationsmodellen abgebildet werden. Hierfür bildet u.a. die bereits als Grundlage durchgeführte Vermessung eine wichtige Basis.
Ziel der übergeordneten Maßnahme ist eine durchgehend elektrische Verbindung zwischen Nürnberg/München und Prag. Dadurch soll auch die Personenverkehrsverbindung von Nürnberg über Pilsen nach Prag beschleunigt werden. Im Allgemeinen soll das Projekt zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene beitragen. Die vorhandenen Elektrifizierungsdefizite in Nordostbayern sollen durch die Metropolenbahn ebenfalls reduziert werden. Außerdem soll der Rangierbahnhof Nürnberg elektrisch an die Strecke angebunden werden (Strecke 5924). Des Weiteren wird gemäß Bundesverkehrswegeplan die Metropolenbahn als Umleitungsstrecke für den Schienengüterverkehr der Strecke Nürnberg – Neumarkt – Regensburg (5850) dienen.
Insgesamt umfasst der Projektumgriff rund 168km Bahnstrecke mit 33 Bahnhöfen/Haltepunkten, 105 Eisenbahnbrücken, 42 Straßenbrücken, 25 Bahnübergängen und einem Eisenbahntunnel.
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 4/14 |
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Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Elektrifizierung Nürnberg-Mögeldorf – Nürnberg Dutzendteich Elektrifizierung Hartmannshof – Amberg – Irrenlohe Elektrifizierung und Geschwindigkeitserhöhung (konventionell) Schwandorf – Cham – Furth im Wald, Vmax = 160 km/h Elektrifizierung und Geschwindigkeitserhöhung (konventionell) Furth im Wald – Grenze D/CZ, Vmax = 110 km/h Zweigleisiger Ausbau der Abschnitte Hiltersdorf – Irrenlohe, Wackersdorf – Bodenwöhr Nord, Pösing – Cham Schwedenschanze sowie Weiding – Arnschwang 740m-Maßnahmen in Röthenbach l.d.P, Luitpoldhütte, Freihöls, Altenschwand und Furth im Wald Neues Wendegleis in Lauf l.d.P. Streckenausrüstung mit ETCS Level 2 ohne Signale im Netz Regensburg Anpassung, Erneuerung und Ausbau der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Stellwerke (Erneuerung/Umrüstung auf DSTW-Technik im Netz Regensburg) EKrG-Maßnahmen an Straßenbrücken und Bahnübergängen
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse Die geplanten Maßnahmen liegen grob an der Strecke von Nürnberg bis über Furth im Wald zur tschechischen Grenze Richtung Prag. Zur Erarbeitung der Umweltplanung wurde der Planungsraum in zwei Lose unterteilt. Dazu gehören wie in Abbildung 1 dargestellt das Los 1 West (gelb) und das Los 2 Ost (rot).
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 5/14 |
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Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage der Maßnahmen in Bayern aufgeteilt in Los 1 West (rot) und Los 2 Ost (gelb) (© Bayerische Vermessungsverwaltung)
Die Maßnahmen verteilen sich auf vier Strecken, wie in Abbildung 2 gezeigt: Strecke 5924 (orange), km 0,00 – 3,650 Strecke 5904 (gelb), km 0,00 – 88,494 Strecke 5800 (rot), km 0,00 – 67,220 Strecke 5801 (blau), km 184,102 – 190,83
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 6/14 |
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Abbildung 2: Streckenübersicht: Strecke 5924 (orange), Strecke 5904 (gelb), Strecke 5800 (rot), Strecke 5801 (blau) (© Bayerische Vermessungsverwaltung)
Die Maßnahmen liegen in verschiedenen Naturräumen. In Los 1 umfasst dies von West nach Ost die Naturräume D59 Fränkisches Keuper-Liasland, D61 „Fränkische Alb“ und D62 „Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland“. In Los 2 sind von West nach Ost ebenso D62 sowie der Naturraum D63 „Oberpfälzer und Bayerischer Wald“ betroffen.
An der Strecke 5904 km 0,00 – 36,96 sind Punktmaßnahmen in Form von Überholgleisen und einem Wendegleis durchzuführen. An den übrigen Strecken finden linienförmige Maßnahmen statt, darunter die Elektrifizierung und zweigleisige Ausbau einiger Streckenabschnitte sowie Überholgleise.
