Umweltbaubegleitung für CEF-Maßnahmen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- vergabe.autobahn.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 653461-2026
- Verfahrensnummer
- a8079cd6-15ed-4de4-bef9-93b5e47e8d3d
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West in Montabaur, beschafft Dienstleistungen für UBB- und CEF-Maßnahmen. UBB steht für Umweltbaubegleitung; CEF bezeichnet Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktion. Die Leistungen beziehen sich auf die Regionen DEB1B und DEC03, Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
UBB CEF-Maßnahmen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · UBB CEF-Maßnahmen
UBB CEF-Maßnahmen
Frist: 06.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · UBB CEF-Maßnahmen
- Honorar / Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026| Leistungsverzeichnis | 21,8 MB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 120 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Sonstiges | 80 KB | |
| Vertragsbedingungen | 287 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 570 KB | |
| Anschreiben | 1,2 MB | |
| Anschreiben | 189 KB | |
| Anschreiben | 487 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 43 KB | |
| Sonstiges | 188 KB | |
| Sonstiges | 315 KB | |
| Vertragsbedingungen | 198 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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