Anpassung der Linienzugbeeinflussung (LZB) an das neue elektronische Stellwerk (ESTW) in Stadthagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Mechanische Signaleinrichtungen (34632100)
- Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr (34632200)
- Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr (34632300)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 378070-2026
- Verfahrensnummer
- 926382b3-d6a8-4ea5-b353-b5e40acffea9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DB InfraGO AG schreibt die Anpassung der Linienzugbeeinflussung an ein neues elektronisches Stellwerk im Bereich Stadthagen aus. Der Streckenabschnitt umfasst den Bereich von Kilometer 32,148 bis 61,225. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
ESTW Stadthagen: Anpassung LZB an neues ESTW (1700, km 32,148 bis km 61,225)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ESTW Stadthagen: Anpassung LZB an neues ESTW (1700, km 32,148 bis km 61,225)
ESTW Stadthagen: Anpassung LZB an neues ESTW (1700, km 32,148 bis km 61,225)
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.