Die Maßnahmen sind in Abbildung 3 dargestellt:
Abbildung 3: Streckenübersicht mit Planungsabschnitten und geplanten Maßnahmen
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften Die Maßnahmen erstrecken sich auf folgende Gebietskörperschaften im Zuständigkeits- bereich:
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 7/14 |
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| Los | Landkreis | Strecke | km | Maßnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Nürnberg | 5924 | 0,00 – 3,650 | Elektrifizierung eingleisige Strecke |
| LK Nürnberger Land | 5904 | 7,00 – 37,7 | Neubau Überholgleis (km 12,8) Neubau Wendegleis (km 16,8) Neubau Wendegleis (km 27,98) Elektrifizierung zweigleisig ab km 36,96 | |
| LK Amberg- Sulzbach | 5904 | 37,7 – 63,7 69,25 – 80,1 | Elektrifizierung zweigleisig km 37,7 – 63,7 Elektrifizierung eingleisig km 69,25 – 73,69 Herstellung neuer zweigleisiger Abschnitte & Elektrifizierung km 73,69 – 80,1 | |
| Stadt Amberg | 5904 | 63,7 – 69,25 | Elektrifizierung zweigleisig km 63,7 – 67,1 Elektrifizierung eingleisig km 67,1 – 69,25 Neubau Überholgleis (km 64,3) | |
| LK Schwandorf | 5904 | 80,1 – 88,494 | Herstellung neuer zweigleisiger Abschnitte & Elektrifizierung km 80,1 – 88,948 Neubau Überholgleis (km 81,1) | |
| 2 | LK Schwandorf | 5800 | 0,00 – 24,6 | Elektrifizierung eingleisig km 0,00 – 24,6 Herstellung neuer zweigleisiger Abschnitte & Elektrifizierung km 5,5 – 20,13 |
| LK Cham | 5800 5801 | 24,6 – 67,220 184,1 – 190,83 | Elektrifizierung eingleisig km 24,6 – 67,220 Herstellung neuer zweigleisiger Abschnitte & Elektrifizierung km 39,21 – 50,7 und 58,86 – 62,31 Neubau Überholgleis km 67,20 bzw. 190,83 (5801) |
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter Besprechungen mit Behörden und Dritten, die vom Auftragnehmer (AN) geführt werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG). Rechtsverbindliche Erklärungen sind ausdrücklich dem AG vorbehalten. Bei Bedarf ist der AG mindestens 14 Tage vorab einzubinden. Dies gilt insbesondere für Sachverhalte mit kreuzungsrechtlichen Sachverhalten (EKrG). Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte sowie die den Behörden einzureichenden/vorzulegenden Unterlagen sind vorab mit dem AG oder seinem Beauftragten abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe durch den AG erfolgt bei entsprechend sachgemäßer Leistung unverzüglich und lässt jedoch die vertragliche Verantwortung des ANs für deren Inhalte unberührt. Etwaige Forderungen von Dritten (bspw. Von Trägern öffentlicher Belange, Gemeinden, Verbänden, Spartenträgern), insbesondere solche, die über das gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 8/14 |
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des einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilt der AN dem AG unverzüglich schriftlich mit.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Zweigleisige Strecken: Betriebsweise bei Fahren auf dem Regelgleis, Betriebsweise bei Fahren auf dem Gegengleis
Eingleisige Strecken: Betriebsweise auf dem Regelgleis in beide Richtungen
Streckenstandards: 5924 Nürnberg Mögeldorf – Nürnberg Dutzendteich F3 (R80)
5904 Nürnberg Hbf – Hartmannshof P5/F2 (R120)
5904 Hartmannshof – Amberg P5/F2 (R120)
Streckenklasse: 5924 Nürnberg Mögeldorf – Nürnberg Dutzendteich D4
5904 Nürnberg Hbf – Hartmannshof D4
5904 Hartmannshof – Amberg D4
2 Vorbemerkungen 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Beim AG sind mindestens folgende Termine wahrzunehmen: Auftaktbesprechung, mindestens 4 Zwischentermine, Abschlussbesprechung. Von allen Besprechungen beim AG und bei Dritten hat der Auftragnehmer (AN) eine Niederschrift zu fertigen. Niederschriften von Besprechungen beim AG sind innerhalb von 5 Werktagen anzufertigen und vom AG zu genehmigen. Die Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen. Alle erforderlichen Kosten für Besprechungen beim Auftraggeber und bei Dritten zur vollständigen Leistungserbringung sind mit der Nebenkostenregelung des Vertrages abgegolten.
