Umbau des elektronischen Stellwerks L90 und Hochrüstung technischer Systeme in Karlsruhe, Singen und Villingen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
03.09.2026
CPV-Codes
Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung (34632000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
606215-2026
Verfahrensnummer
e9f631ad-f565-4c36-aa0a-6f2ce716fa13

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, beschafft den Umbau eines elektronischen Stellwerks der Bauart L90 sowie die Hochrüstung zugehöriger technischer Systeme. Das Vorhaben betrifft den Stellbezirk 10 der Betriebszentrale Karlsruhe sowie die Unterzentralen Singen und Villingen; ein Auftragswert und ein Zeitrahmen sind nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Umbau ESTW L90, Hochrüstung ISA/HIS Stbz. 10 BZ Karlsruhe, UZ Singen und UZ Villingen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Umbau ESTW L90, Hochrüstung ISA/HIS Stbz. 10 BZ Karlsruhe, UZ Singen und UZ Villingen

    Umbau ESTW L90, Hochrüstung ISA/HIS Stbz. 10 BZ Karlsruhe, UZ Singen und UZ Villingen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Umbau ESTW L90, Hochrüstung ISA/HIS Stbz. 10 BZ Karlsruhe, UZ Singen und UZ Villingen

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.