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232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
| Vergabenummer | ||
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| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs.1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Ar- beitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, Druck- luftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeit- nehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifver- trägen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu ent- richten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, ille- gale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zu- gunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stich- probenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu über- weisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhält- nisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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2 Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bun- desauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
3 Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zuguns- ten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäf- tigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftrag- geber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftrag- geber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
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