Umbau des elektronischen Stellwerks und der Unterzentrale Bornholmer Straße
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CPV-Codes
- Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr (34632200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 369242-2026
- Verfahrensnummer
- 6212799e-e595-42ac-984d-8be359da564b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DB InfraGO AG schreibt den Umbau des elektronischen Stellwerks (ESTW) und der Unterzentrale (UZ) im Bereich Bornholmer Straße aus. Das Projekt umfasst die technische Anpassung der SIMIS C-Technik im Bauzustand 5 im Zusammenhang mit der Eisenbahnüberführung (EÜ) Wollankstraße. Es handelt sich um ein spezialisiertes Infrastrukturprojekt im Berliner Schienennetz.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Umbau_ESTW-UZ (EI S) Bornholmer Straße (BBOF)_SIMIS C Bauzustand 5 - EÜ Wollankstraße
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Umbau_ESTW-UZ (EI S) Bornholmer Straße (BBOF)_SIMIS C Bauzustand 5 - EÜ Wollankstraße
Umbau_ESTW-UZ (EI S) Bornholmer Straße (BBOF)_SIMIS C Bauzustand 5 - EÜ Wollankstraße
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.