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Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit:
Durchführung eines Vergabeverfahrens
Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Zentrale Vergabestelle Rathausstr. 11-13 52222 Stolberg
Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte:
Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte Person der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Tel.: 02402 / 13-517
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grund folgender Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung:
§ 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) vom 17. Mai 2018 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c und Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016.
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck verarbeitet:
Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet:
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und in der Vergabeakte hinterlegt.
Mögliche Empfänger der Daten sind:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Die Vergabestelle ist nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie nach § 19 Abs. 4 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Die Vergabestelle ist nach § 6 Abs. 2 Ziff. 1 WRegG berechtigt, bei öffentlichen Aufträgen mit einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert unterhalb der Wertgrenzen anzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftraggeber den Auftrag oder die Konzession zu vergeben beabsichtigt. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist die Vergabestelle nach § 6 Abs. 2 Ziff. 2 WRegG berechtigt abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Im Falle des Vorliegens einer Eintragung im Wettbewerbsregister kann die Vergabestelle nach § 6 Abs. 6 WRegG von den Strafverfolgungsbehörden oder den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden ergänzende Informationen anfordern, soweit diese nach Einschätzung der Vergabestelle für die Vergabeentscheidung erforderlich sind. Die Strafverfolgungsbehörden und die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden dürfen die angeforderten Informationen auf Ersuchen der Vergabestelle übermitteln.
Die Vergabestelle kann die Registerbehörde gemäß § 8 Abs. 4 Satz 5 WRegG um Übermittlung der Entscheidung über einen Antrag auf vorzeitige Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister ersuchen.
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Die Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) informiert die Bieter und ggf. Bewerber wie folgt:
Unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB
Bei allen Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB unterrichtet der Auftraggeber gem. § 9 Abs. 4 der Satzung der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) vom 17.12.2025 über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabesatzung) jeden Bewerber und jeden Bieter über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots oder die Aufhebung des Verfahrens.
Oberhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB
Bei allen Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB unterrichtet der öffentliche Auftraggeber unbeschadet des § 134 jeden Bewerber und jeden Bieter über die erfolgte Zuschlagserteilung (Absageschreiben). Auf Verlangen der Bewerber oder Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, sind die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen (§ 62 VgV, § 19 Abs. 4 VOB/A-EU).
Die Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) informiert (über den Vergabemarktplatz NRW bzw. über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen Heinsberg und übermittelt die erforderlichen Informationen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf) über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung durch eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vergebener Aufträge).
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer hat die Vergabestelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Vergabeakten sofort zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Verfahren der sofortigen Beschwerde vor zum zuständigen Oberlandesgericht nach § 170 GWB, In diesen Verfahren werden personenbezogene Daten ggf. auch an andere Verfahrensbeteiligte weiter gegeben.
Allgemein
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt außerdem zur Prüfung der Angebote und Begleitung der ausgeschriebenen Leistungen z. B. an beauftragte Berater, Fachplaner oder Architekten- und Ingenieurbüros.
Dauer der Datenspeicherung:
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
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Ihre Rechte:
Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.
Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DSGVO weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von uns anzufordern. Sie können gem. der Art. 16, 17, 18 DSGVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Widerspruch einlegen. Ihre Rechte können Sie entweder postalisch oder E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Schließlich möchten wir Sie nach Art. 77 DSGVO auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hinweisen.
Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Postfach 20 04 44 – 40102 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211 / 38424-0 E-Mail: Poststelle@ldi.nrw.de
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 9 Abs. 3 Satzung der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) vom 17.12.2025 über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabesatzung), §§ 5, 8 VGV, §§ 13, 14 VOB/A-EU).
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