Anlage 0.4 Vergabevorgangsnummer: 26FEI88656
Aufteilung nach Losen, Zuschlag für mehr als ein Los
Angebotene Preisnachlässe
In der Auftragsbekanntmachung / Aufforderung zur Interessenbestätigung wurde angegeben, dass ein einziger Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten kann.
Wir gewähren einen Preisnachlass in Höhe von
%
bei gemeinsamer Vergabe
aller Lose
und/oder
folgender Lose : %
folgender Lose : %
an uns.
Bei einer Ausschreibung mehrerer Lose werden sämtliche Preisnachlässe grundsätzlich ausschließlich losweise betrachtet und dementsprechend gewertet.
Ist die losweise Vergabe vorbehalten, kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach den vorgegebenen Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
Wird ein Preisnachlass für den Fall der gemeinsamen Vergabe mehrerer Lose angeboten, erfolgt eine losübergreifende Wertung. Der Preisnachlass ist zwingend als vom Hundert-Satz („%“) anzugeben. Andere Preisnachlässe werden nicht gewertet.
Ein als vom Hundert-Satz („%“) angebotener Preisnachlass bezieht sich auf die Angebotsendsumme jedes vom Preisnachlass erfassten Loses. Die Einrechnung in die Angebotsendsumme erfolgt mit Beauftragung. Soweit Kostenansätze des Hauptvertrags für geänderte Leistungen fortgeschrieben werden, findet darauf ebenfalls der Preisnachlass Anwendung.
Zutreffendes vom Bieter anzukreuzen 2) Vom Bieter einzutragen 3) Vom AG einzutragen, vorgegebene Loskombinationen
208.1212V40 Nachlass bei gemeinsamer Vergabe von Losen Seite 1 Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 01.12.2025
Beinhaltet die Beauftragung Berechnungshonorare nach HOAI mit vorläufigen Honoraren, sind die vereinbarten Preisnachlässe auch bei der endgültigen Honorarermittlung entsprechend zu berücksichtigen.
Sollte nach der Wertung die Summe der Punkte aus der Einzellosbetrachtung identisch mit der Summe der Punkte aus der losübergreifenden Betrachtung sein, so wird das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf das Preiskriterium ermittelt.
Die Anlage 0.4 muss nicht zurückgesendet werden, wenn kein Nachlass angeboten wird. Bei fehlendem Rücklauf der Anlage wird davon ausgegangen, dass kein Nachlass angeboten wird. Es erfolgt keine Nachforderung.
Seite 2 26FEI88656 Gültig ab: 01.12.2025