2.2 Projekttermin- und Arbeitsplan Vom Auftragnehmer (AN) ist innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ein detaillierter Terminplan vorzulegen und in einem Termin mit dem AG zu erläutern und abzustimmen. Die Vorgänge sollen die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Den Vorgängen ist eindeutig eine Ressource zu zuordnen. Die Vorgänge schließen mit einem belastbaren Dokument ab. Der Terminplan ist dem AG monatlich vorzulegen und der Sachstand anhand von Dokumenten zu erläutern. Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 9/14 |
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Nachfolgend ist die voraussichtliche Terminschiene grob aufgeführt: FPA, FFH-Voruntersuchung Q1 2027 Scoping-Unterlage Q2 & Q3 2027 Abgabe Unterlagenentwurf September 2027 Überarbeitung der Unterlagen Oktober 2027 Einreichung der Unterlagen beim EBA November 2027 Im Anschluss Bearbeitung der Stellungnahmen im Rahmen des Scoping Verfahrens
Zunächst sind die Unterlagen zur FPA und der FFH-Vorprüfung zu erstellen und dem AG zur Abstimmung vorzulegen. Im Anschluss soll die Scoping-Unterlage auf Basis der Erkenntnisse aus der FPA und der FFH-Vorprüfung erstellt werden.
2.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Die Gesamtprojektleitung wird durch das Projektmanagement der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg (I.II-S-N-O) umgesetzt und ist gegenüber dem Auftragnehmer weisungs- und anordnungsbefugt. Die Fachabteilung T22 der DB InfraGO AG übernimmt die fachliche Betreuung der Ausschreibung.
Projektbeteiligte und weitere Zuständigkeiten bzw. Personalien werden im Auftragsfall in der Planungsauftaktbesprechung mitgeteilt.
Vertragsabwickelnde Stelle xx
Beschaffende Stelle xx
2.4 Gilt für Umweltplanungen/ Kartierung: Einsatz des Fachinformationssystems Naturschutz und Kompensation der DB AG (FINK) zur Daten- und Unterlagenübergabe Das webbasierte IT-Tool FINK dokumentiert die Kompensationsverpflichtungen der Bahn und unterstützt den Prozess der Planung, Realisierung und dauerhaften Unterhaltungspflege (Lebenszyklus) von Kompensationsverpflichtungen. Darüber hin-aus erfolgt die Berichterstattung an die zuständigen Behörden teilweise über FINK. Die im Rahmen der Umweltplanungen für das jeweilige Vorhaben entstehenden Daten und Unterlagen (bspw. zum Projekt, zu Kartierergebnissen, Beeinträchtigungen/ Konflikten, Kompensationsmaßnahmen, Kompensationsflächen, Flurstücken, Verantwortlichkeiten sowie zugehörige Dokumente und Dateien) sind entsprechend des Planungs-/ Herstellungsfortschritts und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Benutzerhandbuches (in der jeweils aktuellen Fassung) im FINK zeitnah einzugeben bzw. zu hinterlegen, um den jeweils aktuellen Stand darzustellen. Zudem müssen diese für die Berichterstattung an die Behörden qualitätsgeprüft freigegeben werden.
