Umbau und Wiederherstellung eines temporären Blindenleitsystems am Bahnhof Gotha
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Baugesellschaft Gotha mbH
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 757677-2026
- Verfahrensnummer
- f4e7f80c-a8c1-4da9-a629-83d1e69e6cc7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Baugesellschaft Gotha mbH lässt am Bahnhof Gotha im Rahmen des Umbaus und der Modernisierung des Bahnhofsgebäudes ein temporäres Blindenleitsystem an vier Wegeführungen umbauen. Dazu gehören der Rückbau und die Lagerung beziehungsweise Entsorgung vorhandener Leitstreifen und Pflasterflächen sowie das Verlegen und Wiederherstellen taktiler Bodenindikatoren; die Angebotsfrist endet am 3. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Los 41- Blindenleitsystem Wegeführung Wegeführung 1: - 202 Stck. Rückbau und Lagern Leitstreifen Beton 30/30 cm - 60 m Rückbau und Lagern Pflasterbelag - 60 m Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Rippenplatte zum Aufkleben - 9 Stck. Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Noppenplatte zum Aufkleben Wegeführung 2: - 33 St. Rückbau und Lagern Leistreifen Beton 30/30 cm - 11 m Rückbau und Lagern Pflasterbelag - 8 m Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Rippenplatte zum Aufkleben - 9 Stck. Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Noppenplatte zum Aufkleben Wegeführung 3: - 8 m Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Rippenplatte - 9 Stck. Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Noppenplatte - 2 m² Rückbau/Entsorgen Pflasterbelag - 33 Stck. Wiederherstellen Leitstreifen Wegeführung 4: - 130 m Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Rippenplatte - 9 Stck. Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Noppenplatte - 9 m² Rückbau/Entsorgen Pflasterbelag - 87 Stck. Wiederherstellen Leitstreifen - 36 m Wiedereinbau Betonpflaster
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 41 Temporäres Blindenleitsystem – Wegeführung 1-4
Beschreibung: Wegeführung 1: - 202 Stck. Rückbau und Lagern Leitstreifen Beton 30/30 cm - 60 m Rückbau und Lagern Pflasterbelag - 60 m Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Rippenplatte zum Aufkleben - 9 Stck. Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Noppenplatte zum Aufkleben Wegeführung 2: - 33 St. Rückbau und Lagern Leistreifen Beton 30/30 cm - 11 m Rückbau und Lagern Pflasterbelag - 8 m Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Rippenplatte zum Aufkleben - 9 Stck. Liefern und Verlegen Bodenindikatoren Noppenplatte zum Aufkleben Wegeführung 3: - 8 m Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Rippenplatte - 9 Stck. Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Noppenplatte - 2 m² Rückbau/Entsorgen Pflasterbelag - 33 Stck. Wiederherstellen Leitstreifen Wegeführung 4: - 130 m Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Rippenplatte - 9 Stck. Rückbau/Entsorgen Bodenindikatoren Noppenplatte - 9 m² Rückbau/Entsorgen Pflasterbelag - 87 Stck. Wiederherstellen Leitstreifen - 36 m Wiedereinbau Betonpflaster
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Zusätzliche Informationen: Nachweise siehe Fbl. 1616, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Submission gültig sein. Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Alle Unterlagen, die nicht unter den o.g. Wortlaut fallen, werden von der Zentralen Vergabestelle nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese Nachweise werden im Auftragsfall ebenfalls zum Vertragsbestandteil. Werden Leistungen an Nachauftragnehmer vergeben, sind die mit der Abgabe des Angebotes geforderten Nachweise auf Verlangen auch von diesen zu erbringen. Erfolgt die Vorlage innerhalb der gesetzten Fristen nicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 41 Temporäres Blindenleitsystem – Wegeführung 1-4
- 100%
Vergabeunterlagen
13 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026| Sonstiges | 1,6 MB | |
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| Sonstiges | 132 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 96 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 150 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Zusätzliche Informationen: Nachweise siehe Fbl. 1616, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die geforderten Nachweise und Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Submission gültig sein. Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Alle Unterlagen, die nicht unter den o.g. Wortlaut fallen, werden von der Zentralen Vergabestelle nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese Nachweise werden im Auftragsfall ebenfalls zum Vertragsbestandteil. Werden Leistungen an Nachauftragnehmer vergeben, sind die mit der Abgabe des Angebotes geforderten Nachweise auf Verlangen auch von diesen zu erbringen. Erfolgt die Vorlage innerhalb der gesetzten Fristen nicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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