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| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 10/14 |
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Die bundesweit einheitlichen Maßnahmenblätter des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für Genehmigungen des EBA werden ausnahmslos aus FINK erzeugt, da nur diese Dokumente – mit einer standardisierten Nummerierung versehen – vom EBA akzeptiert werden. Alle Planunterlagen zu den Kompensationsverpflichtungen/ -flächen sind in digitaler/ georeferenzierter Form im FINK hochzuladen und so dem AG zu übergeben. Die hierfür erforderliche Datenbasis entnehmen Sie bitte dem FINK-Benutzerhandbuch in der jeweils aktuellen Fassung. Dieses Benutzerhandbuch kann vorab bereitgestellt werden oder nach erfolgreicher Anmeldung im FINK direkt auf der Startseite sowie auf den Hilfeseiten eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Bei inhaltlich fachlichen sowie technischen Fragen zu FINK können Sie sich an den FINK- Support wenden: fink-support@deutschebahn.com Arbeitszwischenstände sind entsprechend den nachfolgenden Leistungsbeschrei-bungen bzw. auf Anforderung des AG – beispielsweise zur Prüfung von Abschlagsrechnungen – in bzw. über FINK zu liefern. Grundsätzlich sind alle Planunterlagen - auch Grundlagen, Roh-, Erfassungsdaten aus Kartierungen gemäß FINK-Benutzerhandbuch für den Auftraggeber im FINK hochzuladen. Zu allen Kompensationsmaßnahmen sind die Umringe als georeferenzierte Shape-Dateien im FINK hochzuladen (Projektion: GK 3. Hauptmeridian). Vorgaben für die Strukturierung der Daten entnehmen Sie bitte der aktuellen Version des FINK-Benutzerhandbuches bzw. den FAQs zu GIS-Daten. Die Ergebnisse und Untersuchungsflächen von faunistischen Kartierungen sind als georeferenzierte Shape-Dateien (Projektion: GK 3. Hauptmeridian) im FINK hochzuladen, soweit durch den AG kein anderer Ablageort vereinbart wird. Vorgaben für die Strukturierung der Daten entnehmen Sie bitte der aktuellen Version des FINK-Benutzerhandbuches bzw. den FAQs zu GIS-Daten. Diese Dokumente können vorab bereitgestellt werden oder nach erfolgreicher Anmeldung im FINK direkt auf der Startseite sowie auf den Hilfeseiten eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Bei fehlenden Daten oder Datenfehlern, die eine Übernahme in die DB-Systeme verhindern, ist der AN zur Nachbesserung verpflichtet. Die Aufwendungen für die Aufbereitung und Übergabe der o. g. Daten sind in die anzubietenden Honorare einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
2.5 Einsatz von EDV-Systemen
Die Planung ist so zu gestalten, dass eine Übergabe von Daten für die Plattform GIS in einem der folgenden Formate erfolgen kann: SHP, SHX, DBF, XML, GML, CityGML, Geojson, GPKG, SpatiaLite, GDB
Außerdem inkl. dem Einsatz der Projektkommunikationsplattform (PKP) / Common Data Environment (CDE) zu erbringen.
Der AN kann den Zugang zum Projektraum der CDE erst nach Zuschlagserteilung beantragen. Die Kosten für die Zugänge sind, wie in der AIA beschrieben, vom AN selbst zu tragen.
Außerdem sind Microsoft Office 365 sowie folgende EDV-Systeme bzw. Software durch den AN zu verwenden und deren Nutzung über die Gesamtvertragslaufzeit in das Angebot einzurechnen:
- Die üblichen Office Anwendungen sind zu verwenden Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
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-
CAD-Software
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Ausschreibungssoftware
-
Die Kostenschätzung wird vom AN unter Verwendung der Standardkostenpläne in iTWO abgebildet. Deshalb ist ein Zugang zu iTWO und dessen fachgerechte Handhabung Voraussetzung zur Leistungserbringung.
2.6 Weitere Vorbemerkungen
2.6.1 Prämissen für die Vorplanung
Das zugrunde liegende Infrastrukturkonzept beschreibt die mit der Elektrifizierung und die zur Sicherstellung der optimalen Betriebsqualität verbundenen erforderlich werdenden Änderungen und Erweiterungen der Infrastruktur. In der Betrieblichen Aufgabenstellung (BAst) werden Funktionalitäten und beabsichtigte Zielzustande beschrieben, die sowohl gewerkespezifische- bzw. fachtechnische Planungen als auch gewerke- und fachübergreifende sowie los- und abschnittsübergreifende Planungsausführungen erforderlich machen. Mit diesem Verständnis sind in der Vorplanung technisch und wirtschaftlich optimale Lösungen zu erarbeiten und mit Kosten zu bewerten.
Für die Planungsleistungen gelten die EIGV, die relevanten europäische Verordnungen, Richtlinien und Normen, die nationalen Eisenbahngesetze, Verordnungen und Normen, die berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des Eisenbahnbundesamtes, das Regelwerk der DB (Richtlinien, Technische Mitteilungen, Prozess - und Arbeitsanweisungen etc.), die zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Straßenbaulastträger sowie die anerkannten Regeln der Technik und der anerkannte Stand der Technik (Betriebssicherheitsverordnung).
Die Verordnungen, Richtlinien, Regelwerke, technische Mitteilungen etc. gelten in der jeweils gültigen Fassung. Während der Vorplanung eintretende Änderungen sind in der Leistungserbringung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
Vom Grundsatz sind nur zugelassene Technologien bei der Planung von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen. Abweichungen sind generell zu begründen.
2.6.2 Erstellung Vorplanungsdokumente und Organisationsvorgaben
Im Rahmen Fachplanungen Umwelt sowie bei der Erstellung des Vorplanungsheftes sind neben der Aufnahme relevanter Bestandsunterlagen je Gewerk und Örtlichkeit nachstehende Dokumente, Zeichnungen, Textbeiträge etc. zu erstellen und in das Vorplanungsheft einzuarbeiten und notwendige Informationen an die für das Vorplanungsheft zuständigen Planer zu übergeben. Die nachstehende Aufzählung gibt einen Überblick über die wichtigsten Dokumente, die bei Bedarf zum besseren Verständnis der Planungsergebnisse mit geeigneten Dokumenten zu ergänzen sind. Eine sinnvolle Darstellung der vollumfänglichen Planung wird gemeinsam im weiteren Planungsverlauf abgestimmt.
Allgemeingültige bzw. fachübergreifende Dokumente:
- Textbeitrag Umwelt zum Erläuterungsbericht
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
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-
Bericht zur FFH-Vorprüfung in Text und Karte (inkl. Illustration mit Beispielfotos) anhand der Mustergliederung zur FFH-Vorprüfung des EBA in der aktuellen Fassung. Es soll für jedes FFH- Gebiet eine eigene FFH-Vorprüfungs-Unterlage erstellt werden.
-
Unterlage zur Faunistischen Planungsraumanalyse (FPA) in Text und Karte. Die Unterlage soll die jeweiligen Planungsabschnitte in unterschiedlichen Kapiteln jeweils einzeln betrachten.
-
Unterlage zum Scoping-Verfahren in Text und Karte unter Berücksichtigung des Umweltleitfadens des EBA in der aktuellen Fassung. Die Unterlage soll die jeweiligen Planungsabschnitte in unterschiedlichen Kapiteln jeweils einzeln betrachten.
-
Vor- und Nachbereitung eines Scoping-Termins (Sitzungsvorlage, Arbeitsheft, Protokoll)
-
Stellungnahmen zum Scoping-Verfahren
-
Übersichtskarten
-
Übersichtspläne 1:5000
-
Schematische Übersichtspläne
Weitere Dokumente im Vorplanungsheft:
Relevante Dokumente aus dem Prozess der Vorplanung wie z.B. Abstimmungsprotokolle, Stellungsnahmen, Schriftverkehre mit TÖB’s, Varianten-, Bewertungs- und Entscheidungsmatrizen, Befunde etc. sind in Abstimmung mit dem AG ebenso zu liefern.
Die Fachplanungsergebnisse (z.B. Berichte, Zeichnungen, bildliche Darstellungen etc.) externer Planungspartner wie z.B. Umweltplanung, Schall- und Erschütterung etc. sind ebenso nach Zulieferung in das Vorplanungsheft zu integrieren.
3 Sonstiges
3.1 Scoping
Im Rahmen der Unverträglichkeitsprüfung (UVP) für das geplante Vorhaben soll ein vorgelagertes Scoping-Verfahren mit einem eigenständigen Scoping-Bericht verschriftlicht werden. Das Scoping ist ein Verfahren zur Unterrichtung des Vorhabenträgers durch die Zulassungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt – EBA) über den Untersuchungsraum und - rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie der weiteren Unterlagen LBP, AFB und ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dabei geht es vor allem um den Inhalt (z. B. Schutzgüter/ Auswirkungen), welche Untersuchungen in welcher Detailtiefe nötig sind und welche Methoden dabei anzuwenden sind. Zudem wird für die einzelnen Schutzgüter der jeweilige Untersuchungsraum festgelegt.
Gesetzlich ist das Scoping in § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Überschrift „Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen“ geregelt. Dementsprechend ist folgender Leistungsumfang zu liefern:
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umwelt, WRRL u. Schalltechn. Untersuchung (ohne BIM) Gültig ab: 11.07.2022
| Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Umweltplanung Leistungsphase 1 und 2 (Scoping-Unterlage, FFH-Voruntersuchung, FPA) | Anlage Nr. 1.0 Blatt 13/14 |
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- Erstellung von Unterlagen (Text und Karte) für ein Scoping-Verfahren unter Berücksichtigung des Umweltleitfades in der aktuellen Fassung.
- Erstellen einer Entwurfsfassung einschließlich Änderungen und Anpassungen des AG sowie des zuständigen Sachbearbeiters des EBA. o Abfragen, Zusammenstellen und Sichten aller verfügbaren planungsrelevanten Informationen o Auswerten und Einbeziehen der aktuellen technischen Planung o Ermitteln von Lücken und fehlenden Grundlagen o Erstellen von Übersichtsplänen, Maßstab in Abstimmung mit dem AG o Darstellen des voraussichtlichen Untersuchungsraumes und -rahmens (Scoping- Unterlage)
- Teilnahme am Scoping-Termin (Präsentation der erarbeiteten Unterlagen inkl. Vor- und Nachbereitung)
- Verfassen von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Scoping-Verfahrens
Inhalt der Scoping-Unterlage: o Beschreibung des Vorhabens (Standort, Projektbeschreibung und Planfeststellungsabschnitte, Darstellung und Beschreibung von Varianten mit Darlegung des Vermeidungs-/ Minimierungspotentials von negativen Umweltauswirkungen) o Beschreibung des Raumes (Ortsbesichtigung, Grobbeschreibung, schutzgutbezogen zu erwartende Wirkungen und Risiken, detaillierte Auflistung bereits vorhandener Informationen zur Umwelt) o Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand (Auswirkungen des Vorhabens auf alle Schutzgüter, Erheblichkeitsabschätzung) o Vorläufiges Untersuchungskonzept für den Umweltbericht (Umfang und Methodik zur Erfassung jedes Schutzgutes und Bewertungsmethodik, Methodik der Ausgleichermittlung jedes Schutzgutes, Aussagen zur Erforderlichkeit und Umfang von wasserrechtlichen Fachbeiträgen, Begründung der Abgrenzung des Untersuchungsraumes) o Ergänzende Hinweise zur Erstellung des LBP (Grundlagen für die Entwicklung des Kompensationskonzeptes)
Der Scoping-Bericht soll nach der entsprechenden Mustergliederung zur Scoping-Unterlage des EBAs aufgebaut sein.
3.2 FFH-Vorprüfung Im Rahmen des Projekts ist eine eigenständige FFH-Vorprüfung durchzuführen. Ziel dieser Vorprüfung ist es, eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, ob das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten führen kann. Die Erarbeitung soll nach den Vorgaben des Umweltleitfadens des EBA in der aktuell gültigen Fassung und unter Anwendung der Mustergliederungen vom EBA erfolgen. Der konkrete Leistungsumfang der FFH-Vorprüfung ist der Ausschreibung zu entnehmen.
3.3 FPA Im Rahmen der FPA soll die Notwendigkeit faunistischer Erhebungen definiert werden. Auf dieser Grundlage sollen anschließend die Kartierleistungen vergeben werden. Der konkrete Leistungsumfang der FPA ist der Ausschreibung zu entnehmen.
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3.4 Optionale Ingenieurstunden Zur Absicherung eines flexiblen Projektmanagements werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzlich optionale Ingenieurstunden vorgesehen. Diese können im Falle von unerwartetem Mehraufwand, beispielsweise durch zusätzliche Abstimmungen mit Behörden, erweiterte Untersuchungen oder notwendige Anpassungen der Berichtsunterlagen, in Anspruch genommen werden.
Die Vergabe dieser Stunden erfolgt nach tatsächlichem Bedarf und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, um maximale Transparenz und Effizienz im Projektablauf sicherzustellen.
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